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hierundhu
[ Führungszeugniss für die fahrschule ]
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Gast






BeitragVerfasst am: Di 03 Jun, 2008 14:08    Titel: Führungszeugniss für die fahrschule Antworten mit Zitat nach oben ... 

Hallo,
ich wollte mal nachfragen ob des polizeiliche führungszeugniss was der arbeitgeber bekommt des selbe ist was die führerschein stelle bekommt ? ich bin mit 16 oder 17 2 mal beim fahren mit nen aufrisierten roller erwischt worden und habe des erste mal 3 punkte und 75 euro strafe bekommen und des 2te mal vom richter 30 arbeitsstunden und ich hatte einen mofa schein. Und wollte jetzt wissen ob da dann was drinnen steht ? Ob ich MPU machen muss ? denn in dem vom arbeitgeber standt nichts drinnen.

hoffe mir kann jemand die frage beantworten
ich danke schon mal im vorhaus
 
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Verfasst am: Di 03 Jun, 2008 14:08    Titel: Führungszeugniss für die fahrschule  



 
TobiasHohberger
Site Admin
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Raiffeisenbank
Ausgelernt

Dabei seit: Jul 2004
Beiträge: 5686
Wohnort: Frankenland

BeitragVerfasst am: Mi 04 Jun, 2008 23:00    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

puuh, sorry, da kenne ich mich nicht aus.

Vielleicht jemand anderes?
 
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Kuhlo
Moderator


Landesbank
2. Lehrjahr

Dabei seit: Sep 2007
Beiträge: 1037

BeitragVerfasst am: Do 05 Jun, 2008 9:59    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Genau kann ich das auch nicht beantworten.

Wurdest du beim ersten Mal verurteilt, oder war kam das nur von der Polizei?

"Folgende Registereinträge finden keinen Eingang in das Führungszeugnis (Aufzählung ist nicht abschließend):

1. Jugendstrafen bis zu einer bestimmten Höhe,
2. erstmalige Geldstrafen, die nicht höher als 90 Tagessätze liegen (§ 32 (2)5 BZRG),
3. erstmalige Verurteilungen von drogenabhängigen Straftätern, die zwei Jahre Freiheitsstrafe nicht überschreiten und die Vollstreckung der Strafe nach (§ 35 BtmG) zugunsten einer Therapie zurückgestellt, und nach erfolgreicher Therapie nach § 36 BtmG zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie wenn die weiteren diesbezüglichen Bedingungen des § 32 (2)6 BZRG erfüllt sind."
Quelle: Wikipedia

Alles ohne Garantie auf Richtigkeit, lass dir das Zeugnis doch einfach mal zuschicken...

Kuhlo
_________________
Ich habe eiserne Prinzipien.
Wenn sie ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere.
 
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Flo3k
Vice President


Sparkasse
Ausgelernt

Dabei seit: Dec 2007
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: Do 05 Jun, 2008 13:28    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

steht nix drin, keine Angst

erst Haftstrafen ab 1 Jahr.
 
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Gast






BeitragVerfasst am: Do 05 Jun, 2008 17:41    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Flo3k hat folgendes geschrieben:
steht nix drin, keine Angst

erst Haftstrafen ab 1 Jahr.
da kennt sich aber einer aus... Rolling Eyes Laughing
 
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