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Pilotprojet Mindestlöhne Post vom 28.11.2007 - Verluste von Arbeitsplätzen vorprogrammiert

Geschrieben am 29-11-2007

Krefeld (ots) - Die von den Tarifvertragsparteien bei der Post AG
am 28.11.2007 vorgenommenen Veränderungen im Geltungsbereich des
Tarifvertrages über Mindestlöhne der Postzusteller entkrampft die
politische Situation. Es gibt strahlende Sieger bei der Post, die
gleichsam das Postmonopol behält. Ebenso strahlt der
Bundesarbeitsminister, der das neue Ereignis verkündet und dies mit
dem Hinweis verbunden hat, dass nicht nur dieser Tarifvertrag für
allgemeinverbindlich erklärt werden wird, sondern dass auch noch die
Mindestlöhne vieler anderer Branchen in Deutschland in den Griff des
Gesetzgebers genommen werden.

Die Entkrampfung der Situation liegt vor allem darin, dass die SPD
der CDU/CSU Wortbruch vorgeworfen hatte. Die Aufnahme der
Mindestlöhne in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz sei in der Koalition
vereinbart worden. Die CDU/CSU hatte sich gegen diesen Vorwurf
verwahrt. Die hatte lediglich von den Tarifvertragsparteien den
Nachweis verlangt, dass mehr als 50% der Postzusteller vom
Geltungsbereich des Tarifvertrages erfasst würden, wenn dieser
Tarifvertrag der Post vom 04.09.2007 durch eine Verordnung für
allgemeinverbindlich erklärt würde.

Bei der Nachbesserung des Tarifvertrages über den Mindestlohn im
Bereich der Post haben die Tarifvertragsparteien den Geltungsbereich
des Tarifvertrages zielgerichtet geändert, in dem sie einfach nur das
Wort "überwiegend" eingefügt haben. Hierdurch haben sie den Weg für
die Allgemeinverbindlichkeitserklärung frei gemacht, wie der
Bundesarbeitsminister unverzüglich nach dem Tarifabschluss erklärt
hat.

Ob dieser veränderte Tarifvertrag als ein freudiges Ereignis
angesehen werden kann, wird sich noch herausstellen. Jedenfalls haben
die Tarifvertragsparteien einen klugen Schachzug vorgenommen. Der
Vorsitzende der Post AG wird jedenfalls den neuen Tarifabschluss als
ein freudiges Ereignis begrüßen. Die Post AG zahlt zwar durch eigene
Haustarifverträge ihren Postzustellern erheblich höhere Löhne als
diese im Tarifvertrag "Mindestlohn" vom 04.11.2007 festgelegt sind.
Aber sie hat fast alle Wettbewerber ausgeschaltet.

Dies hat sie zuvor schon mit dem Abschluss vom 04.11.2007
versucht, ist aber an der eigentlichen Zielsetzung durch den
Widerstand der CDU/CSU gescheitert.

Bisher galt der Tarifvertrag ab 02.02.2008 mit dem Wegfall des
Postmonopols für alle Betriebe in Deutschland, deren Angestellte bis
hin zu den Hilfskräften nur gelegentlich einen Brief befördern. Durch
das Wort "überwiegend" gilt der Tarifvertrag nunmehr für alle
Betriebe, deren überwiegende Aufgabe - d. h. zu mehr als 50% - das
Transportieren von Briefsendungen ist.

Die Freude über das Ereignis dürfte in der Wirtschaft, vor allem
auch bei den Arbeitnehmern, die durch den Fluch der sozialen Wohltat
um ihre Arbeitsplätze fürchten müssen, geteilt sein.

Der Bundesarbeitsminister hat bei der Verkündung des Ereignisses
erklärt, es sollten nach Möglichkeit eine Vielzahl weiterer Branchen
in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen werden, um
Mindestlöhne zu garantieren. Möglicherweise könnten bis zu 1
Millionen Arbeitnehmer durch Mindestlöhne erfasst werden.

Die Post kann aufatmen, weil sie gleichsam das Monopol behält.
Denn nur wenige Wettbewerber der Post werden in der Lage sein, ihren
Hilfskräften den Stundenlohn von 9,80 Euro West oder 9,00 Euro Ost
zahlen zu können. Sie werden daher die Gesamttätigkeit ihrer Betriebe
nicht auf Postzustellung ausrichten können.

Alle anderen Unternehmen in Deutschland können zufrieden sein,
dass zunächst nur die gelegentliche Beförderung von Post durch
Hilfskräfte nicht zu den relativ hohen Löhnen - wie sie für
Postzusteller gelten sollen - führt.

Die SPD kann sich freuen, dass sie ihrem im Parteiprogramm
festgelegten Ziel der zentralen Lenkung der Marktwirtschaft und
demokratischen Sozialismus wieder einen Schritt näher gekommen ist.

Die Tarifvertragsparteien in Deutschland werden sich weniger
freuen. Denn sie müssen einen Teil ihrer Tarifautonomie an den
Gesetzgeber und die Bundesregierung abgeben, wenn die Mindestlöhne
auf andere Branchen erstreckt werden.

Am wenigsten freuen werden sich die Arbeitnehmer, die wegen der
relativ hohen Mindestlöhne nicht weiter beschäftigt werden können
oder keine Chance auf Einstellung haben. Deutschland steht eine neue
Welle zunehmender Arbeitslosigkeit bevor, wenn die Verkündung des
Bundesarbeitsministers Wirklichkeit wird.

Das Thema Mindestlöhne behandelt der Thüringer
Landesjustizminister auf dem Tarifforum 2008 am 18./19. Januar 2008
in Berlin (vgl. www.tarifforum2008.de ).

Originaltext: Rechtsanwälte Dr. Lehmann, Frommherz & Prof. Dr. Steckhan
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/61456
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_61456.rss2

Pressekontakt:
Arbeitgeberverband Dienstleistungsunternehmen ar.di e.V., Krefeld
02151-501757 oder mobil Dr. F.-W. Lehmann 0172-2996074

Pressekontakt:
Helga Berrenrath
0172-9524573


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