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Persönliches Budget gilt ab 2008 auch in der gesetzlichen Unfallversicherung

Geschrieben am 06.12.2007 - [Nächster Artikel]

Berlin (ots) - Das Persönliche Budget wird zum 1. Januar 2008 auch
in der gesetzlichen Unfallversicherung eingeführt. Auf Antrag können
Versicherte dann statt einer Sachleistung zur Rehabilitation eine
Geldleistung erhalten, mit der sie ihre Unterstützung selbst
bezahlen. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(DGUV) in Berlin hin. "Die Betroffenen können damit mehr als bisher
die Auswahl von Hilfsmitteln, Pflegediensten und anderen
Dienstleistern beeinflussen", erklärt Doris Habekost, Expertin für
Leistungsrecht bei der DGUV.

Bisher erhielten Versicherte zum Beispiel einen Rollstuhl direkt
als Sachleistung von ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
"Beim Persönlichen Budget zahlen die Unfallversicherungsträger dem
Versicherten stattdessen einen Geldbetrag, mit dem er die
entsprechende Leistung eigenverantwortlich kaufen kann", so Habekost.
"Das Budget ist also keine neue Leistung, sondern ein Weg, um dem
Versicherten mehr Selbstbestimmung zu ermöglichen."

Voraussetzung für das Persönliche Budget ist: Der Versicherte muss
es für eine bestimmte Leistung oder ein Bündel von Leistungen
beantragen und diese Leistungen müssen budgetfähig sein. "Das
betrifft zunächst einmal alle Leistungen zur Teilhabe. Das kann zum
Beispiel eine Umschulung sein - oder auch nur die Fahrtkosten zur
Reha", so Habekost. Zum Einstieg empfiehlt die Expertin, das
Persönliche Budget nur für eine einzelne Leistung zu beantragen.
"Wenn das gut klappt, kann man darüber nachdenken, weitere Leistungen
hinzuzunehmen." Zudem sollten Versicherte sich vor der Entscheidung
ausführlich beraten lassen. Denn nicht immer ist das Persönliche
Budget von Vorteil für den Versicherten. Ist zum Beispiel der Erfolg
der Rehabilitation gefährdet, kann die Unfallversicherung kein
Persönliches Budget zahlen. Der Grund dafür ist, dass die
Unfallversicherung auch beim Persönlichen Budget weiterhin den Bedarf
feststellt, die Rehabilitation steuert und für die Qualität der
Leistung verantwortlich bleibt.

Auch wenn die Unfallversicherung eine Leistung aufgrund von
Rabattverträgen kostengünstiger kaufen kann als der Versicherte, ist
das Persönliche Budget keine gute Lösung. Der Grund: Die
Unfallversicherung kann nur den Betrag an den Versicherten auszahlen,
den sie selbst für die Leistung aufwenden müsste. Der Versicherte
wäre in diesem Fall mit dem Budget also finanziell schlechter
gestellt als vorher. "Im Zweifelsfall kann der
Unfallversicherungsträger mit dem Versicherten sprechen und ihm ein
Alternativangebot machen, das seine Bedürfnisse berücksichtigt", so
Habekost. "Der Versicherte ist mit dem Budget auch nicht auf sich
allein gestellt. Er kann jederzeit wieder aussteigen."

Wenn der Versicherte Leistungen in Form eines Persönlichen Budgets
möchte und alle Voraussetzungen erfüllt sind, schließen
Unfallversicherungsträger und Versicherter eine Vereinbarung. Diese
enthält die Ziele des Persönlichen Budgets, dessen Höhe, den
Zahlungsrhythmus, die Bestimmungen darüber, wie der Versicherte die
Ausgaben nachweisen muss, und wie die Qualität gesichert wird.

Weitere Informationen zum Thema gibt es unter www.dguv.de/presse.

Originaltext: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65320
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65320.rss2

Pressekontakt:
Stefan Boltz
Tel.: 030 288763-768
Fax: 030 288763-771
E-Mail: presse@dguv.de
 
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