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[ Eintragung im poliz. Führungszeugnis ]
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kaylee
Analyst


Dabei seit: Apr 2010
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: So 11 Apr, 2010 0:43    Titel: Eintragung im poliz. Führungszeugnis Antworten mit Zitat nach oben ... 

hallo,
ich habe mich bei der sparkasse beworben.
nun habe ich gehört, dass die in der regel ein polizeiliches führungszeugnis haben wollen.
mein problem ist, dass ich wohl einen eintrag drin stehen hab wegen besonders schwerem diebstahl (ja ich weiß, dummer fehler von mir).
wollen die denn ein aktuelles (zB ein nicht älteres als 3 monate) führungszeungis sehen oder reicht auch eins vom letzten jahr? das habe ich nämlich noch und da ist keine eintragung vorhanden?
wie war das bei euch?
möchte mir nämlich durch so eine "kleinigkeit" nicht die chance eines ausbildungsvertrages vergeigen.
und meint ihr, dass die einen von vornherein gar nicht einstellen mit eintrag im führungszeugnis oder besteht die möglichkeit, dass man sich gepflegt dazu äußern kann?

lg

edit: oder muss vorab ein personalbogen o.ä. ausgefüllt werden, in dem man angeben muss, ob man zB vorbestraft ist?
 
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Verfasst am: So 11 Apr, 2010 0:43    Titel: Eintragung im poliz. Führungszeugnis  



 
Timmey
Associate


Commerzbank

Dabei seit: Mar 2010
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: So 11 Apr, 2010 10:08    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Das Zeugnis muss aktuell sein, kannst also nichts mit deinem alten anfangen in der Hinsicht.
Erläuter den Sachverhalt und hoffe, dass es denen kein Dorn im Auge ist. Am besten ist es, du kommst von Dir aus auf das Thema zu sprechen...
 
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neledarikamrat
Moderator


Sparkasse
Ausgelernt

Dabei seit: Jan 2008
Beiträge: 2778

BeitragVerfasst am: So 11 Apr, 2010 10:31    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Ich musste damals zwar kein Führungszeugnis vorlegen (allerdings bin ich mir sicher, dass die sich trotzdem in irgendeiner Weise erkundigt haben), aber ich musste auch im Personalbogen angeben, ob ich Vorstrafen habe (die ich natürlich nicht habe *g*)...

Sollten die das mit dem Diebstahl rausfinden, glaube ich, dass die Chancen für dich äußerst schlecht stehen... Gerade in einer Bank, in der du täglich mit Geld zu tun hast, dürfte Diebstahl wohl ein K.O.-Kriterium sein, denn auf sowas reagiert man da logischerweise äußerst allergisch...
Würdest du als Kunde wollen, dass sich Leute um dein Geld kümmern, die wegen Diebstahls vorbestraft sind? Ich würde das jetzt auch nicht unbedingt als Kleinigkeit sehen und ehrlich gesagt hab ich für sowas auch kein Verständnis (deine späte Einsicht hin oder her).

Im Auswahlprozess stehen dir erstmal alle Türen offen, denn das Führungszeugnis wird i.d.R. erst im Zuge der Unterzeichnung des Vertrages - normalerweise - als reine Formsache verlangt. Wenn die das dann sehen, kanns halt sein, dass die dich, obwohl du das Auswahlverfahren überstanden hast, im Nachhinein noch "rausschmeißen"...

Natürlich solltest du es versuchen, ich weiß ja auch nicht, wie das alles zustande gekommen ist, aber mach dir nicht zu große Hoffnungen...
 
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Scoobydoo
Moderator


Sparkasse
1. Lehrjahr

Dabei seit: Apr 2008
Beiträge: 923
Wohnort: In der Heimatstadt des Ruhmreichen 1. FC Nürnbergs.

BeitragVerfasst am: So 11 Apr, 2010 11:31    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Wer einen schweren Diebstahl als Kleinigkeit ansieht, hat wohl in einer Bank nichts verloren.
_________________
Lg Scooby Cool
 
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ghost
Director


1. Lehrjahr

Dabei seit: Mar 2010
Beiträge: 258

BeitragVerfasst am: So 11 Apr, 2010 12:36    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

die nehmen dich nicht
 
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spaddel
Department Head


Sparkasse
Ausgelernt

Dabei seit: Oct 2005
Beiträge: 1250

BeitragVerfasst am: Mo 12 Apr, 2010 17:30    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Ist es überhaupt zu einer Verurteilung gekommen?
_________________
Wenn's um Geld geht - Sparkasse.
 
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TobiasHohberger
Site Admin
Site Admin


Raiffeisenbank
Ausgelernt

Dabei seit: Jul 2004
Beiträge: 5686
Wohnort: Frankenland

BeitragVerfasst am: Di 13 Apr, 2010 12:51    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

das einzigste was du machen kannst wäre, aktiv dieses Thema anzusprechen.
 
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Lavinia
Vice President


Sparkasse
Ausbildungsplatz

Dabei seit: Jul 2009
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: Di 13 Apr, 2010 19:12    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Wenn es nicht zu einer gerichtlichen Verurteilung gekommen ist, steht es doch eigentlich nicht im polizeilichen Führungszeugnis, oder?

In der Regel musst du dieses Führungszeugnis nach der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages spätestens vor Beginn (ca. 6 Monate davor) der Ausbildung abgeben. Natürlich muss dieses aktuell sein. Ich weiß halt nicht, ob du gerichtlich verurteilt worden bist. Forder doch mal dieses Zeugnis für dich selber an. Dazu musst du ins örtliche Rathaus.
Wenn in diesem Führungszeugnis dein Diebstahl dokumentiert und dein Bank dieses anfordert, kannst du die Ausbildung vergessen. Klar kannst du versuchen mit denen zu sprechen, aber ich sehe da keine Chancen für eine Erbarmung. Ich hab mal von diesem Fall gehört: Jemand wurde bei einer Bank nicht angenommen, weil sein Onkel für ein Diebstahl bekannt war. Diese Person war nicht mal selber kriminell.
Warum sollte die Bank also jemanden nehmen, der selber mal gestohlen hat?
Schwierige Situation ....
 
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Verfasst am: Di 13 Apr, 2010 19:12    Titel:  



 
Lavinia
Vice President


Sparkasse
Ausbildungsplatz

Dabei seit: Jul 2009
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: Di 13 Apr, 2010 19:14    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Hmm ... hab noch mal oben dein Beitrag gelesen: "besonders schwieriger Diebstahl", schreibst du ....
Dann steht dies sehr wahrscheinlich im Führungszeugnis.
 
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