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Internationaler Sportgerichtshof setzt Regel von World Athletics, die behinderten Athleten die Nachweispflicht auferlegte, keinen Wettbewerbsvorteil zu haben, als rechtswidrig und diskriminierend auße

Geschrieben am 27-10-2020

New York (ots/PRNewswire) - Heute, am 26. Oktober, hat der Internationale Sportgerichtshof bekannt gegeben, dass er eine von World Athletics (ehemals "IAAF") - dem internationalen Sportverband für Leichtathletik - verabschiedete Regel für ungültig erklärt hat, die behinderten Sportlern die Pflicht auferlegte, nachzuweisen, dass ihre Prothesen ihnen keinen allgemeinen Vorteil gegenüber nicht behinderten Sportlern verschaffen. Dies stellt einen wichtigen Sieg für alle behinderten Athleten dar, da das Gremium es für einen rechtswidrigen, diskriminierenden Verstoß gegen die weltweite Leichtathletik-Verfassung hielt, behinderten Athleten eine derartige Belastung aufzubürden, bevor sie gegen nicht behinderte Athleten antreten können.

Wie das Gremium feststellte, "konzentrierten sich die Diskussionen der IAAF im Zusammenhang mit der Verabschiedung der Regel hauptsächlich auf die vermeintlich negativen Auswirkungen eines Wettkampfs, bei dem behinderte Athleten mit Prothesen gegen nicht behinderte Athleten antreten, und es wurde kaum oder gar nicht darüber gesprochen, wie eine faire Teilnahme von behinderten Athleten erleichtert werden könnte." Die IAAF zeige einen "offensichtlichen Mangel an Beachtung und Besorgnis hinsichtlich der Auswirkungen der Regel auf die Rechte und Interessen von Menschen mit Behinderungen", den das Gremium als "bedauerlich" bezeichnete. Die IAAF habe die Rechte und rechtmäßigen Interessen von Menschen mit Behinderungen als "zweitrangiges Problem" behandelt. Das Schiedsgericht hat daher aus der Regel den Teil gestrichen, die dem Athleten die Beweislast auferlegt, und ist zu dem Schluss gekommen, dass "die Regel insofern rechtswidrig und ungültig ist, als sie einem Athleten, der eine mechanische Hilfe in Anspruch nehmen möchte, die Last auferlegt, das Fehlen eines allgemeinen Wettbewerbsvorteils festzustellen, und "es die Aufgabe der IAAF ist", festzustellen, ob ein behinderter Sportler, der Prothesen verwenden möchte, um gegen nicht behinderte Sportler anzutreten, einen allgemeinen Wettbewerbsvorteil aus der Verwendung der jeweiligen Prothesenhilfe zieht.

Erstaunlicherweise wich dasselbe Sportgerichtshof-Gremium nach der richtigen Entscheidung über die Regel selbst stark vom Kurs ab und kam zu dem Schluss, dass der behinderte Athlet, der das Schiedsverfahren eingeleitet hat - der beidseitig beinamputierte 400-Meter-Sprinter Blake Leeper - selbst nicht auf seinen Prothesen gegen nicht behinderte Sportler antreten dürfe, weil er angeblich in einer "unnatürlich" großen Höhe läuft. Konkret entschied das Gremium, dass es unfair wäre, ihn in dieser Höhe gegen nicht behinderte Athleten antreten zu lassen, da die Prothesen Leepers auf eine Höhe eingestellt seien, die über die derzeitig gültige maximal zulässige Stehhöhe (MASH), die paralympische Organisationen bei verschiedenen Veranstaltungen angewendet haben, hinausgeht. Dieser Teil der Entscheidung war rassistisch diskriminierend und verstößt damit gegen die allgemeinen Regeln.

