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Gast
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Verfasst am: Di 03 Jun, 2008 14:08 Titel: Führungszeugniss für die fahrschule |
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Hallo,
ich wollte mal nachfragen ob des polizeiliche führungszeugniss was der arbeitgeber bekommt des selbe ist was die führerschein stelle bekommt ? ich bin mit 16 oder 17 2 mal beim fahren mit nen aufrisierten roller erwischt worden und habe des erste mal 3 punkte und 75 euro strafe bekommen und des 2te mal vom richter 30 arbeitsstunden und ich hatte einen mofa schein. Und wollte jetzt wissen ob da dann was drinnen steht ? Ob ich MPU machen muss ? denn in dem vom arbeitgeber standt nichts drinnen.
hoffe mir kann jemand die frage beantworten
ich danke schon mal im vorhaus |
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Forum
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Verfasst am: Di 03 Jun, 2008 14:08 Titel: Führungszeugniss für die fahrschule |
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TobiasHohberger Site Admin
Raiffeisenbank Ausgelernt
Dabei seit: Jul 2004 Beiträge: 5686 Wohnort: Frankenland
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Verfasst am: Mi 04 Jun, 2008 23:00 Titel: |
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puuh, sorry, da kenne ich mich nicht aus.
Vielleicht jemand anderes? |
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Kuhlo Moderator
Landesbank 2. Lehrjahr
Dabei seit: Sep 2007 Beiträge: 1037
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Verfasst am: Do 05 Jun, 2008 9:59 Titel: |
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Genau kann ich das auch nicht beantworten.
Wurdest du beim ersten Mal verurteilt, oder war kam das nur von der Polizei?
"Folgende Registereinträge finden keinen Eingang in das Führungszeugnis (Aufzählung ist nicht abschließend):
1. Jugendstrafen bis zu einer bestimmten Höhe,
2. erstmalige Geldstrafen, die nicht höher als 90 Tagessätze liegen (§ 32 (2)5 BZRG),
3. erstmalige Verurteilungen von drogenabhängigen Straftätern, die zwei Jahre Freiheitsstrafe nicht überschreiten und die Vollstreckung der Strafe nach (§ 35 BtmG) zugunsten einer Therapie zurückgestellt, und nach erfolgreicher Therapie nach § 36 BtmG zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie wenn die weiteren diesbezüglichen Bedingungen des § 32 (2)6 BZRG erfüllt sind."
Quelle: Wikipedia
Alles ohne Garantie auf Richtigkeit, lass dir das Zeugnis doch einfach mal zuschicken...
Kuhlo _________________ Ich habe eiserne Prinzipien.
Wenn sie ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere. |
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Flo3k Vice President
Sparkasse Ausgelernt
Dabei seit: Dec 2007 Beiträge: 71
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Verfasst am: Do 05 Jun, 2008 13:28 Titel: |
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steht nix drin, keine Angst
erst Haftstrafen ab 1 Jahr. |
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Gast
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Verfasst am: Do 05 Jun, 2008 17:41 Titel: |
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Flo3k hat folgendes geschrieben: | steht nix drin, keine Angst
erst Haftstrafen ab 1 Jahr. | da kennt sich aber einer aus... |
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