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Bemerkungen des Bundesrechnungshofs zur Planung von zwei Verwaltungsgebäuden

Geschrieben am 22-11-2007

Berlin (ots) - In seinem heute veröffentlichten Jahresbericht
beanstandet der Bundesrechnungshof, dass die Deutsche
Rentenversicherung Bund die Planungen für zwei zu errichtende
Verwaltungsgebäude günstiger gestalten könne. Hierzu solle bei den
Planungen der Raumbedarf auf das tatsächlich erforderliche Maß
verringert und auf unnötige Gebäudetechnik verzichtet werden.

Die Deutsche Rentenversicherung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Der Vorwurf des Bundesrechnungshofs, dass der in Ansatz gebrachte
Raumbedarf zu hoch sei, ist aus Sicht der Deutschen
Rentenversicherung Bund nicht gerechtfertigt. Rund die Hälfte der
Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung Bund ist in Berlin in
Mietgebäuden untergebracht. Die Planung der beiden Verwaltungsgebäude
ist so bemessen, dass keine Überkapazitäten entstehen, da
entsprechende Flächen in gemieteten Gebäuden aufgegeben werden. Dies
ist wirtschaftlich sinnvoll. Deshalb war die Maxime für die Planung
beider Neubauten, die sich im Eigentum der Deutschen
Rentenversicherung Bund befindlichen Grundstücksflächen optimal
auszunutzen.

Auch die Kritik an unnötiger Gebäudetechnik ist aus Sicht der
Deutschen Rentenversicherung Bund nicht gerechtfertigt. Vor dem
Hintergrund sich wandelnder Arbeitsprozesse ist es ökonomisch
sinnvoll, hochreversible Gebäude zu errichten, die die
unterschiedlichsten Büroformen ohne tief greifende und
kostenträchtige Umbauten ermöglichen. Nur so können die zukünftigen
Anforderungen an Büroräumlichkeiten verwirklicht werden. Um die Büros
ausreichend und auch Kosten sparend zu belichten, ist auch ein
entsprechend hoher Glasflächenanteil notwendig. Die Haustechnik ist
so ausgelegt, dass regenerative Energien (z. B. Erdwärme) genutzt
werden.

Der Prüfung durch den Bundesrechnungshof lag lediglich eine
Vorentwurfsplanung in einem sehr frühen Entwurfsstadium zugrunde. Die
Planungen werden in weiteren Bearbeitungsphasen noch optimiert. Dabei
werden Anmerkungen des Bundesrechnungshofs berücksichtigt.

Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Pressekontakt:
Redaktion:
Dr. Dirk von der Heide
Tel.: 030 865-89174
Fax: 030 865-89425
Mail: pressestelle@drv-bund.de


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