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Kölner Stadt-Anzeiger: Staatsrechtler Battis warnt vor Vorgehen gegen die NPD über das Stiftungsrecht "Einschränkungen nur für alle möglich" - Verbotsverfahren wenig aussichtsreich

Geschrieben am 06-12-2007

Köln (ots) - Der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis bezweifelt,
dass man gegen die NPD durch Veränderungen des Stiftungsrechts
vorgehen kann. "Hier gilt der schlichte Gleichheitsgrundsatz - wie im
Parteienfinanzierungsrecht", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger"
(Freitag-Ausgabe). "Wenn man da anfängt zu drehen, muss man immer
aufpassen, dass man sich nicht ins eigene Fleisch schneidet. Man kann
da Einschränkungen machen. Aber dann bitteschön für alle!" Battis
sagte weiter, "auf gar keinen Fall" könne man rechtsextreme
Stiftungen anders behandeln als andere. "Es geht um Missbrauch."
Der Professor an der Berliner Humboldt-Universität hält auch ein
neues NPD-Verbotsverfahren für derzeit wenig aussichtsreich. "Ich
glaube nicht, dass man bei einem neuen Verbotsantrag besonders gute
Karten hätte. Sie wissen, wie das letzte Verfahren ausgegangen ist.
Die Richter sind überwiegend noch dieselben. Die V-Leute sind
wahrscheinlich auch noch dieselben. So lange sich das nicht ändert,
sind die Chancen nicht so gut. Das ist mehr Schaukampf als wirklich
real. Man kann das wieder in Angriff nehmen, wenn die V-Leute
abgeschaltet sind. So lange sich an den Tatsachen nichts geändert
hat, wäre ein neuer Verbotsantrag Selbstmord." Allerdings brauchten
die Verfassungsschützer "in der NPD nicht so viele V-Leute, wie sie
hatten. Sie müssen und können das verändern."

Originaltext: Kölner Stadt-Anzeiger
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66749
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66749.rss2

Pressekontakt:
Kölner Stadt-Anzeiger
Politik-Redaktion
Telefon: +49 (0221)224 2444
ksta-produktion@mds.de


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