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[ Chance für Ausbildung trotz Arbeitsassistent? ]
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Jeany89
Analyst


Commerzbank
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Dabei seit: Aug 2010
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: Do 05 Aug, 2010 14:33    Titel: Chance für Ausbildung trotz Arbeitsassistent? Antworten mit Zitat nach oben ... 

hallo.
ich habe einen behindertengrad von 50% und leide seit jahren unter 2sekündigen "ohnmachtsanfällen". ich darf nur mit einem arbeitsassistenten arbeiten, d.h. mein begleiter gibt mir dann immer kurz eine maske aufs gesicht. das ist ne sache von ner sekunde und mir gehts dann wieder super. ich bin leider als ausbildungsunfähig geschrieben durch eine klinik(da ich nie einen arbeitsassistenten hatte.. jetzt hab ich aber einen). könnte die bank im falle eines ausbildungsvertragsabschlusses in die akte gucken also das anfordern? wisst ihr das vllt? glaubt ihr das ich vllt trotzdem irgendwie ne chance hätte? ich habe nämlich den onlinetest bestanden und werde bald ins ac eingeladen. und will unbedingt den beruf erlernen:(
 
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Verfasst am: Do 05 Aug, 2010 14:33    Titel: Chance für Ausbildung trotz Arbeitsassistent?  



 
ghost
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1. Lehrjahr

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Beiträge: 258

BeitragVerfasst am: Do 05 Aug, 2010 15:54    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

tut mir leid dich enttäuschen zu müssen aber das wird in einer bank (als berater(verkäufer)) nicht gehen, denk ich
_________________
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Scoobydoo
Moderator


Sparkasse
1. Lehrjahr

Dabei seit: Apr 2008
Beiträge: 923
Wohnort: In der Heimatstadt des Ruhmreichen 1. FC Nürnbergs.

BeitragVerfasst am: Fr 06 Aug, 2010 13:20    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Probieren!

Hast doch nix zu verlieren, oder?
_________________
Lg Scooby Cool
 
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Jeany89
Analyst


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Dabei seit: Aug 2010
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: Fr 06 Aug, 2010 13:22    Titel: jup Antworten mit Zitat nach oben ... 

da hast du recht.. aber ich hab halt solche angst vor einer enttäuschung...
 
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Scoobydoo
Moderator


Sparkasse
1. Lehrjahr

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Beiträge: 923
Wohnort: In der Heimatstadt des Ruhmreichen 1. FC Nürnbergs.

BeitragVerfasst am: Fr 06 Aug, 2010 17:05    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

ja mein gott. aber wenn du es nicht probierst, wirst du dich ewig ärgern.

viele banken werben doch auch dafür, dass sie behinderte einstellen. im vertrieb wirst du wahrscheinlich keine einstellung finden, aber intern kann man dich vllt. einsetzen.

probieren.
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Lg Scooby Cool
 
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Jeany89
Analyst


Commerzbank
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Dabei seit: Aug 2010
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: Fr 06 Aug, 2010 17:08    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

also kann man das denn? also.. in der ausbildung hat man ja auch kundenkontakt. naja aber danke für die antwort
 
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Gast






BeitragVerfasst am: Fr 06 Aug, 2010 20:44    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Probieren würde ich's an deiner Stelle auf jeden Fall, was hast du denn zu verlieren, außer, dass die Bank eventuell Nein sagt? Eben...

Wobei du in einem gewissen Maße schon damit rechnen musst, dass es potentielle Arbeitgeber abschrecken könnte oder du eben nicht in den Vertrieb kommen könntest,sondern eben intern eingesetzt werden könntest (gibt ja auch Banken,die Bürokaufleute und so ausbilden...)
 
Gast






BeitragVerfasst am: Sa 07 Aug, 2010 11:22    Titel: Re: Chance für Ausbildung trotz Arbeitsassistent? Antworten mit Zitat nach oben ... 

Jeany89 hat folgendes geschrieben:
hallo.
ich habe einen behindertengrad von 50% und leide seit jahren unter 2sekündigen "ohnmachtsanfällen". ich darf nur mit einem arbeitsassistenten arbeiten, d.h. mein begleiter gibt mir dann immer kurz eine maske aufs gesicht. das ist ne sache von ner sekunde und mir gehts dann wieder super. ich bin leider als ausbildungsunfähig geschrieben durch eine klinik(da ich nie einen arbeitsassistenten hatte.. jetzt hab ich aber einen). könnte die bank im falle eines ausbildungsvertragsabschlusses in die akte gucken also das anfordern? wisst ihr das vllt? glaubt ihr das ich vllt trotzdem irgendwie ne chance hätte? ich habe nämlich den onlinetest bestanden und werde bald ins ac eingeladen. und will unbedingt den beruf erlernen:(


Grundsätzlich bist Du nicht verpflichtet Deine Behinderung/Krankheit preiszugeben. Benachteiligt werden darfst Du deswegen aber auch nicht, wenn Du sie angibst.

Der Fairness halber solltest Du nach bestandenem AC und der Avisierung eines Ausbildungsvertrags den potenziellen Arbeitgeber darauf hinweisen. Schließlich hat er eine Fürsorgepflicht und soll so selbst entscheiden können, ob er das Risiko bereit ist zu tragen. Allgemein ist es ja so, dass er durchaus bereit ist das Risiko zu tragen, so er im AC feststellt, dass Du für die Ausbildung durchaus geeignet bist.

Aufgrund der spezifischen Erkrankung stelle ich es mir allerdings ein wenig schwierig vor, Dich im Vertrieb einzusetzen. Ich kann mir nicht vorstellen, wie Kunden auf einen plötzlichen Ohnmachtsanfall reagieren.

