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Fischbach: Stammzellgesetz bleibt Gewissensfrage

Geschrieben am 28-11-2007

Berlin (ots) - Anlässlich von Forderungen, den Stichtag des
Stammzellgesetzes einmalig zu verschieben, erklärt die Beauftragte
für Kirchen und Religionsgemeinschaften der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach MdB

Die Beratungen, ob das Stammzellgesetz überhaupt verändert werden
soll, sind nicht abgeschlossen.

Unabhängig davon, wie die jeweiligen Ansichten einzelner
Abgeordneter bewertet werden, kann und wird es zur Frage einer
Stichtagsverschiebung im Stammzellgesetz keinen Unionsfraktionsantrag
geben. Grundlage für die politische Entscheidung werden
fraktionsübergreifende Gruppenanträge sein. Die Stammzellforschung
wird wie bisher auch als eine Frage gesehen, die einzelne Abgeordnete
allein aus ihrem Gewissen heraus verantwortlich beantworten müssen.
So werden die Mitglieder des Deutschen Bundestages unabhängig von
ihrer Fraktionszugehörigkeit entscheiden, ob sie für oder gegen eine
Verschiebung des Stichtages sind.

Für mich persönlich kommt eine Verschiebung des Stichtages nicht
in Frage, weil sie Gefahr läuft, langfristig den hohen Standard
unseres bisherigen Embryonenschutzes aufzuweichen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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