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Manuel89 Analyst
Commerzbank Bewerber
Dabei seit: Jan 2011 Beiträge: 3
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Verfasst am: Mi 26 Jan, 2011 3:45 Titel: Wir hätten Sie gerne bei uns! Absage/Zusage? |
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Hallo Leute,
ich war die Tage beim Auswahlverfahren und habe alles gut gemeistert. In der Begrüßungsrunde wurde uns mitgeteilt, dass man nicht wie im vorher erhaltenen Schreiben bescheid bekommt ob man genommen wird oder nicht. Grund war irgendwelche organisatorischen Gründe bzw. hatte es mit irgendeiner Kapazität zu tun auf die nicht weiter eingegangen wurde. Im abschliessenden Gespräch wurde mir dann gesagt, dass alle Teile des Auswahlverfahrens sehr gut waren und dass Sie Leute wie mich gebrauchen könnten und Sie mich für 2011 einstellen möchten. Allerdings bekomme ich erst in Kürze die konkrete Zusage und eigentlich sollte nichts schief gehen. Das "sollte" macht mir nun Angst! Einerseits heisst es man wird genommen und es hängt von Frankfurt ab, andererseits muss man noch bangen. Was ist da los??? Kein Bock, dass ich mich da freue wie ein Schneekönig und in 2 Wochen ne negative Mitteilung bekomme. Kann es sein, dass Frankfurt den Bewerber nochmal genau unter die Lupe nimmt? Zwecks Schufa oder ähnlichem? Habe einen Eintrag und eigentlich nichts zu befürchten...Bekommt das jeder Bewerber hesagt? Bitte helft mir! Das Gefühl der Ungewissheit ist so schlimm!
Danke im Vorraus!
Manu |
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Verfasst am: Mi 26 Jan, 2011 3:45 Titel: Wir hätten Sie gerne bei uns! Absage/Zusage? |
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Frank_3 Managing Director
Ausgelernt
Dabei seit: Dec 2009 Beiträge: 342
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Verfasst am: Mi 26 Jan, 2011 7:26 Titel: |
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Warum redest du immer von "Frankfurt"? Du warst wohl nicht beim AC der Stadt Frankfurt, oder? Welche Bank war es denn genau?
Eine solche "Zusage" ist wohl für die Bank nicht verbindlich. Das mit der Schufa glaube ich eher weniger. Mach dir mal keinen Stress, es wird schon klappen. Große Banken können es sich gar nicht erlauben, erstmal jedem zuzusagen und später dann doch wieder abzusagen. |
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neledarikamrat Moderator
Sparkasse Ausgelernt
Dabei seit: Jan 2008 Beiträge: 2778
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Verfasst am: Mi 26 Jan, 2011 14:51 Titel: |
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Mit Frankfurt ist sicherlich die Zentrale der Commerzbank gemeint
Ich glaube schon, dass du dich auf diese Aussage verlassen kannst, zumal eine mündliche Zusage auch eine Zusage ist (ich hab zumindest noch nie von Formvorschriften gehört^^)...
Spaß beiseite: Das hängt u.a. einfach damit zusammen, dass bei jeder Neueinstellung der Betriebsrat zustimmen muss - das ist aber an sich reine Formsache |
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Manuel89 Analyst
Commerzbank Bewerber
Dabei seit: Jan 2011 Beiträge: 3
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Verfasst am: Mi 26 Jan, 2011 15:47 Titel: |
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Ok, danke Leute! Bin etwas erleichterter jetzt. Hoffe, dass ist echt nur noch ne Formsache. Ich sag Euch bescheid wies weitergeht
Manu |
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Manuel89 Analyst
Commerzbank Bewerber
Dabei seit: Jan 2011 Beiträge: 3
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Verfasst am: Mi 26 Jan, 2011 16:00 Titel: |
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Und ich war in Süddeutschland beim AC...Und die haben dauernd von Frankfurt gesprochen, dass es von dort abhängt...Aber wenn da nur der BR zustimmen muss ist die Sache glaub ich sicher. Ausser sie halten sich die Bewerber so warm und machen evtl. nochmal ein Auswahlverfahren und gucken ob da bessere Bewerber dabei sind. Kann ich mir allerdings nicht vorstellen!
Manu |
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schwukele Vice President
Commerzbank 2. Lehrjahr
Dabei seit: Jan 2010 Beiträge: 140 Wohnort: Nördlich vom Äquator
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Verfasst am: Mi 16 Feb, 2011 21:22 Titel: |
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Rechtlich gesehen muss der Betriebsrat erst noch zustimmen, bis dahin sind alle mündlichen Zusagen oder Vorträge schwebend unwirksam.
Aber die Wahrscheinlichkeit, dass der Betriebsrat die Bewerbung ablehnt liegt unter 1 Prozent.
Und die Bank hat kein Interesse an deine Schufadaten (abgesehen davon darf die nicht einfach so eine Auskunft über dich einholen).
Freu dich auf deine Ausbildung und willkommen im Team _________________ LG schwukele
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten! |
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Colonia Managing Director
andere Ausgelernt
Dabei seit: Dec 2009 Beiträge: 491
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Verfasst am: Mi 16 Feb, 2011 21:32 Titel: |
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Schwebend unwirksam? Unsinn! Die Verträge sind gar nicht erst wirksam ohne Zustimmung des Betriebsrates.
Rechtsgeschäfte die schwebend unwirsam sind, gibt es bei Minderjährigen.
Solange die Eltern nicht widersprechen, kann das Rechtsgeschäft so durchgeführt werden.
Bei Einstellung von normalen Arbeitnehmern ist dies nicht der Fall. |
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Funky Managing Director
Sparkasse
Dabei seit: Sep 2009 Beiträge: 489 Wohnort: Magdeburg
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Verfasst am: Mi 16 Feb, 2011 21:58 Titel: |
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Colonia hat folgendes geschrieben: | Schwebend unwirksam? Unsinn! Die Verträge sind gar nicht erst wirksam ohne Zustimmung des Betriebsrates.
Rechtsgeschäfte die schwebend unwirsam sind, gibt es bei Minderjährigen.
Solange die Eltern nicht widersprechen, kann das Rechtsgeschäft so durchgeführt werden.
Bei Einstellung von normalen Arbeitnehmern ist dies nicht der Fall. |
Bevor du hier wieder andere Mitglieder anmachst, geh doch mal auf Wikipedia und gib da Unwirksamkeit ein.
Unter dem Punkt 2.1 findest du die Definition von "schwebend Unwirksam" und wirst feststellen das die Definition von schwukele durchaus zutrifft.
Der Betriebsrat tritt in diesem Fall als "dritte Person" auf, die den Vertrag noch absegnen muss... bis zum deren Urteil ist der Vertrag als schwebend unwirksam zu betrachten, da er noch für wirksam oder eben unwirksam erklärt werden muss. _________________ "Menschlichkeit wird überbewertet..." by Dr. Gregory House |
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Forum
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Verfasst am: Mi 16 Feb, 2011 21:58 Titel: |
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TobiasHohberger Site Admin
Raiffeisenbank Ausgelernt
Dabei seit: Jul 2004 Beiträge: 5686 Wohnort: Frankenland
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Verfasst am: Mi 16 Feb, 2011 22:26 Titel: |
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@Manuel: Gib uns doch bitte Bescheid, sobald du näheres weißt. |
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