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kaylee Analyst
Dabei seit: Apr 2010 Beiträge: 1
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Verfasst am: So 11 Apr, 2010 0:43 Titel: Eintragung im poliz. Führungszeugnis |
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hallo,
ich habe mich bei der sparkasse beworben.
nun habe ich gehört, dass die in der regel ein polizeiliches führungszeugnis haben wollen.
mein problem ist, dass ich wohl einen eintrag drin stehen hab wegen besonders schwerem diebstahl (ja ich weiß, dummer fehler von mir).
wollen die denn ein aktuelles (zB ein nicht älteres als 3 monate) führungszeungis sehen oder reicht auch eins vom letzten jahr? das habe ich nämlich noch und da ist keine eintragung vorhanden?
wie war das bei euch?
möchte mir nämlich durch so eine "kleinigkeit" nicht die chance eines ausbildungsvertrages vergeigen.
und meint ihr, dass die einen von vornherein gar nicht einstellen mit eintrag im führungszeugnis oder besteht die möglichkeit, dass man sich gepflegt dazu äußern kann?
lg
edit: oder muss vorab ein personalbogen o.ä. ausgefüllt werden, in dem man angeben muss, ob man zB vorbestraft ist? |
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Verfasst am: So 11 Apr, 2010 0:43 Titel: Eintragung im poliz. Führungszeugnis |
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Timmey Associate
Commerzbank
Dabei seit: Mar 2010 Beiträge: 46
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Verfasst am: So 11 Apr, 2010 10:08 Titel: |
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Das Zeugnis muss aktuell sein, kannst also nichts mit deinem alten anfangen in der Hinsicht.
Erläuter den Sachverhalt und hoffe, dass es denen kein Dorn im Auge ist. Am besten ist es, du kommst von Dir aus auf das Thema zu sprechen... |
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neledarikamrat Moderator
Sparkasse Ausgelernt
Dabei seit: Jan 2008 Beiträge: 2778
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Verfasst am: So 11 Apr, 2010 10:31 Titel: |
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Ich musste damals zwar kein Führungszeugnis vorlegen (allerdings bin ich mir sicher, dass die sich trotzdem in irgendeiner Weise erkundigt haben), aber ich musste auch im Personalbogen angeben, ob ich Vorstrafen habe (die ich natürlich nicht habe *g*)...
Sollten die das mit dem Diebstahl rausfinden, glaube ich, dass die Chancen für dich äußerst schlecht stehen... Gerade in einer Bank, in der du täglich mit Geld zu tun hast, dürfte Diebstahl wohl ein K.O.-Kriterium sein, denn auf sowas reagiert man da logischerweise äußerst allergisch...
Würdest du als Kunde wollen, dass sich Leute um dein Geld kümmern, die wegen Diebstahls vorbestraft sind? Ich würde das jetzt auch nicht unbedingt als Kleinigkeit sehen und ehrlich gesagt hab ich für sowas auch kein Verständnis (deine späte Einsicht hin oder her).
Im Auswahlprozess stehen dir erstmal alle Türen offen, denn das Führungszeugnis wird i.d.R. erst im Zuge der Unterzeichnung des Vertrages - normalerweise - als reine Formsache verlangt. Wenn die das dann sehen, kanns halt sein, dass die dich, obwohl du das Auswahlverfahren überstanden hast, im Nachhinein noch "rausschmeißen"...
Natürlich solltest du es versuchen, ich weiß ja auch nicht, wie das alles zustande gekommen ist, aber mach dir nicht zu große Hoffnungen... |
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Scoobydoo Moderator
Sparkasse 1. Lehrjahr
Dabei seit: Apr 2008 Beiträge: 923 Wohnort: In der Heimatstadt des Ruhmreichen 1. FC Nürnbergs.
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Verfasst am: So 11 Apr, 2010 11:31 Titel: |
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Wer einen schweren Diebstahl als Kleinigkeit ansieht, hat wohl in einer Bank nichts verloren. _________________ Lg Scooby |
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ghost Director
1. Lehrjahr
Dabei seit: Mar 2010 Beiträge: 258
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Verfasst am: So 11 Apr, 2010 12:36 Titel: |
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die nehmen dich nicht |
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spaddel Department Head
Sparkasse Ausgelernt
Dabei seit: Oct 2005 Beiträge: 1250
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Verfasst am: Mo 12 Apr, 2010 17:30 Titel: |
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Ist es überhaupt zu einer Verurteilung gekommen? _________________ Wenn's um Geld geht - Sparkasse. |
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TobiasHohberger Site Admin
Raiffeisenbank Ausgelernt
Dabei seit: Jul 2004 Beiträge: 5686 Wohnort: Frankenland
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Verfasst am: Di 13 Apr, 2010 12:51 Titel: |
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das einzigste was du machen kannst wäre, aktiv dieses Thema anzusprechen. |
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Lavinia Vice President
Sparkasse Ausbildungsplatz
Dabei seit: Jul 2009 Beiträge: 73
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Verfasst am: Di 13 Apr, 2010 19:12 Titel: |
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Wenn es nicht zu einer gerichtlichen Verurteilung gekommen ist, steht es doch eigentlich nicht im polizeilichen Führungszeugnis, oder?
In der Regel musst du dieses Führungszeugnis nach der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages spätestens vor Beginn (ca. 6 Monate davor) der Ausbildung abgeben. Natürlich muss dieses aktuell sein. Ich weiß halt nicht, ob du gerichtlich verurteilt worden bist. Forder doch mal dieses Zeugnis für dich selber an. Dazu musst du ins örtliche Rathaus.
Wenn in diesem Führungszeugnis dein Diebstahl dokumentiert und dein Bank dieses anfordert, kannst du die Ausbildung vergessen. Klar kannst du versuchen mit denen zu sprechen, aber ich sehe da keine Chancen für eine Erbarmung. Ich hab mal von diesem Fall gehört: Jemand wurde bei einer Bank nicht angenommen, weil sein Onkel für ein Diebstahl bekannt war. Diese Person war nicht mal selber kriminell.
Warum sollte die Bank also jemanden nehmen, der selber mal gestohlen hat?
Schwierige Situation .... |
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Forum
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Verfasst am: Di 13 Apr, 2010 19:12 Titel: |
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Lavinia Vice President
Sparkasse Ausbildungsplatz
Dabei seit: Jul 2009 Beiträge: 73
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Verfasst am: Di 13 Apr, 2010 19:14 Titel: |
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Hmm ... hab noch mal oben dein Beitrag gelesen: "besonders schwieriger Diebstahl", schreibst du ....
Dann steht dies sehr wahrscheinlich im Führungszeugnis. |
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