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[ Einstellungstest Kleiderfrage und Fahrtkosten rückerstattung ]
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Dexter
Gast





BeitragVerfasst am: Sa 25 Aug, 2007 16:36    Titel: Einstellungstest Kleiderfrage und Fahrtkosten rückerstattung Antworten mit Zitat nach oben ... 

Hi

Habe am Montag einen Einstellungstest Wink

Bei der Volksbank Mittelhessen

Was zieht man da am besten an?
Eine Freundin, die schon mehrer Einstellungstest bei Banken gemacht hat, meinte man sollte sich normal anziehen. Jeans,T-Shirt, Pulli halt nicht zu lässig.

Und wie mache ich das mit den Fahrtkosen erstattung, wenn ich bei jemanden mitfahren kann?
Aber nichts zahlen muss bekomme ich da trotzdem was vom Arbeitsamt? Oder wie muss ich das dan ausfüllen um was zu bekommen Laughing
Und wan soll ich den Zettel für die Fahrtkosten zum ausfüllen abgeben vor dem Test?

Grüß
Dexter
 
Forum






Verfasst am: Sa 25 Aug, 2007 16:36    Titel: Einstellungstest Kleiderfrage und Fahrtkosten rückerstattung  



 
Lord_Scrab
Vice President


Dabei seit: Jun 2007
Beiträge: 118

BeitragVerfasst am: Sa 25 Aug, 2007 17:15    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Naja ich weiss ja nicht, warum so umständlich?

1. Die Banken zahlen kein Geld für Fahrtweg zum Einstelltest.
2. Behalte die Rechnungen und Lege sie mit einer Kopie der Bewerbungsanschreiben (ist kein muss) aber Rechnung zu den Akten. Setze es dann als Werbungskosten ab mit Briefmarken zum Brief und allen Bewerbungen über das Jahr.

Du hast das Recht auf 920€ Werbungspauschale in der Steuererklärung.

jaja, ganz einfach. Hol dir von Wiso dann Steuer 2008 das erklärt dir dann alles und kannst an das Finanzamt über Internet (sogenannte Elster und Vereinfachte Steuererklärung) schicken. Das sagt dir dann dein Programm!
 
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Dexter
Gast





BeitragVerfasst am: Sa 25 Aug, 2007 17:21    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Ohne Lohnsteuer gibt es nichts vom Finanzamt Wink

Das heißt keine Steuer die man abdrückt auch keine rückerstattungen

Ich habe einen Zettel vom Arbeitsamt, der muss von mir und der Bank ausgefüllt werden, danach bekomme ich den vollen Farhtpreis zurück Wink
Bei Zug fahrt zumindest bei Autofahrten bekommt man einen bestimmten Betrag pro Kilometer

Ach und zu der Kleiderfrage bin männlich Wink
 
Lord_Scrab
Vice President


Dabei seit: Jun 2007
Beiträge: 118

BeitragVerfasst am: Sa 25 Aug, 2007 17:27    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Ok das eine ja Arbeitamt.

Doch daqs mit der Lohnsteuer stimmt nicht ganz. Für die Spezies:

Denn nur über die Werbungspauschale lässt sich das Kindergeld rausdrücken. Erst informieren dann Blubbern. Ich habe mein Geld bekommen, aber ja ich war schon Beruftätig und doch weiss ich Werbungspauschale ist ohne Lohnsteuer möglich!
 
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ferrari590
Moderator


Dabei seit: Jul 2007
Beiträge: 812

BeitragVerfasst am: Sa 25 Aug, 2007 17:40    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Hallo,

ich kann mich meinen Vorrednern anschlißen.
Lass dir vom Arbeitsamt ein Antrag auf Fahrtkosten geben und lasse diesen von der bank ausfüllen.
Dann bekommst die du Fahrtkosten erstattet. Beim Auto wird vom Arbeitsamt die Kilometeranzahl berechnet und diese deinem Konto gutgeschrieben.
Bei einer Bahnfahrt muss man dem Antrag das Zugticket beilegen.
Vom Finanzamt gibts nach meinen Erfahrungen nichts, höchtens bei einer Einstellung.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Capo alias ferrari590
 
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Dexter
Gast





BeitragVerfasst am: So 26 Aug, 2007 14:33    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Ja den Antrag habe ich ja

Wenn ich jetzt aber mitgenommen werde aber angebe, dass ich selbst gefahren bin obwohl ich bei meiner Anmeldung keinen Führerschein angegeben habe. Wäre das möglich da der antrag für mich ein wenig sinloss ist Rolling Eyes

X Selbstfahrer mit priv. Kfz, zu fahrende/ gefahren km: ___ (Hin und Rückfahrt) << am besten wäre das natürlich ^^ bin aber beim Arbeitsamt ohne Führerschein gemeldet

X Mitreisende * im PKW einer Person, die für die genannte Fahrt nicht selbst Anspruch auf Kostenerstattung im Rahmen der Gewährung einer Wegstreckenentschädigung hat.
Zu fahrende/ gefahrene km:___ (Hin und Rückfahrt). Für die Mitnahme habe ich ___ Euro zu zahlen/ gezhalt.

* Falls für die Mitnahme keine Kosten entstehen/entstanden sind und/oder der Fahrer selbst Anspruch auf Wegstreckenentschädigung hat, besteht kein Anspruch auf Mitnahmeetschädigung; ein Antrag erübrigt sich somit.


Was ist, wenn mich jemand fährt er ja keinen Antrag hat da er logischwerweise keinen Test hat er aber trotzdem auch das Geld will. Verstänlich!

Gibts dan nach dem Antrag therotisch nichts, ausser ich gebe eine Mitfahrgebühr an

Ach und wie sieht es mit der Kleinerfrage aus?

Danke für di antworten!

Gruß
Dexter
 
ferrari590
Moderator


Dabei seit: Jul 2007
Beiträge: 812

BeitragVerfasst am: So 02 Sep, 2007 19:36    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Es können dich doch theoretisch deine Eltern fahren, deswegen kann man auch schreiben, dass man mit dem Auto anreist.
Nachweisen kann dir das Arbeitsamt das sowieso nicht.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Capo alias ferrari590
 
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