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Kartellamt untersagt Verstaatlichung von Lotto Rheinland-Pfalz / Monopolpläne gescheitert

Geschrieben am 30-11-2007

Mainz (ots) - Mit der Untersagung der Verstaatlichung von Lotto
Rheinland-Pfalz hat das Bundeskartellamt klargestellt, dass auch beim
deutschen Lotto Wettbewerb herrschen muss. Geplant war die Übernahme
einer Mehrheit von 51 Prozent an Lotto Rheinland-Pfalz durch das
Land. "Lotto ist kein rechtsfreier Raum, es unterliegt den deutschen
und europäischen Kartellregeln," so Norman Faber, Präsident des
Deutschen Lottoverbandes. "Damit ist eindeutig, dass der geplante
Glücksspielstaatsvertrag das höherrangige Wettbewerbsrecht verletzt
und deshalb in weiten Teilen unanwendbar ist."

Die Landesregierung will gegen diese Entscheidung vorgehen, weil
der geplante Glücksspielstaatsvertrag in Rheinland-Pfalz jetzt völlig
ins Leere zu laufen droht. Norman Faber: "Nach dem Auslaufen der
Lottokonzession in Rheinland-Pfalz im Jahr 2009 wird es eine
europaweite Ausschreibung geben müssen. Damit ist Rheinland-Pfalz das
erste Bundesland, in dem der schlecht gemachte Staatsvertrag das
Lottomonopol komplett vernichtet."

Beim Kartellamt ist das Land mit seinem Versuch gescheitert, das
Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem März 2006 für die
geplante Verstaatlichung zu vereinnahmen. Juristische Fachkreise
räumen den geplanten Klagen des Landes geringe Chancen ein. Norman
Faber: "Die Untersagung war der Rechtslage nach zwingend und ist sehr
gut begründet."

Originaltext: Deutscher Lottoverband (DLV)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/63869
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_63869.rss2

Pressekontakt:

Steffen Bäuerle
030-700 186 738
presse@deutscherlottoverband.de


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