(Registrieren)

Neues Sicherheitsdienstleistungsgesetz: Countdown für geplante Umsetzung noch in dieser Legislaturperiode läuft / Vorhaben soll gewährleisten, dass Rechtsgrundlagen mit Branchen-Bedeutung Schritt halt

Geschrieben am 05-10-2020

Essen/Berlin (ots) - Die Sicherheitswirtschaft mit ihren rund 267.000 Beschäftigten steht aktuell vor wichtigen Umbrüchen: Seit dem 1. Juli gehört sie erstmals zum Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI), gleichzeitig steht ein eigenes Sicherheitsdienstleistungsgesetz (SDLG) vor der Tür. Von der damit angestrebten Steigerung der Zutrittsvoraussetzungen für künftige Sicherheitsunternehmer und -beschäftigte sowie der Qualitäts- und Ausbildungsstandards werden Branche, Staat, Bürger und Unternehmen gleichermaßen profitieren.

Diese zu erwartenden Positiveffekte mit Blick auf die innere Sicherheit verdeutlichen daher auch die Relevanz der von der Bundesregierung eingeleiteten Maßnahmen für eine zeitnahe Gesetzesrealisierung: "Die Ressortvereinbarung zwischen BMI und dem bisher zuständigen Bundeswirtschaftsministerium ist geschlossen, der grobe Zeitplan steht", betont Fritz Rudolf Körper, Mitglied des KÖTTER Sicherheitsbeirates und Staatssekretär a. D. "Zudem sind die Personalmaßnahmen im BMI getroffen, um das Gesetzgebungsverfahren anzugehen. Beginnend mit kurzfristig geplanten Workshops zu zentralen Inhalten unter Einbindung u. a. von Unternehmens- und Verbandsvertretern bis zum Ziel der Realisierung noch in dieser Legislaturperiode."

Diese wichtigen Weichenstellungen begrüßt auch Friedrich P. Kötter, Verwaltungsrat der KÖTTER Security Gruppe, und unterstreicht gleichzeitig den hohen Stellenwert der zügigen Gesetzesumsetzung. "Das Sicherheitsdienstleistungsgesetz soll gewährleisten, dass die rechtlichen Grundlagen für die Sicherheitswirtschaft künftig endlich Schritt halten mit ihrer tatsächlichen Leistungsfähigkeit und Bedeutung", sagt der Vizepräsident des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW). "Dabei läuft für das Gesetzesvorhaben angesichts der in einem Jahr anstehenden Bundestagswahl allerdings bereits der Countdown."

Mit Blick auf die Realisierung müssen dabei folgende Themen im Fokus stehen: deutliche Verschärfung der Anforderungen an Zuverlässigkeit und Qualifizierung von Unternehmern und Beschäftigten; Intensivierung und Harmonisierung der Sicherheitsüberprüfungen; Steigerung der Qualitätsgewichtung bei öffentlichen Ausschreibungen; Ausweitung des Anwendungsbereiches auch auf Inhouse-Tätigkeiten.

Hieraus ergeben sich u. a. folgende konkreten Forderungen:

- Sicherheitsunternehmer: Jeder, der künftig als Sicherheitsunternehmer tätig werden möchte, muss seine Zuverlässigkeit ohne Abstriche darlegen, die von den Ordnungsbehörden ab Antragstellung fortlaufend und eigenständig überprüft wird. Als Fachkunde ist mindestens ein 160-stündiger Qualifikations-Nachweis erforderlich, der mit einer mündlichen und schriftlichen Prüfung endet. Diese ist ebenfalls gegeben, wenn die Repräsentanten des Unternehmens eine erfolgreiche Ausbildung als Fachkraft/Meister für Schutz und Sicherheit absolviert haben oder einen entsprechenden Hochschulabschluss vorweisen können, z. B. in Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften. Alle genannten Anforderungen sollten nicht allein für klassische Sicherheitsunternehmer gelten, sondern u. a. auch für Betreiber von Notruf- und Serviceleitstellen, Sicherheitsberater und -makler sowie Kontraktoren. - Sicherheitsmitarbeiter: Die Unterrichtung als Brancheneinstieg, die lediglich die Anwesenheit des Teilnehmers ohne abschließenden Test des Lernerfolges erfordert, ist durch die Sachkundeprüfung abzulösen. Die alleinige Durchführung seitens der Industrie- und Handelskammern (IHK) sollte um BDSW-anerkannte und -zertifizierte Fortbildungsinstitute und -akademien erweitert werden. Gleichzeitig muss das erworbene Wissen durch Fortbildungen regelmäßig aufgefrischt werden. Für den Schutz kritischer und sensibler Infrastrukturen wie den ÖPNV, Flüchtlingsunterkünfte oder im Veranstaltungssektor sind speziellere Qualifikationen nötig. Im Zuge der Zuverlässigkeitsüberprüfung der Beschäftigten sind die Führungszeugnisse laufend und eigenständig durch die Ordnungsbehörden zu überprüfen. - Inhouse-Tätigkeiten: Diese müssen dem Anwendungsbereich des SDLG unterliegen. Denn es ist irrelevant, ob der Mitarbeiter für einen Sicherheitsdienstleister tätig ist oder z. B. direkt für einen Stadionbetreiber, der seine Schutzmaßnahmen in Eigenregie erbringt. - Ausschreibungen: Die höheren Standards sind nicht zum "Nulltarif" umsetzbar. Erforderlich ist zwingend eine stärkere Qualitätsgewichtung bei öffentlichen Ausschreibungen und Vergaben. Hier muss Deutschland dem Beispiel anderer europäischer Staaten wie Spanien folgen und das Bestbieterprinzip zum verbindlichen Vergabekriterium machen. Dieses beinhaltet, dass statt dem billigsten Preis qualitative Kriterien zum entscheidenden Faktor werden. Klar ist: Je kritischer das zu sichernde Objekt ist, desto höher müssen die Anforderungen sein. Eine generelle Qualitätsgewichtung von mindestens 60 % erscheint angemessen.

