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[ Begünstigter bei Neuemissionen ]
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Laihiala
Analyst


Dabei seit: Feb 2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Di 24 Feb, 2009 23:01    Titel: Begünstigter bei Neuemissionen Antworten mit Zitat nach oben ... 

Hallo allerseints!
Ich bin leider kein Bankfachmann und würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Es gibt ja beim Onlinebanking den Geschäftsvorfall Neuemission zeichnen FinTs_4.0_Messages_Geschaeftsvorfaelle.pdf auf Seite 165).
Und zwar gibts da die Möglichkeit einen Begünstigten einzutragen. Kann mir jemand sagen, wozu?
Bei der Wertpapierorder z.B. gibt es nämlich keinen! Für jemand anders Aktien zu zeichnen macht ja irgendwie keinen Sinn, vor allem, wenn ich wiederum nicht für eine Dritte Person Wertpapiere kaufen kann... Und wenns dazu da wär, die Besitzverhältnisse bei mehreren Depotinhaber zu klären müsste es bei der Wertpapierorder auch einen Begünstigten geben?

Kann man da jeden reinschreiben, oder nur einen Kontoinhaber, über dessen Konto ich eine Vollmacht (bzw. sonstige Berechtigung) habe?

Viele Grüße
-Lai
 
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Verfasst am: Di 24 Feb, 2009 23:01    Titel: Begünstigter bei Neuemissionen  



 
human-piranha
Director


Dabei seit: Aug 2008
Beiträge: 284

BeitragVerfasst am: Di 24 Feb, 2009 23:18    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Wäre interessant zu wissen von welcher Bank du sprichst, ansonsten kann dir hier keiner bei Orderformularen oder online-banking helfen Wink
 
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Laihiala
Analyst


Dabei seit: Feb 2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Mi 25 Feb, 2009 9:50    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Es geht eingentlich nicht um eine bestimmte Bank. Ich hab nur in den FinTS Standard geschaut!
Und dem Standard sind ja sehr viele Kreditinstitute angeschlossen. Ich
analysiere die Geschäftsvorfälle auf ihre Angriffsflächen durch
Manipulation. Deshalb ist es für mich wichtig, wer dieser Begünstigte sein
könnte. Es geht also nicht um eine konkrete Zeichnung bei meiner Bank.

Fehlen sonst noch irgendwelche Infos?

Grüße
-Lai
 
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Goa
Analyst


Volksbank
1. Lehrjahr

Dabei seit: Jan 2009
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: So 08 März, 2009 16:20    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Ich schätze mal, dass damit die weitergabe von bezugsrechten gemeint ist.
 
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