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Bund speichert Besucher seiner Websites

Geschrieben am 08-11-2007

Hamburg (ots) - Die Bundesregierung hat zugegeben, dass Besuche
auf nahezu allen Internetseiten von Ministerien und nachgeordneten
Behörden gespeichert werden. Wie es in der Antwort auf eine Kleine
Anfrage der FDP-Fraktion heißt, speichere "die überwiegende Zahl von
Ressorts (...) die einem PC zugeordnete IP-Adresse, von denen aus
ihre Internetseiten besucht werden", oder ließen das durch
"beauftragte Unternehmen" vornehmen.

Diese Praxis verstößt gegen ein rechtskräftiges Urteil des
Amtsgerichts Berlin-Mitte vom 27. März 2007. Darin untersagten die
Richter dem Bundesjustizministerium genau dieses Vorgehen. In der
Begründung hieß es, die IP-Adressen stellten bereits personenbezogene
Daten dar. Das Ministerium sei daher verpflichtet, sie nach Ende des
Nutzungsvorgangs zu löschen.

Die Bundesregierung argumentiert, die Speicherung sei notwendig,
um Angriffe aus dem Internet abzuwehren und "Angriffsmuster" zu
erkennen. Nach ihrer Ansicht sind IP-Adressen auch nicht aus sich
heraus personenbezogene Daten. Jedoch werde die Auswirkung des
Urteils derzeit "intensiv" geprüft.

Den vollständigen Text finden Sie unter:
www.zeit.de/online/2007/46/bundesregierung-ip-adressen

Den kompletten ZEIT Online-Text der nachfolgenden Meldung finden
Sie unter: www.zeit.de/online/2007/46/bundesregierung-ip-adressen .

Originaltext: DIE ZEIT
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9377
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_9377.rss2

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Elke Bunse
DIE ZEIT Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 040/3280-217
Fax: 040/3280-558
E-Mail: bunse@zeit.de


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