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[ Meister-Bafög und KFW-Darlehen ]
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Gaensebluemchen90
Analyst


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Ausgelernt

Dabei seit: May 2012
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: Mi 20 Jun, 2012 20:45    Titel: Meister-Bafög und KFW-Darlehen Antworten mit Zitat nach oben ... 

Ich will ab Herbst den Bankfachwirt machen und habe mich bei der Frankfurt School bezüglich KFW Darlehen und Meister Bafög informiert.

Dort habe ich die Info bekommen, ich könnte das Meister-Bafög erst nach Beginn beantragen und erst wenn das Meister-Bafög genehmigt ist, könnte ich das KFW-Darlehen beantragen.

Hat jemand selbst den Bankfachwirt gemacht und beides in Anspruch genommen? Würde mich über ein paar mehr Infos zum genauen Ablauf freuen.

Heißt das also, dass ich mit der Semestergebühr erst einmal selbst in Vorleistung treten muss? Ich will das KFW-Darlehen doch eben aus genau dem Grund, dass ich das Geld nicht mal eben so habe (und wegen der Förderung natürlich). =/

Wie lange dauert es in etwa, von der Beantragung des Meister-Bafög/KFW-Darlehen, bis man dann tatsächlich das Geld bekommt?
 
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Verfasst am: Mi 20 Jun, 2012 20:45    Titel: Meister-Bafög und KFW-Darlehen  



 
SvenEssen
Vice President


Ausgelernt

Dabei seit: Feb 2008
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: Do 21 Jun, 2012 6:32    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Erst mit der Zustellung des Bewilligungsbescheids (Bewilligung Meister-BAföG) wird den Meister-BAföG-Geförderten der Entwurf eines Darlehensvertrages ausgehändigt. Daraufhin können Sie bei der KfW den Darlehensvertrag abschließen. Das Darlehen
ist an Meister-BAföG gebunden und kann außerhalb dieses Förderprogramms gar nicht beantragt bzw. gewährt
werden.
Folgende berufsbegleitenden Programme der Frankfurt School werden gefördert:
• Bankfachwirt
• Bankfachwirt online
• Investment-Fachwirt
• Fachberater Finanzdienstleistungen in Kombination mit Fachwirt für Finanzberatung

Quelle: ht*p://ww*.frankfurt-school.de/dms/Studienfinanzierung/Info-Bildungsberatung-Meister-Bafoeg_7_160512/Info%20Bildungsberatung%20Meister-Bafoeg_7_160512.pdf

Für das erste Semester muss man also erst mal in Vorleistung treten. Die erste Auszahlung kann bis zu drei Monate in Anspruch nehmen. So lange hat es zumindest bei mir und vielen Kollegen gedauert.
 
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Gaensebluemchen90
Analyst


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Dabei seit: May 2012
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: Do 21 Jun, 2012 16:45    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Danke für die Antwort Smile
 
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spaddel
Department Head


Sparkasse
Ausgelernt

Dabei seit: Oct 2005
Beiträge: 1250

BeitragVerfasst am: Do 21 Jun, 2012 17:59    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Hast du mit deinem neuen Arbeitgeber keine Übernahme ausgehandelt?
Grundsätzlich: Den AG ruhig mal ansprechen, in der Regel beteiligen die sich an solchen Programmen!
_________________
Wenn's um Geld geht - Sparkasse.
 
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Gaensebluemchen90
Analyst


andere
Ausgelernt

Dabei seit: May 2012
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: Do 21 Jun, 2012 18:22    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Hallo Spaddel... hat leider nicht geklappt Sad Absage!

Also weitersuchen... =/

Mein aktueller AG übernimmt 2/3... aber erst nach Bestehen.
 
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spaddel
Department Head


Sparkasse
Ausgelernt

Dabei seit: Oct 2005
Beiträge: 1250

BeitragVerfasst am: Do 21 Jun, 2012 19:53    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Ok, das ist allerdings klassische Voraussetzung und für die allermeisten auch spätestens im zweiten Durchlauf zu realisieren. Auch ich musste in Recht in die mündliche Nachprüfung und zähle damit offiziell zu den Durchfallern, obwohl ich im Nachgang ja alles im ersten Rutsch bestanden habe.

2/3 ist ein gutes Angebot und typisch für diesen Bildungsanbieter. Du solltest auf jeden Fall jetzt schon eine Gehaltsverhandlung führen, nach 2 Jahren bist du doch wohl eingearbeitet? Welche TG/Stufe im TVÖD hast du jetzt?
_________________
Wenn's um Geld geht - Sparkasse.
 
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