Pressekontakt:

KÖTTER GmbH & Co. KG Verwaltungsdienstleistungen
Carsten Gronwald, Pressesprecher,
Tel.: (0201) 2788-126
mailto:Carsten.Gronwald@koetter.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/112413/4724819
OTS: KÖTTER Services

Original-Content von: KÖTTER Services, übermittelt durch news aktuell


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

750886

weitere Artikel:
  • Dataport bringt Open-Source-Arbeitsplatz Phoenix heraus Altenholz (ots) - Der von Dataport im Projekt Phoenix entwickelte, webbasierte Open-Source-Arbeitsplatz für den öffentlichen Sektor ist einsatzbereit. Der Arbeitsplatz bietet die gängigen Funktionen für die tägliche Arbeit am Computer und gewährt der Verwaltung zugleich die volle Kontrolle über die verarbeiteten Daten. Dies und das dahinterstehende, breite Netzwerk an IT-Partnern sind Alleinstellungsmerkmale von Phoenix. "Mit Phoenix zeigen wir: Die öffentliche Verwaltung muss sich beim digitalen Arbeiten nicht mehr zwischen Komfort und der mehr...

  • Corona schlägt sich in der Unfallstatistik nieder - Zahl tödlicher Unfälle deutlich gesunken / Gesetzliche Unfallversicherung legt vorläufige Zahlen für das erste Halbjahr 2020 vor Berlin (ots) - Die Corona-Pandemie hat im ersten Halbjahr 2020 das Unfall- und Erkrankungsgeschehen bei der Arbeit deutlich beeinflusst. Das geht aus vorläufigen Zahlen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hervor, die ihr Verband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), heute veröffentlicht hat. Während die Zahl der Arbeits-, Schul- und Wegeunfälle stark zurückging, gab es einen deutlichen Anstieg bei der Zahl der gemeldeten Berufskrankheiten. Laut Statistik der DGUV sank die Zahl der Arbeitsunfälle von 432.684 auf 367.016 mehr...

  • Was PR-Profis im Job wichtig ist Hamburg (ots) - - Trendmonitor 2020 zeigt: Mitarbeiter von Pressestellen und PR-Agenturen wünschen sich Autonomie am Arbeitsplatz Eigenverantwortung und Selbstbestimmung - das sind für PR-Profis die wichtigsten Aspekte im Job. Aber auch Vertrauen in Führungskräfte steigert die Zufriedenheit. Ebenfalls hoch im Kurs stehen flexible Arbeitsmöglichkeiten sowie Work-Life-Balance. Dies sind Ergebnisse des PR-Trendmonitors 2020 von Faktenkontor und news aktuell. An der Umfrage nahmen insgesamt mehr als 500 Fach- und Führungskräfte aus Pressestellen mehr...

  • EIL: TÜV-Verband: Einladung Telefon-/Video-PK: Studie zum Einsatz Künstlicher Intelligenz in Unternehmen, Heute: 10:30 Uhr Berlin (ots) - Wegen einer kurzfristigen Absage von BSI-Präsident Arne Schönbohm verlegen wir die für heute in der Bundespressekonferenz geplante Pressekonferenz ins Web. Der TÜV-Verband stellt Ihnen eine repräsentative Studie zum Einsatz Künstlicher Intelligenz in Unternehmen vor. Wie wird die Technologie in der Wirtschaft eingesetzt? Welche Hürden gibt es für eine (stärkere) Nutzung? Wie stehen die Unternehmen zu einer Regulierung der Technologie, wenn es um Fragen wie körperliche Unversehrtheit, Cybersecurity, Datenschutz oder Diskriminierung mehr...

  • Erneuerbare Energien auf der Blockchain Düsseldorf (ots) - Erneuerbare Energien sind dezentral angelegt, viele Anlagen summieren ihre Leistung zu großen Strommengen. Ein logischer Schritt ist es, auch das Management dezentral zu organisieren: auf einer Blockchain. Das 2008 in Frankreich gegründete Unternehmen WPO SAS treibt diese Entwicklung mit der Ausgabe von Green Token voran. "Künstliche Intelligenz und Blockchain ermöglichen neue Wirkungsgrade beim Betrieb der Anlagen", sagt Markus W. Voigt, CEO der aream Group. "Deshalb beteiligen wir uns an dem System." Die WPO ist ein führendes, mehr...

Mehr zu dem Thema Aktuelle Wirtschaftsnews

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

DBV löst Berechtigungsscheine von knapp 344 Mio. EUR ein

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht