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[ Fristen für Verjährung? ]
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yasmin300
Associate


Dabei seit: Sep 2007
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: Sa 20 März, 2010 16:46    Titel: Fristen für Verjährung? Antworten mit Zitat nach oben ... 

kann mir jemand erklären was eine verjährung ist un ihre fristen?versteh das nicht
 
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Verfasst am: Sa 20 März, 2010 16:46    Titel: Fristen für Verjährung?  



 
Knut
Department Head


Deutsche Bank
1. Lehrjahr

Dabei seit: Apr 2008
Beiträge: 768

BeitragVerfasst am: Sa 20 März, 2010 17:38    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

dazu sagt wikipedia:
"Verjährung ist im Zivilrecht der durch den Ablauf einer bestimmten Frist bewirkte Verlust der Möglichkeit, einen bestehenden Anspruch durchzusetzen. Im öffentlichen Recht führt die Verjährung regelmäßig zum Erlöschen des Anspruchs. Die strafrechtliche Verjährung stellt ein Verfahrenshindernis dar, d.h. die Straftat kann nicht mehr verfolgt werden."

Kurz übersetzt und auf Forderungen bezogen:
Wenn eine Forderung zu lange zurück liegt, dann erlischt sie.
Beispiel:
Wir sind beide Kaufleute. Ich hab dir vor 5 Jahren eine Waschmaschine verkauft. Du hast die Rechnung bis heute nicht bezahlt.

Dann ist meine Forderung verjährt. Ich kann also kein Geld mehr von dir fordern...


Die Fristen musste dir bitte selber in deinem Lehrbuch suchen, da gibt es viele von.
Grundsätzlich immer 3 Jahre zum Ende des Jahres in dem die Forderung entstanden ist, bei vollstreckbaren Titeln 30 Jahre...aber es gibt einige Ausnahmen
 
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Colonia
Managing Director


andere
Ausgelernt

Dabei seit: Dec 2009
Beiträge: 491

BeitragVerfasst am: Sa 20 März, 2010 17:53    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Lernt man doch in AWL.

Wie Knut bereits sagte, gibt es verschiedene Verjährungsfristen.
Die Regelmäßige beträgt 3 Jahre( die Verjährungsfrist beginnt zum Ende eines Kalenderjahres), bei Sachmängeln beträgt sie nur noch 2 Jahre( Verjährungsfrist beginnt ab dem Tag des Kaufes).

Dann gibt es unzählige Beispiele, die eine Hemmung bewirken.

Z.B Schwebende Verhandlungen vom Händler und Käufer über die Gegenstände bzw. Erfüllung des Kaufvertrages.

Dann gibt es noch den Neubeginn der Verjährung:

-Der Schuldner erkennt seine Schuld an.
-Anordnung einer gerichtlichen Vollstreckungsmaßnahme.
 
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