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Hüppe: Behindertenpolitik 2007 - Bilanz und Ausblick

Geschrieben am 30-11-2007

Berlin (ots) - Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen
mit Behinderungen am 3. Dezember 2007 erklärt der Beauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit
Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:

Im Jahr 2007 stand die Weiterentwicklung der gesellschaftlichen
Teilhabe der Menschen mit Behinderungen im Fokus der
behindertenpolitischen Arbeit der Union. Besondere Aufmerksamkeit
galt dabei der Teilhabe behinderte Menschen am Arbeitsleben. Immer
noch sind Menschen mit Behinderungen von hoher Arbeitslosigkeit
betroffen. Allerdings gibt es seit wenigen Monaten einen positiven
Trend bei den Arbeitslosenzahlen der schwerbehinderten Menschen zu
erkennen. Dieser Trend muss in Zukunft weiter gestärkt werden.

Um die Teilhabe behinderte Menschen am Arbeitsmarkt voranzubringen
hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Oktober einen Kongress zum
Thema "Was behindert Arbeit?" ausgerichtet. Das inhaltliche Spektrum
der Veranstaltung reichte von der Werkstatt für behinderte Menschen
(WfbM) bis hin zu Hemmnissen und dem Verbleib im Job behinderter
Arbeitnehmer. Die angesprochenen Probleme und Lösungsansätze bilden
die Grundlage für die behindertenpolitische Arbeit der Union in 2008.
Zentrales Anliegen ist dabei, Menschen mit Behinderungen den Weg auf
den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ebnen. In diesem Zusammenhang wird
die Union nach neuen Möglichkeiten unterstützter Beschäftigung
suchen.

Im März des Jahres hat Deutschland die UN Konvention über die
Rechte behinderter Menschen unterzeichnet. Bis das Übereinkommen in
Deutschland geltendes Recht wird, ist allerdings zunächst das
Gesetzgebungsverfahren mit Beteiligung von Bund und Ländern
durchzuführen. Nun muss ein zügiges Umsetzungsverfahren einsetzen und
dafür Sorge tragen, dass die Menschen mit Behinderungen und ihre
Verbände beim Umsetzungsprozess beteiligt werden, damit möglichst im
nächsten Jahr die Ratifizierung abgeschlossen werden kann.

Bei der Gesundheitsreform konnten, im Gegensatz zu den letzten
Reformen des Gesundheitswesens, Einschnitte für behinderte Menschen
verhindert werden. Verbesserungen gibt es im Bereich der
Gesundheitsversorgung behinderter Menschen: Rehabilitation ist nun
grundsätzlich eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkasse.
Konkret heißt das, dass auch alte und pflegebedürftige sowie Menschen
mit Behinderungen einen Anspruch auf Rehabilitation haben. Darüber
hinaus haben Menschen mit Behinderungen, die in besonderen, noch
näher zu bestimmenden, Wohnformen leben, künftig Anspruch auf
häusliche Krankenpflege. Weiterhin werden die Leistungen für
Schwerkranke in der palliativmedizinischen Versorgung verbessert. Wir
werden uns dafür einsetzen, dass die spezialisierte ambulante
Palliativversorgung, die jetzt im SGB V verankert ist, zügig
ausgestaltet und umgesetzt wird.

Die Eckpunkte zur Reform der Pflegeversicherung sind positiv für
pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen. Menschen mit einer
erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz, die beispielsweise bei
einer sogenannten geistigen Behinderung vorliegen kann, können in
Zukunft einen zusätzlichen Betreuungsbetrag von bis zu 2.400 Euro
anstatt 260 Euro jährlich erhalten, wenn die benötigten
Betreuungsangebote vorhanden sind. Der Grundsatz "ambulant vor
stationär" wird weiter ausgebaut. Die Sachleistungsbeträge werden in
den kommenden Jahren erhöht und angepasst. Um die Selbständigkeit
pflegebedürftiger Menschen so lange wie möglich aufrecht zu erhalten,
sollen betreute Wohnformen und Wohngemeinschaften durch den Auf- und
Ausbau wohnortnaher Versorgungsstrukturen gefördert werden. Die
Betreuungsleistungen können künftig von den Bewohnern flexibler als
bisher abgerufen werden.

Die Reform der Eingliederungshilfe steht weiterhin auf der Agenda
der Union. Im kommenden Jahr werden wir uns zusammen mit Betroffenen
und ihren Verbände, den Ländern und Kommunen beraten, wie und in
welcher Form die Eingliederungshilfe in Zukunft gestaltet werden
könnte.

Ab Januar 2008 gibt es einen Rechtsanspruch auf das Persönliche
Budget. Diese Leistungsform ermöglicht Menschen mit Behinderungen
mehr als bisher, die für sie passenden Leistungen selbstbestimmt
auszusuchen. Neben den positiven Erfahrungen und Berichten gibt es
noch einige Probleme - wie z.B. das fachliche Wissen einiger
Beratungsstellen oder fehlende Information der behinderten Menschen.
Bei der Einführung des Persönlichen Budget müssen diese und andere
Probleme aufgegriffen und gelöst werden, damit alle Menschen mit
Behinderungen, die es möchten, von dieser Leistungsform profitieren
können.

Ein grundsätzliches Thema der Politik für Menschen mit
Behinderungen bleibt die Bioethik. Bei der Verabschiedung des
Gewebegesetzes in diesem Jahr wurde im letzten Moment die
fremdnützige Knochenmarkspende bei nichteinwilligungsfähigen
Erwachsenen aus dem Gesetz gestrichen. Aber auch in Zukunft muss man
wachsam sein. Die Diskussion um Sterbehilfe, Patientenverfügungen und
assistierten Suizid könnten auch zur Bedrohung für Menschen mit
Behinderungen werden. Dazu gehört auch die Relativierung des
Lebensschutzes wie z. B. beim Thema Spätabtreibung.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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