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Neues Umweltrecht für Deutschland: Bewährte Standards ausbauen, Chancen nutzen!

Geschrieben am 29-11-2007

Bonn (ots) - Pressemitteilung von DNR, BUND und NABU

Neues Umweltrecht für Deutschland: Bewährte Standards ausbauen,
Chancen nutzen!

Anlässlich die Veröffentlichung des Referentenentwurfs für ein
künftiges Umweltgesetzbuch (UGB) und des Beginnes der Ressort- und
Länderabstimmung warnen die drei Verbände DNR, BUND und NABU vor
einer Aufweichung bestehender und bewährter Standards des Schutzes
von Lebensgrundlagen und unzähliger Tier- und Pflanzenarten bei der
weiteren Ausgestaltung des UGB. Aus Sicht der Verbände ist der
Entwurf enttäuschend.

"Die Chance zu einer Harmonisierung und Vereinfachung des
Umweltrechts sollte genutzt werden. Gerade dies ist aber im
Referentenentwurf noch nicht gelungen, die Vernetzung des
Naturschutzteils mit dem allgemeinen Teil des UGB ist unzureichend.
Vor allem besteht bei der nun anstehenden Abstimmung mit Ressorts und
Ländern nun die große Gefahr, dass die Naturschutzstandards des
derzeit noch gültigen Bundesnaturschutzgesetzes angegriffen werden.
Dies darf vor dem Hintergrund des weiterhin zunehmenden
Artenverlustes - u.a. durch Klimawandel und die konventionelle
Landwirtschaft - nicht geschehen. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel
muss dafür sorgen, dass der Naturschutz gegenüber wirtschaftlichen
Interessen nicht unter die Räder kommt", betont Dr. Helmut
Röscheisen, Geschäftsführer des Deutschen Naturschutzrings (DNR), des
Dachverbandes der anerkannten Naturschutzverbände. Leider aber weise
bereits der jetzige Entwurf in die andere Richtung, die Chance zur
Verbesserung und Konkretisierung etwa von Eingriffsregelung,
Biotopverbund und des Artenschutzes werde nicht genutzt.

BUND-Bundesgeschäftsführer Gerhard Timm wies auf Defizite bei den
Vorschriften zur Verbandsbeteiligung und zur Verbandsklage hin. "Der
Gesetzgeber schlägt hier einen völlig falschen Weg ein. So fehlen
nicht nur wie bisher umfassende Beteiligungs- und Klagemöglichkeiten
im Naturschutzrecht (etwa im Bereich Artenschutz). Künftig sind die
Länder vor allem auch nicht mehr daran gehindert, die Beteiligungs-
und Klagerechte im Naturschutzbereich vollständig zu streichen.
Fatale Aussichten angesichts aktueller Landesgesetze, die die
Verbänderechte auf ein Minimum reduzieren. Auch das von der EU
verbriefte Recht der Verbände auf umfassende gerichtliche Überprüfung
umweltrelevanter Genehmigungsverfahren ist im UGB bislang nicht
verankert."

"Auch die Definition der guten fachlichen Praxis der Landnutzung
ist von nationaler Bedeutung und muss zwingend als Grundsatz
ausgestaltet werden, von dem die Länder nicht mehr abweichen können.
Angesichts des ungebremsten Artenschwunds darf gerade der Naturschutz
nicht zur Mogelpackung verkommen. Sonst wird das Gesetz für
Deutschland als Gastgeber der Weltkonferenz zur Biologischen Vielfalt
im kommenden Jahr und nach der Vorstellung der Nationalen Strategie
zum Schutz der Biologischen Vielfalt zu einer Blamage" erklärte Leif
Miller, Geschäftsführer des NABU.

DNR, BUND und NABU werden gemeinsam das Gesetzgebungsverfahren
weiterhin kritisch begleiten. "Eine Zersplitterung und ein Wettbewerb
um die niedrigsten Umweltstandards unter den Bundesländern muss auf
jeden Fall verhindert werden!" so die einhellige Forderung der Natur-
und Umweltschutzverbände.

Link zum Referentenentwurf des UGB:
http://www.bmu.de/gesetze_verordnungen/umweltgesetzbuch/doc/40448.php

Ansprechpartner:
DNR: Dr. Ellen Krüsemann, Tel. 0208/88059-21,
E-Mail: lb.naturschutz@t-online.de
BUND: Friedrich Wulf, 030/27 58 64 51,
E-Mail: Friedrich.Wulf@bund.net
NABU: Magnus Herrmann, 030/ 28 49 84 16 18,
E-Mail: Magnus.Herrmann@NABU.de

Originaltext: Deutscher Naturschutzring
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/29188
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_29188.rss2

Pressekontakt:
Dr. Helmut Röscheisen, Deutscher Naturschutzring, Tel.: 0160-97209108


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