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Daimler aufgrund von Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung zu Schadensersatz verurteilt

Geschrieben am 31-08-2020

Bremen (ots) - Erneut verurteilte das Landgericht Stuttgart die Daimler AG zu Schadensersatz im Abgasskandal. Besonderheit in diesem Fall: Das streitgegenständliche Fahrzeug - eine B-Klasse mit dem Motor OM651 und der Abgasnorm Euro 5 - war bisher noch nicht vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verpflichtend zurückgerufen worden.

Der Kläger hatte den Mercedes Benz B 180 CDI Blue Efficiency Sports Tourer mit dem Motor OM651 und der Abgasnorm Euro 5 bereits 2012 erworben. Im März 2019 wurde er von Daimler über eine sogenannte "freiwillige Kundendienstmaßnahme" informiert. Ein Software-Update sollte auf das Motorsteuerungsgerät des klägerischen Fahrzeugs aufgespielt werden, um die Fahrzeugemissionen zu reduzieren. Der Kläger gelangte zu der Überzeugung, dass Daimler ähnlich wie VW sein Fahrzeug mit einer Abgas-Schummelsoftware manipuliert hatte. Die angeblich freiwillige Maßnahme sollte dies nach seiner Auffassung nur vertuschen und einem Pflichtrückruf durch das KBA zuvorkommen. Er verklagte Daimler in Stuttgart daraufhin auf Rücknahme des Fahrzeugs und Erstattung des Kaufpreises und bekam nun Recht.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Fahrzeug über eine Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung und damit über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfüge. Diese bewirke auf dem Prüfstand eine niedrigere Kühltemperatur und damit eine effizientere Abgasreinigung.

Der Kläger sei gemäß § 826 BGB vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt worden und habe deshalb einen Anspruch auf Schadensersatz, so das Gericht. Er kann deshalb die B-Klasse an Mercedes zurückgeben und erhält den Kaufpreis (abzüglich einer Nutzungsentschädigung) erstattet. Gegen Rückgabe des über sieben Jahre alten Autos erhält der Kläger somit noch gut 70% des Kaufpreises erstattet.

HAHN Rechtsanwälte vertritt im Rahmen des Abgasskandals bundesweit mehr als 5.000 Betroffene. Zahlreiche Schadensersatzklagen aufgrund von illegalen Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen von Porsche, Audi, VW und Mercedes konnten bereits gewonnen werden. Die Kläger erhalten dabei den Kaufpreis erstattet und geben das manipulierte Fahrzeug an den Hersteller zurück.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Lars Murken-Flato
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail: murken@hahn-rechtsanwaelte.de

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OTS: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB

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