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Stiftung Arp e.V. bedauert Kündigung der Rahmenvereinbarung durch das Land

Geschrieben am 27-11-2007

Mainz (ots) - Der Verein bedauert die Kündigung der gemeinsamen
Rahmenvereinbarung zum Arp Museum durch das Land. Die in dem
Kündigungsschreiben aufgeführten Gründe halten einer Nachprüfung
nicht stand. Es ist nicht nachvollziehbar, dass das Land oft
schwierige, aber im Wesentlichen erfolgreiche Bemühungen um ein
außergewöhnliches Museum in Rheinland-Pfalz zum Scheitern bringt und
eine Sammlung von Arp-Werken außerordentlicher Qualität zurückweist.
Für das Land droht damit die Sammlung von Werken eines der
wichtigsten Künstler des zwanzigsten Jahrhunderts verloren zu gehen.

Über Jahrzehnte war der Verein die treibende Kraft hinter der
Errichtung eines Museumsneubaus am Bahnhof Rolandseck. Er hat an
diesem Vorhaben festgehalten, obwohl sich das Land immer weiter von
der ursprünglichen Grundlage der Zusammenarbeit entfernt hat - was zu
der neuen Rahmenvereinbarung im Jahr 2005 geführt hat. Das Land hat
bis heute keine ausreichende Finanzierung des Museumsbetriebs
sichergestellt. Statt seinen vertraglichen Verpflichtungen
nachzukommen, versucht das Land nunmehr, dem Verein über eine
fristlose Kündigung den "schwarzen Peter" für eigene Versäumnisse
zuzuschieben.

Die Landesregierung erhebt den Vorwurf eines Vertragsbruches, weil
der Verein in den Jahren 1998 bis 2000 einzelne Werke aus seiner
Sammlung veräußert hat. Der Verein war hierzu berechtigt. Land und
Verein haben bisher keine verbindliche Regelung getroffen, welche
Werke der Verein in das Museum einbringen soll; eine Zusammenstellung
aus dem Jahr 1996 weist unstrittig zahlreiche Ungenauigkeiten auf und
wurde daher einvernehmlich nicht als Anlage in den 2005 neu
geschlossenen Rahmenvertrag aufgenommen. Es ist nicht
nachvollziehbar, wie das Land hierin heute eine "rechtsverbindliche
Liste" sehen will.

Dem Verein liegt im Interesse des Künstlers Hans Arp und des
großartig gelungenen Arp Museums nach wie vor an einer produktiven
Zusammenarbeit mit dem Land. Wenn der Verein aber dazu gezwungen
werden sollte, wird er die notwendigen rechtlichen Maßnahmen
ergreifen und natürlich auch Alternativen zu der Zusammenarbeit mit
dem Land intensiv prüfen.

Originaltext: Stiftung Arp e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/69045
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_69045.rss2

Für Rückfragen:
Ulrich Bieger Tel: 0172-4215425


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