(Registrieren)

VW-Dieselskandal um EA288: Landgericht Offenburg mit nächstem "VW-Dieselgate-2.0-Urteil" auch ohne Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (FOTO)

Geschrieben am 04-11-2020

Mönchengladbach (ots) - Das Landgericht Offenburg hat der Volkswagen AG die nächste herbe Niederlage im Dieselgate 2.0 beigebracht. Einmal mehr wurde der Autobauer wegen der Abgasmanipulationen am Euro 6-Skandalmotor EA288 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt. Das Gericht hat dem geschädigten Verbraucher Recht gegeben, obwohl der streitgegenständliche VW Sharan noch keinem offiziellen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts unterliegt.

Dieselgate 2.0 und kein Ende für die Volkswagen AG: Mehr und mehr Landgerichte entscheiden gegen den Autohersteller und bestätigen geschädigten Verbrauchern, dass ihnen durch den Kauf eines Fahrzeugs mit dem Euro 6-Dieselmotor EA288 - dem Nachfolgemotor des Euro 5-Dieselmotors EA189 - ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist und dass sich die Volkswagen AG nach § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung haftbar gemacht hat. Das jüngste Urteil bezieht ich auf einen VW Sharan, den der Käufer im August 2017 gebraucht zu einem Preis von 24.777 Euro mit einer Fahrleistung von 26.980 Kilometern gekauft hatte (über ein Kfz-Darlehen mit einer Anzahlung von 6000 Euro). Das Landgericht Offenburg (Urteil vom 29.07.2020, Az.: 3 O 39/20) sprach dem Kläger 21.671,66 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent seit dem 12. März 2020 zu. Damit hat der geschädigte Verbraucher beinahe den vollständigen Kaufpreis zurückerhalten. Zudem muss die Volkswagen AG 79 Prozent der Kosten des Rechtsstreits tragen.

"Das Gericht hat dem geschädigten Verbraucher Recht gegeben, obwohl der streitgegenständliche VW Sharan noch keinem offiziellen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts unterliegt. Trotzdem hat das Gericht entschieden, dass der Kläger ein Fahrzeug erworben hat, welches nicht seinen Vorstellungen entsprach. Dadurch hat er einen Schaden erlitten. Das von der Beklagten hergestellte Fahrzeug ist mit verbotenenen Abschalteinrichtungen ausgestattet. Die verbaute Software erkenne, ob sich das Fahrzeug im normalen Straßenverkehr befinde und nehme auf dem Rollenprüfstand Änderungen beim Schadstoffausstoß vor. Diese verbotene Abschalteinrichtung führe zu erheblichen Nachteilen für den Kunden, der nicht zuletzt das Risiko einer behördlichen Stilllegung trägt", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ( http://www.hartung-rechtsanwaelte.de/ ). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als "Dieselanwalt" der ersten Stunde.

Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung betont mit Bezug auf die Entscheidung des Landgerichts Offenburg, dass die schädigende Haltung im Inverkehrbringen des gesetzwidrigen Motors beziehungsweise der zugehörigen Software, die für den entsendenden Schaden kausal sei. "Das lässt sich auch auf andere Fälle mit dem VW-Skandalmotor EA288 mit der Abgasnorm Euro 6 übertragen, sodass geschäftige Verbraucher immer größere Chancen haben, bei Dieselgate 2.0 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadensersatz zu erhalten. Der individuelle Klageweg ist das aussichtsreiche Vorgehen."

Dabei verweist der Rechtsanwalt auf die zuletzt ergangenen Urteile im VW-Dieselgate 2.0. Kürzlich hat auch das Landgericht Hagen (Urteil vom 11.08.2020, Az.: 3 O 134/19) die Volkswagen AG verurteilt, einen VW T6 ("Bulli") mit dem Skandalmotor EA288 zurückzunehmen und Schadensersatz zu zahlen. Der geschädigte Verbraucher hatte den Wagen 2015 neu erworben und erhält jetzt 39.853,04 Euro nebst Zinsen in Höhe von vier Prozent pro Jahr seit dem 13. Mai 2020. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte, die wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt worden ist. Das Landgericht Darmstadt verurteilte der Volkswagen AG zur Rücknahme eines Seat Leon ST 1.6 TDI, zur Zahlung von Schadensersatz, zur Freistellung des geschädigten Verbrauchers von den außergerichtlichen Anwaltskosten und zur Übernahme sämtlicher Gerichtskosten (Urteil vom 21.09.2020, Az.: 1 O 89/20). Vor dem Landgericht Oldenburg war ein Audi A3 2.0 TDI streitgegenständlich. Auch hier muss die Volkswagen AG den Wagen zurücknehmen, Schadensersatz und sämtliche Gerichtskosten zahlen und den Kläger von den außergerichtlichen Anwaltskosten freistellen (Urteil vom 06.10.2020, Az.: 1 O 939/20).

"Beim aktuellen VW-Dieselgate 2.0 sprechen wir von vielen weiteren Millionen Fahrzeugen. VW-Motoren mit dem Kürzel EA288 mit der Abgasnorm EURO 6 finden sich in zahlreichen Baureihen aller Marken des Volkswagen-Konzerns. Die Dieselmotoren sind nahezu in jedem Dieselfahrzeug als 1.4 TDI, 1.6 TDI oder 2.0 TDI seit dem Jahr 2015 flächendeckend verbaut worden. Der Schaden geht in die Milliarden und kann die Ausmaße, die wir vom ersten Skandalmotor EA189 kennen, noch weit in den Schatten stellen", sagt Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat eine spezielle Website zur neuen EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die Liste ist unter http://www.hartung-rechtsanwaelte.de/vw-dieselskandal-ea288 frei zugänglich.

