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Vertragswettbewerb: gleiche Chancen eingefordert / Köhler: Flächendeckende, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Versorgung - das geht nur mit der KV!

Geschrieben am 07-12-2007

Berlin (ots) - "Das angeblich maßgeschneiderte Vertragsangebot
einzelner Kassen für bestimmte Versorgungsformen ist in Wahrheit eine
Zwangsjacke, und zwar für Ärzte und Patienten gleichermaßen." Das hat
der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
(KBV), Dr. Andreas Köhler, auf der heutigen Vertreterversammlung
seiner Organisation in Berlin festgestellt. Er bezog sich dabei auf
den derzeit von der AOK Baden-Württemberg ausgeschriebenen Vertrag
zur hausarztzentrierten Versorgung. "Diese Ausschreibung hat den
Charakter eines Angriffs auf das System der Kassenärztlichen
Vereinigungen (KVen). Sollte dieser Vertrag ohne KV-Beteiligung
zustande kommen und die Kassen entsprechende Mittel aus der
Gesamtvergütung abziehen, wird die flächendeckende vertragsärztliche
Versorgung massiv gefährdet", erklärte Köhler. Die KVen seien die
einzigen Player im Gesundheitswesen, die über das Know-how und den
Organisationsgrad verfügen, um solche Verträge zum Nutzen der
Versicherten und Ärzte umzusetzen. Deshalb müssten sie eine faire
Chance erhalten, bei Ausschreibungen ihren Hut als Vertragspartner in
den Ring zu werfen, forderte er.

"Eine freie Arztwahl, Behandlung für alle gesetzlich Versicherten
ohne Rechnungsstellung, die Therapiehoheit der Ärzte - viele
Errungenschaften, die unser kollektivvertragliches System auszeichnen
und um die uns andere Länder beneiden, bleiben durch solche
Kassen-Knebelverträge auf der Strecke", warnte der KBV-Chef. Als
Beispiel nannte er die Arzneimittelversorgung: "In der Ausschreibung
der AOK steht, dass teilnehmende Hausärzte sich verpflichten,
Preisvergleichslisten zu berücksichtigen. Im Klartext: Wenn ein
Rabattvertrag für einen Wirkstoff besteht, dürfen Ärzte nur noch das
rabattierte Mittel verschreiben. Therapiefreiheit und individuelle
Behandlung sind passé." Einen zusätzlichen Einspareffekt stellte
Köhler infrage. Die im Kollektivvertrag geltenden Regelungen seien
bereits sehr restriktiv: "Ich bezweifle, dass es noch
Einsparmöglichkeiten gibt, die nicht zu Lasten der Patienten gehen."

"Ärzte und Patienten, die bei solchen Verträgen mitmachen, begeben
sich in direkte Abhängigkeit einer einzelnen Krankenkasse", so Köhler
weiter. "Der AOK-Vertrag sieht eine 'enge Zusammenarbeit' der
teilnehmenden Ärzte mit der Kasse 'zur Nutzung deren
Präventionsangebote und spezifischer Beratungsleistungen' vor. Das
bedeutet nichts anderes, als dass der Arzt zum Außendienstmitarbeiter
der Kasse degradiert wird, um deren Produkte an den Mann oder die
Frau zu bringen. Von einer objektiven und ergebnisoffenen Information
des Patienten, wie es das ärztliche Berufsethos verlangt, kann dann
keine Rede mehr sein", verdeutlichte er. Versicherte müssten sich
sehr genau überlegen, ob sie sich für einen solchen Vertrag
entscheiden und damit in ein von ihrer Kassen hermetisch
abgeriegeltes System begeben.

Für die Ärzte bedeute ein solcher Vertrag neben vielen rechtlichen
Unsicherheiten und zusätzlicher Bürokratie auch finanzielle Risiken.
"Mit der Vergütungsreform ist es uns gelungen, das Morbiditätsrisiko
an die Kassen zurückzugeben. Dieser Etappensieg wird durch solche
Vereinbarungen rückgängig gemacht. Alle künftigen Honoraranpassungen
werden mit einmal zementierten Pauschalen ausgeschaltet", warnte
Köhler. Und weiter: "Den Anteil der Gesamtvergütung, den die AOK
Baden-Württemberg bei Abschluss des Hausarztvertrags kürzt, muss die
KV den Fachärzten wegnehmen, um den Verlust für die verbleibenden
Hausärzte aufzufangen. Damit es fair zugeht, müsste künftig auch noch
nach Kassenarten getrennt vergütet werden, um einzelne Verträge zu
berücksichtigen. Das alles ist ein ungeheurer Aufwand, bei dem es
letztendlich keinen Gewinner geben kann", betonte Köhler. Der
Kollektivvertrag diene für derlei Experimente als Sicherheitsnetz.
"Da der Gesetzgeber nicht überzeugt ist, dass mit solchen Verträgen
die Versorgungssicherheit gewährleistet werden kann, zwingt er die
KVen dazu, bei Problemen als Rückfallversicherung aufzutreten. Sie
werden zum Resteverwalter degradiert. Dagegen werden wir uns wehren -
im Interesse unserer Mitglieder und der Versicherten!", versprach der
KBV-Chef.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):
Die KBV vertritt die politischen Interessen der über 148.000
niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist
der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die
ambulante medizinische Versorgung für 72 Millionen gesetzlich
Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den
Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen und anderen
Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur
Honorierung der Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen
Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der
ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Mehr Informationen unter: www.kbv.de.

Originaltext: kbv Kassenärztliche Bundesvereinigung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/34021
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_34021.rss2

Pressekontakt:
Dr. Roland Stahl, Tel.: 030 / 4005 - 2202
Tanja Riepelmeier, Tel.: 030 / 4005 - 2240
Katleen Decker, Tel.: 030 / 4005 - 2204


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