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Wahltarife für Naturarzneimittel: "Krankenkassen müssen sich endlich bewegen"

Geschrieben am 01-11-2007

Berlin (ots) - Seit der Gesundheitsreform (GKV-WSG) besteht für
Patienten die Möglichkeit, sich Arzneimittel der besonderen
Therapierichtungen (Phytotherapie, Homöopathie und Anthroposophie)
über einen Zusatzprämientarif von ihrer Krankenkasse erstatten zu
lassen. Doch für die meisten gesetzlich Krankenversicherten steht
diese Wahlmöglichkeit nur auf dem Papier. Bislang hat kaum eine der
rund 250 Krankenkassen auf diese neue Gesetzesregelung reagiert und
bietet ihren Versicherten einen Wahltarif für Naturarzneimittel an.
"Die Verweigerungshaltung der meisten Krankenkassen ist nicht länger
hinnehmbar", sagte Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des
Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI).

Bisher hat nur die AOK Rheinland/Hamburg einen Tarif für die
Kostenerstattung für Arzneimittel der besonderen Therapierichtung in
ihre Satzung aufgenommen. "Zwar ist dies ein richtiger Schritt. Die
nach dem Versichertenalter gestaffelten Prämien sind jedoch so hoch,
dass eine Akzeptanz des Leistungsangebots im Markt praktisch
verhindert wird", so Fahrenkamp. So zahlt ein Versicherter bis zur
Vollendung des 40. Lebensjahres rund 20 Euro, ein Versicherter nach
Vollendung des 65. Lebensjahres bereits über 130 Euro im Monat.

Ein Grund für diese Fehlentwicklung sei, so die Einschätzung der
Fachabteilung Selbstmedikation des BPI, auch ein Schreiben vom
Bundesversicherungsamt, in dem die Querfinanzierung von Wahltarifen
verboten werde. Damit sei ein echter Wettbewerb mit unterschiedlichen
Leistungen zwischen den Kassen blockiert, erklärte Manfred Kreisch,
Vorsitzender der BPI-Fachabteilung Selbstmedikation. Offensichtlich
scheuten die Kassen den Leistungswettbewerb, so der BPI. "Die
Krankenkassen dürfen sich nicht wundern, wenn ihre Kunden sie
ausschließlich am Beitragssatz messen. Bei einem aus Kundensicht
nahezu identischen Leistungspaket entspricht dies auch rationalem
Handeln", sagte Kreisch.

Zustimmung erhält der BPI von Seiten der Verbraucherverbände. Auch
sie seien der Auffassung, dass eine so genannte Querfinanzierung bei
einem Wahltarif möglich sein müsse. Denn es sei sehr wohl im
Interesse des Versicherten, dass Kosten, die durch den Einsatz von
sicheren, nicht verschreibungspflichtigen Produkten gespart werden,
in einem Wahltarifmodell zur Kostenentlastung verrechenbar sind, so
Fahrenkamp.

Originaltext: BPI Bundesverb.d.Pharmazeut.Industrie
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/21085
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_21085.rss2

Pressekontakt:
Wolfgang Straßmeir,
Tel. 030/27909-131,
wstrassmeir@bpi.de


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