Zum Auftakt von Dieselgate 2.0 hatte übrigens das Landgericht Regensburg die Zykluserkennung beim EA288 als sittenwidrige Schädigung gewertet (Urteil vom 06.02.2020, Az.: 73 O 1181/19). Dem Kläger wurde für seinen VW Golf 7 ein Schadenersatz von 9.149 Euro zuzüglich Zinsen zugesprochen. Dabei wurde eine Nutzungsentschädigung in Abzug gebracht. Durch die Zykluserkennung erkennt ein Fahrzeug, wenn es einen bestimmten Fahrzyklus auf einem Rollenprüfstand abfährt und die Motorsteuerung auf ein entsprechend schadstoffarmes Kennfeld umschaltet. Dadurch werden die Abgasrichtlinien der EU zwar in einer Prüfungssituation erreicht, aber nicht auf der Straße.

Pressekontakt:

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 68456-0
E-Mail: mailto:kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
Internet: http://www.hartung-rechtsanwaelte.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/135256/4752983
OTS: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Original-Content von: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

755062

weitere Artikel:
  • Krankenhaus-Operationen 2019: 38 % der vollstationär behandelten Personen operiert/ 3,6 Millionen Operationen an Patientinnen und Patienten ab 60 Jahren Wiesbaden (ots) - 7,1 Millionen der 18,8 Millionen stationär in allgemeinen Krankenhäusern in Deutschland behandelten Personen wurden im Jahr 2019 operiert. Das waren 37,8 % der stationär behandelten Patientinnen und Patienten. Gegenüber dem Vorjahr hat sich dieser Anteil kaum verändert (2018: 37,9 %). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren 3,6 Millionen und damit mehr als die Hälfte der Personen, die sich 2019 während ihres Krankenhausaufenthaltes einem chirurgischen Eingriff unterziehen mussten, 60 Jahre und älter. Dabei mehr...

  • Überschüssige Lebensmittel mit KI umverteilen - SPRK.global schließt siebenstellige Seed-Finanzierung ab Berlin (ots) - - Berliner Impact-Start-up SPRK.global entwickelt einzigartige Technologie unter Verwendung von KI, um Lebensmittelverschwendung über die gesamte Lieferkette zu reduzieren - Zu den Investoren gehören u. a. die Toniebox/Boxine-Gründer, der Zanox-Mitgründer Jens Hewald und der Corporate Präsident von Samsung Electronics - Das frische Kapital nutzt SPRK, um die technologische Distributionsplattform aufzubauen, sowie Infrastruktur und Logistik zu erweitern Das Berliner Impact-Start-up SPRK.global (SPRK) hat in einer Seed-Finanzierungsrunde mehr...

  • Markus Schlosser verantwortet Public-Sector-Geschäft bei Sopra Steria Hamburg (ots) - Markus Schlosser ist neuer Leiter des Geschäftsbereichs Public Sector von Sopra Steria. Darüber hinaus beruft ihn der Vorstand in die Geschäftsleitung der Management- und Technologieberatung. Markus Schlosser übernimmt beide Positionen von Bernd Baptist, der das Unternehmen verlassen hat. Schlosser wird das Profil von Sopra Steria als Digitalisierungspartner der öffentlichen Verwaltung schärfen und die Position als eines der führenden Beratungsunternehmen von Bund, Ländern und Kommunen vorantreiben. Markus Schlosser verfügt über mehr...

  • Galeria Karstadt Kaufhof: Größte Rabattaktion im November Essen (ots) - Galeria Karstadt Kaufhof startet mit dem "6-Tage-Rennen" vom 04. bis 10.11.2020 die größte Rabattaktion ihrer Geschichte. Jeden Tag warten im Warenhaus neue Angebote auf die Kundinnen und Kunden. Auf viele bekannte Marken gibt es bis zu 20 Prozent Rabatt. Alternativ dazu gibt es Geld zurück... Ab einem Einkaufswert von 60 EUR erhält der Kunde 10 EUR Nachlass, die direkt an der Kasse abgezogen werden. Ab 100 EUR sind es 20 EUR und ab 200 EUR sogar 40 EUR Nachlass. Dieses Jahr besonders wichtig: Das Hygienekonzept von Galeria mehr...

  • Elektroautos: Verbraucher schätzen Tankkosten oft falsch ein Heidelberg (ots) - Wer ein Elektroauto fährt, tankt in der Regel deutlich günstiger als die Fahrer von Autos mit Benzinantrieb. Doch das ist der Mehrheit der deutschen Fahrzeughalter nicht bewusst, wie eine Umfrage im Auftrag des Vergleichsportals Verivox ergeben hat. Falsche Einschätzung der Stromkosten Die Mehrheit der Befragten (53 Prozent) schätzen das Verhältnis von Stromkosten und Benzinkosten beim Tanken falsch ein. 22 Prozent der Umfrageteilnehmer halten die durchschnittlichen Tankkosten für Strom und Benzin für etwa gleich hoch. mehr...

Mehr zu dem Thema Aktuelle Wirtschaftsnews

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

DBV löst Berechtigungsscheine von knapp 344 Mio. EUR ein

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht