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Dreifacher Erfolg gegen Daimler wegen unzulässiger Abschalteinrichtung

Geschrieben am 05-11-2020

Bremen (ots) - Die Daimler AG wurde erneut - dieses Mal gleich in drei Fällen - vom Landgericht Stuttgart durch Urteile vom 04.09.2020 wegen einer verbauten unzulässigen Abschalteinrichtung zu Schadensersatz verurteilt (Aktenzeichen: 29 O 214/20, 29 O 220/20 und 29 O 217/20). In allen drei Fällen nahm das Landgericht eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung an.

Das Landgericht bestätigte, dass in den streitgegenständlichen Fahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist. Aufgrund dessen habe die Gefahr bestanden, dass die Zulassung widerrufen werde, weil die Fahrzeuge die Zulassungsvoraussetzungen tatsächlich nicht erfüllten. Den Fahrzeugen drohten deshalb Nutzungsbeschränkungen und ein Wertverlust. Unstreitig sei es bei den streitgegenständlichen Fahrzeugen zu einer Veränderung und Reduzierung der Abgasrückführung außerhalb des für den Erhalt der Typengenehmigung erforderlichen NEFZ [Neuer Europäischer Fahrzyklus] gekommen, so das Gericht zu allen drei Fahrzeugen. Durch den Erwerb eines derart manipulierten Fahrzeugs seien die Kläger vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt worden. Die Daimler AG muss ihnen deshalb den jeweiligen Kaufpreis Zug um Zug gegen Rücknahme der Fahrzeuge erstatten. Die Kläger müssen sich zwar eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen, das Gericht nahm dabei aber immerhin eine Gesamtfahrleistung von jeweils 300.000 km an.

Beim ersten Fall (29 O 214/20) erhält der Kläger gegen Rückgabe eines sechs Jahre alten Mercedes-Benz E 350 Bluetec rund 67.000 Euro und damit mehr als 90 Prozent des ursprünglich gezahlten Kaufpreises erstattet. Der Kläger war mit dem Fahrzeug bislang 26.244 Kilometer gefahren.

In dem Verfahren 29 O 220/20 ging es um einen Mercedes GLA 220 d. Dem Kläger wurden nach drei Jahren und 46.547 gefahrenen Kilometern gegen Rückgabe des Fahrzeugs über 34.400 Euro zugesprochen. Der ursprüngliche Kaufpreis belief sich auf 40.990 Euro.

Im dritten Fall zu 29 O 217/20 erhält der Kläger für ein vor sieben Jahren erworbenes Fahrzeug noch gut 20.000 Euro zurück. Den Mercedes-Benz 220 CDI muss er gegen Zahlung des ausgeurteilten Betrages herausgeben. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, da die Daimler AG gegen diese Berufung eingelegt hat.

HAHN Rechtsanwälte vertritt im Rahmen des Abgasskandals bundesweit mehr als 4.000 Betroffene allein gegen die Daimler AG. Zahlreiche Schadensersatzklagen aufgrund von illegalen Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen konnten bereits gewonnen werden. Die Kläger erhalten dabei den Kaufpreis abzüglich eines Nutzungswertersatzes für die gefahrenen Kilometer erstattet und geben das manipulierte Fahrzeug zurück.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RAin Dr. Petra Brockmann
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail: mailto:brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de

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