Blake Leeper ist Afroamerikaner. Die MASH-Höhenbeschränkungen basieren jedoch ausschließlich auf Daten zu den Größenproportionen von Kaukasiern und Asiaten. Somit berücksichtigen die MASH-Höhenbeschränkungen nicht die Tatsache, dass die Größenproportionen schwarzer Athleten davon abweichen können und sie gezwungen werden können, in Höhen zu laufen, die für sie möglicherweise nicht natürlich sind. Das Sportgerichtshof-Gremium wurde mit dem Vorwurf der rassistisch motivierten Voreingenommenheit konfrontiert, dieser wurde aber ignoriert. Das Urteil war insbesondere deshalb so ungerecht, weil die Experten von World Athletics zugegeben haben, dass "es nicht bekannt ist, ob die Gleichungen [in einer der Studien, auf die sich die neuen MASH-Grenzwerte beziehen], die Statur in anderen Bevölkerungsgruppen vorhersagen" und sogar eingeräumt haben, ihre Arbeit "würde vielleicht durch zukünftige Studien mit einer international repräsentativen Stichprobe gestärkt". Es gibt daher keine wissenschaftlich fundierte oder verlässliche Grundlage, diese Größenbeschränkungen auf einen schwarzen Athleten wie Leeper anzuwenden, an dessen Prothesen das Gremium ansonsten nichts feststellen konnte, was ihm einen Wettbewerbsvorteil erbringen könnte. Außerdem sind die MASH-Höhenregeln von World Athletics nie übernommen und nie auf nicht behinderte Athleten angewendet worden.

Blake Leeper wird eine rechtliche Klage einreichen, um die rassendiskriminierende Entscheidung des Sportgerichtshof-Gremiums anzufechten, die ihn als schwarzen Athleten daran hindert, auf derselben Höhe und mit denselben Prothesen anzutreten, die er seit fünf Jahren bei internationalen Wettkämpfen verwendet. Er hat sich bereits für die Olympischen Spiele in Tokio qualifiziert - seinen Traum - und er wird seinen Kampf dafür, gegen nicht behinderte Sportler antreten zu können, nicht aufgrund einer rassistischen Studie aufgeben, die keine Daten von schwarzen Athleten miteinbezieht. Die Höhe, auf der sich Leeper auf seinen Prothesen befindet, ist mit der Höhe anderer, nicht-behinderter Weltklasse-Athleten im 400-Meter-Lauf vergleichbar, und er hat keinen Wettbewerbsvorteil, wenn er ohne biologische Beine in einer Höhe läuft, die für ihn als afroamerikanischer Athlet nicht unnatürlich ist.

Leeper wird in diesem Fall von der internationalen Anwaltskanzlei Winston & Strawn LLP in einem weltweiten Team unter der Leitung der Partner Jeffrey L. Kessler, David Feher, Michael Stepek und Mathilde Lefranc-Barthe unentgeltlich vertreten. Des Weiteren wurde er durch die unentgeltlich abgegebenen Expertenaussagen von Dr. Hugh Herr vom MIT Media Lab und Dr. Alena Grabowski vom Boulder Applied Biomechanics Lab der Universität von Colorado sowie durch die wissenschaftlichen Untersuchungen, die von Dr. Grabowski an der University of Colorado Boulder, Dr. Owen Beck vom Georgia Institute of Technology und Dr. Paolo Taboga von der California State University in Sacramento durchgeführt wurden, unterstützt.

Jeffrey Kessler, leitender Anwalt in dem Fall, gab nach Überprüfung der Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshofs die folgende Erklärung ab: "Die beiden Entscheidungen des Sportgerichtshof-Gremiums sind widersprüchlich. Einerseits setzt das Gremium eine Regel der Welt-Leichtathletik außer Kraft, die das Recht behinderter Sportler, gegen nicht Behinderte anzutreten, diskriminiert. Das war eine gerechte Entscheidung, die wir begrüßen. Auf der anderen Seite erlässt dasselbe Gremium eine Entscheidung, mit der eine noch tückischere Form der Rassendiskriminierung - nämlich gegen schwarze behinderte Sportler - genehmigt wird, indem festgestellt wird, dass ihre Prothesen künstlichen Höhenbeschränkungen unterliegen, die ausschließlich auf den Körperproportionen kaukasischer und asiatischer Sportler basieren. Die Daten schwarzer Athleten wurden in diesen Studien nicht einmal berücksichtigt, ganz als ob diese Athleten nicht existierten. Es ist schon ironisch, dass Blake Leeper, der sich für die Rechte aller behinderter Athleten eingesetzt hat, nun Opfer von Diskriminierung gegen schwarze Athleten mit Behinderung geworden ist. Wir glauben nicht, dass die Gerichte eine solche diskriminierende Behandlung zulassen werden, und wir werden Blake bei seinem Kampf um die Teilnahme an den Olympischen Spielen unterstützen."

