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Neues Deutschland: zum Lokführerstreik und dem Streikrecht

Geschrieben am 15-11-2007

Berlin (ots) - Wenn man vor Gericht verliert, muss man eben die
Gesetze ändern. Nach diesem Motto simulieren Kritiker des
Bahn-Streiks derzeit eine Debatte, deren Zweck die Aushebelung der
Kampfmöglichkeiten von Beschäftigten ist. Kaum weiß SPD-Mann Wend von
wachsendem Druck auf das Streikrecht zu berichten, kommt CDU-Mann
Meister und bringt eine »gesetzliche Klarstellung« ins Spiel.
Was dem einen dabei die Tarifeinheit, ist dem anderen das
Gemeinwohl. Streiks, die dem Kapital und der Allgemeinheit schaden,
soll es nicht mehr oder nur in viel geringerem Maße geben dürfen. Um
des Standorts willen.
Ähnliche Argumente spielten bereits vor dem sächsischen
Landesarbeitsgericht eine Rolle. Damals kassierten die Richter die
Einschränkung des Streikrechts durch die Vorinstanz: Fachgerichte
könnten Arbeitskampfmaßnahmen nur für rechtswidrig erklären, wenn
diese offensichtlich ungeeignet und unverhältnismäßig sind. Das aber
sei beim Bahnstreik nicht der Fall.
Doch die Streikgegner lassen nicht locker. Das Kalkül lautet nun: Je
länger der Bahnstreik, desto geringer die Sympathie für die GDL und
desto höher die Bereitschaft zu Grundrechtsabbau durch die Politik.
Die Beschäftigten sind gewarnt: Sollte die Große Koalition der
Streikgegner Oberwasser bekommen, bliebe den Gewerkschaften nur noch
Klassenkampf-Folklore, bei der die Streikgruppe des DGB in
stillgelegten Stahlwerken Ausdruckstanz gegen Unternehmermacht
aufführen darf.

Originaltext: Neues Deutschland
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/59019
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Pressekontakt:
Neues Deutschland
Redaktion / CvD

Telefon: 030/29 78 17 21


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