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Der Tagesspiegel: Bayern klagt in Karlsruhe gegen Adoptionsrecht für Schwule

Geschrieben am 04-05-2006

Berlin (ots) - Das rot-grüne Lebenspartnerschaftsgesetz
("Homo-Ehe") bleibt bis auf weiteres unverändert gültig. Gegen einen
Teil des Gesetzes hat Bayern beim Bundesverfassungsgericht geklagt.
Wie der Tagesspiegel in Karlsruhe erfuhr, wird über die Klage aber"in
diesem Jahr nicht mehr entschieden." Eine Sprecherin des Gerichts
sagte, es stünden viele andere Verfahren zur Entscheidung; dieses
werde nicht als eilig genug angesehen, um es vorzuziehen.

Bayern hatte zuvor erfolglos gegen das gesamte
Lebenspartnerschaftsgesetz geklagt. Jetzt richtet sich die Klage des
Freistaats gegen die "Stiefkindadoption", die das Gesetz vorsieht.
Damit ist das Recht Homosexueller gemeint, die Kinder ihrer
Lebensgefährten zu adoptieren.
Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) kritisiert die
Klage Bayerns als "familienfeindlich und das komplette Gegenteil
einer modernen Familienpolitik". Seine Pressesprecherin Renate H.
Rampf sagte dem Tagesspiegel, sie glaube nicht, dass Bayern in
Karlsruhe damit durchkomme. Das ahne wohl auch die Klägerin:
"Vielleicht ist die absehbare Blamage der Grund, warum die Münchner
Staatskanzlei das Thema so wenig kommuniziert."

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Tagesspiegel, Ressort
Politik, 030/26009-573.

Originaltext: Der Tagesspiegel
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=2790
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_2790.rss2

Rückfragen bitte an:
Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-419
Fax: 030-260 09-622
cvd@tagesspiegel.de


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