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Lausitzer Rundschau: Verlängertes Arbeitslosengeld kommt später Schlappe für Merkel

Geschrieben am 11-12-2007

Cottbus (ots) - Eigentlich ist es unerheblich, ob die verlängerte
Zahlung des Arbeitslosengeldes I drei Monate früher oder später ins
Gesetzblatt kommt. Hinter dem seltsamen Koalitionsstreit steckt
jedoch viel politische Brisanz. SPD-Chef Kurt Beck hatte das Thema
zum Prüfstein der sozialen Gerechtigkeit hoch stilisiert. Da traf es
sich gut, dass es bei der CDU bereits einen Parteitagsbeschluss zur
Verlängerung des Arbeitslosengeldes gab, den die allermeisten
Christdemokraten längst als beerdigt ansahen. Besonders den
Reformpolitikern in der Union ging die Rückabwicklung der Agenda 2010
gegen den Strich. Zuletzt eskalierte der koalitionsinterne Konflikt,
weil die SPD obendrein noch auf ein verkürztes parlamentarisches
Verfahren drängte, um die Neuregelung gewissermaßen als
sozialpolitisches Weihnachtsgeschenk zu deklarieren. Damit war die
Leidensfähigkeit vieler Unionisten überschritten. Deshalb geht jetzt
alles seinen üblichen parlamentarischen Gang. Ob die Union allerdings
gut damit fährt, ist zweifelhaft. In der Sache herrscht schließlich
Einigkeit mit der SPD - auch wenn sie für viele "Schwarze" unliebsam
ist. Ein weiterer Punkt: Anfang 2008 finden wichtige Landtagswahlen
statt. Dass die Union bei der Neuregelung für ältere Arbeitslose
bremst, spielt den sozialdemokratischen Wahlkämpfern in die Hände.
Angela Merkel ist sich dieser Gefahr offenbar bewusst. In der
Vorwoche hatte die Kanzlerin erklären lassen, dass sie ein schnelles
Inkrafttreten des Gesetzes schon zum 1. Januar "aktiv unterstützt".
Dafür kam das Bundeskabinett gestern sogar zu einer vorgezogenen
Sitzung zusammen. Umso bemerkenswerter ist es, dass ihr die eigenen
Fraktionstruppen in den Rücken fallen. Auf dem jüngsten CDU-Parteitag
schien Merkel die Union mühelos im Griff zu haben. Das hat sie auch -
nur nicht immer.

Originaltext: Lausitzer Rundschau
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Pressekontakt:
Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481231
Fax: 0355/481247
lr@lr-online.de


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