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Bundesrat bemängelt fehlende Berücksichtigung der Imkerei und Bienen im Gentechnikrecht

Geschrieben am 07-12-2007

München (ots) - Am 30. November wurde durch den Bundesrat die
"Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung
gentechnisch veränderter Pflanzen
(Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung - GenTPflEV)" mit Änderungen
verabschiedet. Auf Empfehlung des Agrarausschusses des Bundestages
(563/1/07) beschloss der Bundesrat auch Folgendes:

" E n t s c h l i e ß u n g

1. Der Bundesrat fordert den Bund auf, mit einer Verordnung
schnellstmöglich sicherzustellen, dass auch die Belange der Imkerei
beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen angemessen
berücksichtigt werden. Der Geltungsbereich der vorliegenden
Verordnung schließt die Imkerei nicht ein. Die Koexistenz beinhaltet
jedoch nicht nur das Nebeneinander des GVO-Anbaus und konventionellen
Pflanzen, sondern auch des GVO-Anbaus und der Imkerei. Hierfür sind
gesonderte Regelungen erforderlich."

Obwohl die Bienenhaltung ganz offensichtlich in vielfacher
Hinsicht vom Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen betroffen ist,
kamen im Regierungsentwurf der "Verordnung über die gute fachliche
Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen
(Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung - GenTPflEV)" die Begriffe
"Bienen", "Imker" oder "Honig" nicht einmal vor. Das Gleiche gilt für
die geplante Novelle des Gentechnikgesetzes.

"Der Auffassung der Bundesregierung, es sei 'Gute fachliche
Praxis', Bienen, Imker und Bienenprodukte vollkommen zu ignorieren,
wurde nun vom Bundesrat eine klare Absage erteilt", sagte Manfred
Hederer, Präsident des Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbundes
(DBIB).

"Ein Bienenvolk beweidet ein Gebiet von mindestens 30
Quadratkilometern und sammelt dabei Pollen und Nektar von vielen
verschiedenen Trachtquellen", erläuterte Walter Haefeker,
Vorstandsmitglied und Gentechnikexperte beim DBIB. "Trotz ihrer hohen
Intelligenz können Bienen dabei nicht zwischen natürlichen und
gentechnisch veränderten Pflanzen unterscheiden und sind auch nicht
in der Lage festzustellen, ob die GVO-Pflanzen eine Zulassung als
Lebensmittel in der EU haben. Daraus ergeben sich erhebliche
Ko-Existenzprobleme bei der Erzeugung von Bienenprodukten. Der
Verbraucher lehnt Gentechik in Lebensmitteln ab. Dies gilt besonders
für Naturprodukte wie Honig und Blütenpollen." Alle bisherigen
Versuche der Imkerverbände, Herrn Seehofer und die zuständigen
Beamten im Landwirtschaftsministerium auf die besondere Situation der
Bienenhaltung bei der Koexistenz aufmerksam zu machen, blieben leider
ohne jedes greifbare Ergebnis.

Die berufsständische Vertretung der Imker begrüßt daher, dass der
Bundesrat der Bundesregierung nun klare Hausaufgaben gegeben hat und
wird sich dafür einsetzen, dass diese rechtzeitig vor Verabschiedung
des novellierten Gentechnikgesetzes im Sinne der Imker und ihrer
Kunden erledigt werden.

Originaltext: Deutscher Berufs Imkerbund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/59392
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_59392.rss2

Pressekontakt:
Fon: 0172 820 64 59
Fax: 08806 9223 21
Email: info@berufsimker.de
www.berufsimker.de
Deutscher Berufsimkerbund 86919 Utting
Präsident Manfred Hederer


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