Dr. Herr, ein weltbekannter Wissenschafts-Experte im Bereich der Prothesen und der menschlichen Biomechanik, erklärte: "Eine Entscheidung auf der Grundlage der aktuellen MASH-Grenzwerte ist aus wissenschaftlicher Sicht nicht haltbar. Aktuelle Erkenntnisse bestätigen in keiner Weise die Annahme, dass eine "größere" Person schneller läuft. Grundsätzlich ist es unerklärlich und nicht zu rechtfertigen, sich auf eingeschränkte Studien zu stützen, die Personen mit afrikanischer Herkunft ausschließen, und aktuelle Beweise stützen nicht die Schlussfolgerung, dass Blake Leeper mit einer Beinlänge läuft, die außerhalb eines normalen biologischen Bereichs liegt. Laufen ist eine komplexe Dynamik, bei der sich der Körper während der Fortbewegung auf vielfältige Weise bewegt, und die aktuellen MASH-Regeln, die auf einer vereinfachten Messung der Körpergröße einer Person im Stehen (nicht Laufen) ohne Schuhe basieren, sind keine wissenschaftlich gültige Grundlage dafür, jemanden von Lauf-Wettkämpfen gegen nicht behinderte Sportler auszuschließen, bei denen nicht einmal die so genannten "normalen" Körperproportionen überprüft werden. Die Wissenschaft lässt sich von Schiedsgerichten nicht einschränken, und die Wissenschaft am Laufen wird sich weiterentwickeln und zeigen, dass diese Entscheidung falsch war."

Leeper selbst erklärte: "Es ist traurig, dass wir so hart dafür kämpfen mussten, dass behinderte Sportler von einer unfairen Beweislast befreit worden sind. Das war falsch und ich freue mich sehr, dass das Gremium diese Regel aufgehoben hat. Aber die Entscheidung des Gremiums, mir mein Recht zu entziehen, gegen nicht behinderte Athleten auf einer Laufhöhe anzutreten, auf der sich diese Athleten ganz natürlich befinden, kann ich nicht akzeptieren, zumal sie auf einer Untersuchung der Körperproportionen basiert, an der kein einziger schwarzer Athlet beteiligt war. Ich werde nicht aufgeben und weiterhin alles tun, antreten zu können und nach Standards beurteilt zu werden, die nicht diskriminierend sind, und zwar in jeder Hinsicht."

Winston & Strawn LLP ist eine internationale Anwaltskanzlei mit Büros in New York, London, Paris und vielen anderen Standorten weltweit. Das Team für Blake Leeper wurde von den Partnern Jeffrey L. Kessler und David Feher (Büro in New York), Michel Stepek (Büro in London) und Mathilde Lefranc-Barthe (Büro in Paris) sowie den Mitarbeitern Angela A. Smedley, Ben Gordon, Brandon Annette, Drew Washington und Adriano Pinto geleitet. Unterstützt wurden sie von den Anwaltsgehilfen Corinne N. Kyritsopoulos und Bryan Widro.

Pressekontakt:


Jeffrey L. Kessler
Winston & Strawn
jkessler@winston.com
+1.212.294.4698
Sandra Galvin
Winston & Strawn
sgalvin@winston.com
+1.212.294.2695
Mike Goodwin
Stanton für Winston & Strawn
mgoodwin@stantonprm.com
+1.646.502.3595

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/69543/4746577
OTS: Winston & Strawn LLP

Original-Content von: Winston & Strawn LLP, übermittelt durch news aktuell


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