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[ Kindergeld während d. Ausbildung? ]
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Kuhlo
Moderator


Landesbank
2. Lehrjahr

Dabei seit: Sep 2007
Beiträge: 1037

BeitragVerfasst am: Do 20 März, 2008 0:06    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Hast du dazu nen Link? Ich hab letztens nämlich was anderes gelesen.

Kuhlo
_________________
Ich habe eiserne Prinzipien.
Wenn sie ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere.
 
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Verfasst am: Do 20 März, 2008 0:06    Titel:  



 
Gast






BeitragVerfasst am: Do 20 März, 2008 12:21    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

also so ein link wäre mir auch sehr hilfreich^^
der hilft vll ein kleines bischen
w*w.wer-weiss-was.de/theme66/article2919387.html
 
LotteAusBerlin
Gast





BeitragVerfasst am: Fr 21 März, 2008 23:57    Titel: KG Antworten mit Zitat nach oben ... 

Also Leute, ich hab mich da auch schon etwas genauer erkundigt.
(Habe bei der Familienkasse angerufen)
Die meinten, dass man nicht pauschal sagen kann, ob das brutto oder netto ist, sondern dass das von jedem selbst abhängt.
Die haben mir dann so ein Formular zugeschickt, dass vonn der DB ausgefüllt werden muss.( Brottogelhalt, Sozialabgaben, Zusatzleistungen etc.)
Erst wenn die Familienkasse das hat, wird entschieden.So haben die mir das gesagt.
Aber im ersten und letzten Jahr müsste es KG geben, da wir ja nur ab/bis August arbeiten.
Also Leute, holt euch den Schrieb...Wink
 
Kuhlo
Moderator


Landesbank
2. Lehrjahr

Dabei seit: Sep 2007
Beiträge: 1037

BeitragVerfasst am: Sa 22 März, 2008 10:19    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Komisch komisch, unter
w*w.bzst.bund.de/003_menue_links/010_kindergeld/032_kindergeldberechtigte/312_merkblatt/index.html
steht was ganz anderes


Kuhlo
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Jule2509
Analyst


Dabei seit: Jul 2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: Mo 05 Jan, 2009 18:08    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

ma ne Frage, ich bin total verwirrt..muss man die werbungskosten vereinzelt auflisten, oder werden die 920€ pauschal genommen?...und was zählt alles unter die werbungskosten???
muss man unbedingt angeben, dass man 14 monatsgehälter bekommt?, weil steht ja eigentlich nicht im arbeitsvertrag...
weiß jemand, ob man mit unserem gehalt, dh 810 brutto 1.Lehrjahr, auch nach bab beantragen kann, wegen wohngeld, wenn man extra umziehen muss, oder git die bank da vergütungen?...
 
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Kakashi
Associate


Deutsche Bank
Ausbildungsplatz

Dabei seit: Oct 2008
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: Mo 05 Jan, 2009 20:41    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

ehmm 810€ brutto? machst du BA?
Tipp: wenn dein Bruttogehalt über 800€ ist bekommst du kein Kindergld mehr^^
 
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Michiii
Moderator


Ausgelernt

Dabei seit: Sep 2007
Beiträge: 583
Wohnort: Schwerin

BeitragVerfasst am: Mo 05 Jan, 2009 21:11    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Kakashi hat folgendes geschrieben:
ehmm 810€ brutto? machst du BA?
Tipp: wenn dein Bruttogehalt über 800€ ist bekommst du kein Kindergld mehr^^


Nich zwangsläufig. Sofern er entsprechend hohe Werbungskosten nachweisen kann, wäre ein Kindergeldanspruch noch möglich.

Aufgrund der nun wieder geltenden alten Entfernungspauschale ist es durchaus nicht unwahrscheinlich mit einem entsprechenden Arbeitsweg noch Kindergeld zuerhalten.
_________________
Streite dich nie mit einem Dummen ! Denn dazu musst du auf sein Niveau hinab und dort schlägt er dich mit seiner Erfahrung.
 
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blubberchen
Managing Director


Dabei seit: Apr 2008
Beiträge: 303

BeitragVerfasst am: Mo 05 Jan, 2009 21:15    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Ich verdien 860 Euro Brutto und ich bekomm noch Kindergeld..Und das ohne irgendwelche besonderen ANsprüche geltend zu machen.
 
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Verfasst am: Mo 05 Jan, 2009 21:15    Titel:  



 
K88
Associate


Commerzbank
2. Lehrjahr

Dabei seit: Aug 2008
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: Di 06 Jan, 2009 1:02    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

blubberchen hat folgendes geschrieben:
Ich verdien 860 Euro Brutto und ich bekomm noch Kindergeld..Und das ohne irgendwelche besonderen ANsprüche geltend zu machen.

wohnst du noch zu hause?
 
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blubberchen
Managing Director


Dabei seit: Apr 2008
Beiträge: 303

BeitragVerfasst am: Di 06 Jan, 2009 17:07    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Nein..WOhn nimmer daheim.
Ist der Freibetrag dann höher? oO
 
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