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Hüppe: Kinder mit Behinderungen haben ein Recht auf Familie

Geschrieben am 07-11-2007

Berlin (ots) - Zur Problematik häufiger Heim-Unterbringung von
Kindern mit einer körperlichen oder "geistigen" Behinderung, erklärt
der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der
Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:

Auch Kinder und Jugendliche mit körperlicher und sogenannter
"geistiger" Behinderung haben ein Recht darauf, in einer Familie
aufzuwachsen. Hier haben sie die besten Entwicklungschancen.
Diese Kinder und Jugendlichen werden zu häufig in einem Heim
untergebracht, wenn sie nicht mehr in ihrer Familie verbleiben
können. Dies berichteten Vertreter von Wohlfahrtsverbänden und
sozialen Dienstleistern im Bereich "Pflegefamilien".

Vorrangig müssen behinderte Kinder die Chance haben, in einem
familiären Umfeld aufzuwachsen. Behinderte Kinder, die nicht in ihrer
Herkunftsfamilie verbleiben können, sollten, soweit es irgendwie
möglich ist, in Pflege-, Adoptiv- oder sogenannten professionellen
Pflegefamilien untergebracht werden.

Bei nicht körperlich oder "geistig" behinderten Kindern und
Jugendlichen versuchen die, nach Kinder- und Jugendhilferecht (SGB
VIII) zuständigen, Jugendämter die Kinder in Familien unterzubringen.
Sind die Kinder körperlich oder "geistig" behindert und können sie
nicht in ihrer Familie verbleiben, so sind die Sozialämter zuständig
und gewähren Eingliederungshilfe nach Sozialhilferecht (SGB XII). In
der Regel folgt daraufhin eine Heimunterbringung. Auch nach der
Unterbringung in Heimen prüfen Sozialämter zu selten, ob es
Alternativen zu dieser Unterbringung gibt. Die Folge ist: "einmal
Sondereinrichtung - immer Sondereinrichtung". Demgegenüber sind
Jugendämter im Regelfall verpflichtet, nach einer Heimunterbringung
Alternativen zur Unterbringung im Heim zu prüfen.

Die Entscheidungen der Sozialämter könnten sich dadurch erklären,
dass sie nur wenig Erfahrung mit Pflegefamilien haben. Zu viele
Sozialämter greifen lieber auf Bekanntes zurück, nämlich auf die
Unterbringung in Heimen. Zum anderen lehnen sie manchmal die
Unterbringung in Pflegefamilien von vornherein ab. Sie argumentieren,
dass die Unterbringung in Pflegefamilien als Hilfeform der
Sozialämter gesetzlich gar nicht vorgesehen sei.
Dieses Verhalten vieler Sozialämter ist nicht nachvollziehbar.
Selbst in einer Broschüre der "Bundesarbeitsgemeinschaft der
überörtlichen Träger der Sozialhilfe" ist die Unterbringung
körperlich und "geistig" behinderter Kinder und Jugendlicher in
Pflegefamilien als Hilfeform aufgeführt.

Die Union will, dass mehr Kinder mit Behinderungen eine Chance auf
ein Leben in der Familie haben. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird
deshalb ein Fachgespräch mit Vertretern von Betroffenen und den
beteiligten Behörden veranstalten.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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