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Daimler wegen Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung zu Schadensersatz verurteilt

Geschrieben am 15-09-2020

Hamburg (ots) - Mit Urteil vom 27.08.2020 - 10 O 126/20 - hat die 10. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart die Daimler AG zu Schadensersatz im Abgasskandal verurteilt. Ausschlaggebend war dabei die sogenannte Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung, die laut Landgericht eine unzulässige Abschalteinrichtung darstelle. Deswegen stehe dem Kläger ein Schadensersatzanspruch wegen sittenwidriger Schädigung zu.

Der Kläger hatte im September 2013 zu einem Kaufpreis von 25.800,00 Euro einen Mercedes Benz C 200 CDI Blue Efficiency als Gebrauchtfahrzeug erworben. Das Fahrzeug verfügte über den OM 651-Motor der Schadstoffklasse Euro 5 und wies bei Erwerb eine Laufleistung von 6.600 Kilometern auf. Im September 2019 hatte Daimler dem Kunden im Rahmen einer sogenannten freiwilligen Kundendienstmaßnahme ein Software-Update für sein Fahrzeug angeboten.

Das Gericht stellte fest, dass es die vorhandene Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als eine unzulässige Abschalteinrichtung erachte. Deren Verwendung durch die Beklagte sei als vorsätzlich und sittenwidrig im Sinne von § 826 BGB zu bewerten. Die Daimler AG sei ihrer sekundären Darlegungslast nicht ausreichend nachgekommen und habe die Behauptungen nicht hinreichend bestritten. Das Gericht greift in seiner Urteilsbegründung zudem auf die Schlussanträge der Generalanwältin des EuGH Eleanor Sharpston zurück (C-693/18), die vorgetragen hatte, dass Abschalteinrichtungen nur unter sehr eng gefassten Ausnahmeregelungen zulässig seien. Eine solche Ausnahme, nämlich der Einsatz einer Abschalteinrichtung zum Schutz vor konkreten unmittelbaren Beschädigungsrisiken, sei in diesem Fall nicht ersichtlich und von Daimler so auch nicht vorgetragen worden.

Der Kläger kann nach Rechtskraft des Urteils seine Mercedes C-Klasse gegen Erstattung des Kaufpreises unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung zurückgeben. "HAHN Rechtsanwälte vertritt im Rahmen des Abgasskandals bei Daimler bundesweit mehr als 3.500 Betroffene. Zahlreiche Schadensersatzklagen konnten aufgrund von illegalen Abschalteinrichtungen in Mercedes-Dieselfahrzeugen bereits gewonnen werden", weiß der Hamburger Rechtsanwalt Peter Hahn. Allein in den letzten Tagen hat HAHN Rechtsanwälte beim Landgericht Stuttgart insgesamt fünf positive Urteile gegen die Daimler AG erstritten.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: mailto:hahn@hahn-rechtsanwaelte.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/61631/4706854
OTS: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell


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