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Volkswagen-Abgasskandal: Nächstes Urteil zu EA288 - Gesamtlaufleistung mit 350.000 Kilometern angesetzt (FOTO)

Geschrieben am 21-09-2020

Mönchengladbach (ots) - Das Landgericht Darmstadt hat einem geschädigten Verbraucher für einen Skoda Octavia 2.0l TDI mit 150 PS Schadensersatz zugesprochen. Das Besondere daran ist, dass das Gericht die Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs bei 350.000 Kilometern ansetzt und damit die Nutzungsentschädigung reduziert. In der Folge fällt der Schadensersatz höher aus und erreicht durch die Verzinsung annähernd den Kaufpreis.

Es ist das nächst stark verbraucherfreundliche Urteil im Abgasskandal Dieselgate 2.0, der sich um den Volkswagen-Dieselmotor EA 288 dreht. Das Landgericht Darmstadt (Urteil vom 29.06.2020, Az.: 13 0 88/20) hat einem geschädigten Verbraucher für einen Skoda Octavia 2.0l TDI mit 150 PS Schadensersatz in Höhe von 20.770 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 9. April 2020 zugesprochen. Bei Schluss der mündlichen Verhandlung wies das streitgegenständliche Fahrzeug mit dem Motor des Typs EA288 und Abgasnorm Euro 6 einen Kilometerstand von 49.978 Kilometer auf, für die sich der Verbraucher eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen muss.

"Das Besondere daran ist, dass das Gericht die Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs bei 350.000 Kilometern ansetzt und damit die Nutzungsentschädigung reduziert. In der Folge fällt der Schadensersatz höher aus. Der Kaufpreis im Januar 2017 betrug für den Neuwagen 24.230 Euro, sodass der Schadensersatz von 20.770 Euro nebst fünf Zinsen dem ursprünglichen Kaufpreis sehr nahekommt. Der geschädigte Verbraucher hat damit den Wagen annähernd kostenlos genutzt", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ( http://www.hartung-rechtsanwaelte.de ). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als "Dieselanwalt" der ersten Stunde.

Das Landgericht Darmstadt folgt der allgemeinen Argumentation im Diesel-Abgasskandal. Das streitgegenständliche Fahrzeug ist mit einem sogenannten Thermofenster ausgestattet Dieses hat zur Folge, dass die Abgasrückführung bei kühleren Temperaturen zurückgefahren und ein abweichender Stickoxidausstoß erzielt wird. Eine signifikante Reduktion wird dabei jedenfalls bei einer Temperatur von fünf Grad Celsius erreicht. Das Gericht schreibt: "Der Kläger hat schlüssig vorgetragen, dass die Beklagte ihm in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einen Schaden zugefügt hat, indem sie einen Motor herstellte, der über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt und daher gesetzeswidrig ist. Die Verwendung der Software zur Optimierung des Stickoxidausstoßes im Prüfstand stellt eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der Klagepartei dar. Die schädigende Handlung der Beklagten war das lnverkehrbringen von Dieselmotoren unter Verschweigen der gesetzeswidrigen Programmierung der Software."

Für den Rechtsanwalt ist daher klar: "Das Gericht hat einmal mehr klargestellt, dass auch der EA288 mitten im Dieselskandal steht. Die Volkswagen AG als Herstellerin wird immer öfter im Dieselgate 2.0 für vorsätzliche sittenwidrige Schädigung verurteilt. Käufer müssen die massiven Wertverluste und möglicherweise drohenden Fahrverbote im Dieselskandal nicht einfach hinnehmen, sondern können eben auf dem Wege der Betrugshaftungsklage ihre Fahrzeuge zurückgeben und sich dafür entschädigen lassen. Der Weg zu einer wirtschaftlich guten Lösung für Dieselfahrer im Dieselgate 2.0 führt also nur über die Gerichte!"

Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft hat eine spezielle Website zur neuen EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die sehr wahrscheinlich vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die Liste ist unter http://www.hartung-rechtsanwaelte.de/vw-dieselskandal-ea288 frei zugänglich. "Beim Dieselgate 2.0 sprechen wir von vielen Millionen Fahrzeugen. Motoren mit dem Kürzel EA 288 finden sich in zahlreichen Baureihen aller Marken des Volkswagen-Konzerns. Die Dieselmotoren sind nahezu in jedem Dieselfahrzeug als 1.4 TDI, 1.6 TDI oder 2.0 TDI seit dem Jahr 2015 flächendeckend verbaut worden. Der Schaden geht in die Milliarden und kann die Ausmaße, die wir vom ersten Skandalmotor EA189 kennen, noch weit in den Schatten stellen", stellt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung heraus.

Pressekontakt:

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 68456-0
E-Mail: mailto:kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
Internet: http://www.hartung-rechtsanwaelte.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/135256/4712335
OTS: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Original-Content von: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell


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