Hast Du schonmal darüber nachgedacht Deine Ausbildung bei einer Direktbank zu absolvieren? Da ist es wohl weniger schwer, weil Du ja keinen direkten Kundenkontakt hast. Und es ist ein wenig leichter, weil man nur die Kollegen auf die Situation aufmerksam machen muss.

Einen letzten Zweifel habe ich in Bezug auf den "Arbeitsassistenten". Schließlich kann er Dich in der Bank meiner Meinung nach nicht begleiten. Aufgrund der Thematik, dass ein strenger Datenschutz und das Bankgeheimnis zu Anwendung kommen, ist ein solcher "Begleiter" fragwürdig. Er unterliegt rein theoretisch keinem Bankgeheimnis, da er ja keinen Arbeitsvertrag mit der Bank abschließt und somit den arbeitsrechtlichen Bedingungen eines solchen nicht unterliegt.

Letzten Endes würde ich das AC absolvieren und schauen, ob es klappt. Und dann musst Du alles Weitere klären.
 
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Verfasst am: Sa 07 Aug, 2010 11:22    Titel: Re: Chance für Ausbildung trotz Arbeitsassistent?  



 
Jeany89
Analyst


Commerzbank
Bewerber

Dabei seit: Aug 2010
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: So 08 Aug, 2010 14:10    Titel: Re: Chance für Ausbildung trotz Arbeitsassistent? Antworten mit Zitat nach oben ... 

Anonymous hat folgendes geschrieben:
Jeany89 hat folgendes geschrieben:
hallo.
ich habe einen behindertengrad von 50% und leide seit jahren unter 2sekündigen "ohnmachtsanfällen". ich darf nur mit einem arbeitsassistenten arbeiten, d.h. mein begleiter gibt mir dann immer kurz eine maske aufs gesicht. das ist ne sache von ner sekunde und mir gehts dann wieder super. ich bin leider als ausbildungsunfähig geschrieben durch eine klinik(da ich nie einen arbeitsassistenten hatte.. jetzt hab ich aber einen). könnte die bank im falle eines ausbildungsvertragsabschlusses in die akte gucken also das anfordern? wisst ihr das vllt? glaubt ihr das ich vllt trotzdem irgendwie ne chance hätte? ich habe nämlich den onlinetest bestanden und werde bald ins ac eingeladen. und will unbedingt den beruf erlernen:(


Grundsätzlich bist Du nicht verpflichtet Deine Behinderung/Krankheit preiszugeben. Benachteiligt werden darfst Du deswegen aber auch nicht, wenn Du sie angibst.

Der Fairness halber solltest Du nach bestandenem AC und der Avisierung eines Ausbildungsvertrags den potenziellen Arbeitgeber darauf hinweisen. Schließlich hat er eine Fürsorgepflicht und soll so selbst entscheiden können, ob er das Risiko bereit ist zu tragen. Allgemein ist es ja so, dass er durchaus bereit ist das Risiko zu tragen, so er im AC feststellt, dass Du für die Ausbildung durchaus geeignet bist.

Aufgrund der spezifischen Erkrankung stelle ich es mir allerdings ein wenig schwierig vor, Dich im Vertrieb einzusetzen. Ich kann mir nicht vorstellen, wie Kunden auf einen plötzlichen Ohnmachtsanfall reagieren.

Hast Du schonmal darüber nachgedacht Deine Ausbildung bei einer Direktbank zu absolvieren? Da ist es wohl weniger schwer, weil Du ja keinen direkten Kundenkontakt hast. Und es ist ein wenig leichter, weil man nur die Kollegen auf die Situation aufmerksam machen muss.

Einen letzten Zweifel habe ich in Bezug auf den "Arbeitsassistenten". Schließlich kann er Dich in der Bank meiner Meinung nach nicht begleiten. Aufgrund der Thematik, dass ein strenger Datenschutz und das Bankgeheimnis zu Anwendung kommen, ist ein solcher "Begleiter" fragwürdig. Er unterliegt rein theoretisch keinem Bankgeheimnis, da er ja keinen Arbeitsvertrag mit der Bank abschließt und somit den arbeitsrechtlichen Bedingungen eines solchen nicht unterliegt.

Letzten Endes würde ich das AC absolvieren und schauen, ob es klappt. Und dann musst Du alles Weitere klären.


danke für deine antwort! danke für den tipp mit der direktbank!!
also, ich denke schon, dass es da eine regelung gibt, mit dem arbeitsassistenten, was das datenschutzthema angeht. weil es gibt einige menschen, die so einen assistenten haben und die arbeiten ja auch zum teil bei unternehmen, wo sie auch eine schweigepflicht einhalten müssen. versuchen werd ichs wohl dann doch einfach mal Smile
 
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TobiasHohberger
Site Admin
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Dabei seit: Jul 2004
Beiträge: 5686
Wohnort: Frankenland

BeitragVerfasst am: So 08 Aug, 2010 14:24    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

also wegen deiner Krankheit würde ich den Job nicht fallen lassen.
Du solltest aber damit aktiv umgehen, d.h. dies auch im Bewerbungsgespräch und natürlich in deinen Bewerbungsunterlagen mit angeben.

Es gibt ohne weiteres Banken die Menschen mit Behinderung einstellen, also warum nicht auch eine Ausbildung anbieten.
Das würde ich an deiner Stelle auf jeden Fall ausprobieren, denn eine Chance besteht!


Viel Erfolg beim Bewerben! Wink
 
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