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Rheinische Post: Schäden des Bahn-Streiks

Geschrieben am 02-11-2007

Düsseldorf (ots) - Von Martin Kessler

Es ist das gute Recht von Arbeitnehmern, für höhere Löhne zu
streiken. Doch der Arbeitskampf kann immer nur das letzte Mittel in
einem Tarifkonflikt sein. Und er muss verhältnismäßig sein. Der
volkswirtschaftliche Schaden darf den möglichen Gewinn für eine
Gruppe nicht drastisch übersteigen. Genau das ist aber zu befürchten,
wenn die Lokführer den Fern- und Güterverkehr bestreiken. Zwar haben
die meisten Unternehmen Vorsorge getroffen, wenn die Güterzüge
demnächst ausfallen. Aber bei mehreren Streiktagen ist der Verlust
schon nicht mehr so leicht zu verkraften. Die Wirtschaft ist auf den
reibungslosen Transport ihrer Produkte angewiesen. Sonst drohen
Rückstaus und Mangel. Die Streiks mögen die Konzernführung der Bahn
schließlich in die Knie zwingen. Doch am Ende würden sich die
Lokführer selbst schädigen. Sie gefährden ihre Jobs. Denn nach dem
Streik werden sich noch mehr Unternehmen von der Bahn abwenden und
ihren Gütertransport auf die Straße oder die Binnenschifffahrt
umlenken. Das Gericht in Chemnitz hat den Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit nicht beachtet und der Ausweitung der Streiks
Vorschub geleistet. Das Verfassungsgericht in Karlsruhe muss das
korrigieren.

Originaltext: Rheinische Post
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Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303


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