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DStGB: Kommunale Sozialausgaben steigen auf 18,1 Mrd. Euro - Bundesbeteiligung erhöhen - Eigenvorsorge stärken

Geschrieben am 16-11-2007

Berlin (ots) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund beobachtet
mit Sorge den erneuten Anstieg der kommunal finanzierten
Sozialausgaben um 600 Mio. EUR auf 18,1 Mrd. Euro. "Diese
Entwicklung überfordert die kommunalen Haushalte und wird mit Blick
auf die demographische Entwicklung noch weiter an Schärfe gewinnen",
betonte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte-
und Gemeindebundes (DStGB), Dr. Gerd Landsberg, heute in Berlin. Hier
zeigt sich einmal mehr, dass man die Politik nur davor warnen kann,
immer neue und bessere Sozialleistungen zu versprechen. Denn der
Spielraum für Investitionen in Schule, Bildung und Kinderbetreuung
wird so immer enger.

Belastet werden die Kommunen zum einen durch die steigenden
Ausgaben bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, zum
anderen bei der Hilfe zur Pflege. Hinzu kommen die Ausgaben für die
Grundsicherung im Alter, für die die Kommunen 2006 3,2 Mrd. Euro
aufwenden mussten, 10 % mehr als im Vorjahr. Bei Einführung im Jahr
2003 waren es noch 1,3 Mrd. Euro. Die Ausgaben für die
Eingliederungshilfe stiegen um knapp 400 Mio. EUR netto auf rund 10,5
Mrd. Euro.

Die Kosten bei der Grundsicherung im Alter, der
Eingliederungshilfe und bei der Hilfe zur Pflege werden auch wegen
der demografischen Entwicklung weiter steigen. Ein Ende ist nicht
abzusehen. Die Leistungen können nicht allein von den Kommunen
getragen werden. "Wir fordern den Bund auf, sich mit mindestens 20 %
an den Kosten der Grundsicherung im Alter zu beteiligen", sagte
Landsberg.

Die Eingliederungshilfe muss im Interesse der behinderten Menschen
nachhaltig gesichert werden. Dazu gehört auch, dass Menschen mit
Behinderung, wenn sie finanziell leistungsstark sind, sich an der
Finanzierung ihnen zustehender Leistungen beteiligen müssen. Auch
sollte ein Bundesteilhabegeld (über das Bundesteilhabegeld soll der
Leistungsberechtigte, der aufgrund der besonderen Schwere seiner
Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig sein
kann, über einen Geldbetrag zum Nachteilsausgleich verfügen)
eingeführt werden, dass als Bundesleistung der kommunalfinanzierten
Eingliederungshilfe vorgeht. Damit würde die Eigenständigkeit der
Behinderten gestärkt und die Unterstützung behinderter Menschen als
gesamtstaatliche Aufgabe unterstrichen.

Zum anderen bedarf es einer grundsätzlichen Reform der
Pflegeversicherung, die auch die nachhaltige Finanzierung sichert.
Der aktuell vorliegende Gesetzentwurf enthält zwar begrüßenswerte
Verbesserungen für Pflegebedürftige, lässt diese zentrale Frage der
finanziellen Nachhaltigkeit aber unbeantwortet. Man sollte den
Bürgern ehrlich sagen, wer eine vernünftige Pflege im Alter will, der
muss dafür auch mehr bezahlen. Die Politik hat über Jahrzehnte den
Bürger daran gewöhnt, dass er immer mehr und bessere Leistungen vom
Staat erhält und niemand hat gefragt woher das Geld dafür kommt. Das
Bewusstsein, dass der Staat nur das Geld verteilen kann, das er
vorher den Bürgern abgenommen hat, ist bedauerlicherweise etwas
verkümmert. Wir müssen auch mehr Eigenverantwortung und Eigenvorsorge
von den Menschen einfordern. Die Pflegeversicherung ist und bleibt
eine Teilkaskoversicherung. Ein richtiger Weg könnte eine private
Pflegezusatzversicherung sein.

Originaltext: Deutscher Städte- u. Gemeindebund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53970
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53970.rss2

Pressekontakt:
Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de


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