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Diesel-Abgasskandal: Kenntnis-Problematik ab 2016 gilt ausschließlich für den VW-Motorentyp EA189 und nicht für den VW-Nachfolgemotor des Typs EA288 / Dieselgate 2.0 bei der Volkswagen AG (FOTO)

Geschrieben am 03-08-2020

Mönchengladbach (ots) - Der Bundesgerichtshof hat nochmals klargemacht, dass die Volkswagen AG sich im Dieselskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB beim Motorentyp EA189 schadensersatzpflichtig gemacht hat. Besonders wichtig ist ein aktuelles Urteil, dass das von der Volkswagen AG im Diesel-Abgasskandal angebotene und aufgespielte Software-Update für den Motor EA189 den Schaden der Verbraucher nicht behoben hat. Der VW-Motorentyp EA288 indes hat inzwischen auch das Dieselgate 2.0 ausgelöst, was in den nächsten Jahren auch beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe aufschlagen und weitere Grundsatzurteile produzieren wird.

Der Bundesgerichtshof hat sich in verschiedenen Verfahren Ende Juli 2020 nochmals eingehend mit dem VW-Dieselskandal der ersten Schummeldiesel-Generation auseinandergesetzt. Einhellig haben die Richter herausgestellt, dass die Volkswagen AG sich wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB beim Motorentyp EA189 schadensersatzpflichtig gemacht habe - die generelle Haftung könne nicht verneint werden. Ein BGH-Urteil bezieht sich auch auf den Einsatz der Software-Updates im Rahmen des VW-Dieselskandals (Urteil vom 30.07.2020, Az.: VI ZR 367/19).

Im vorliegenden Fall erwarb der geschädigte Verbraucher im April 2013 einen VW Tiguan 2.0 TDI zu einem Preis von 21.500 Euro. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor des Typs EA189 mit der Schadstoffnorm Euro 5 ausgestattet. "Die das Abgasrückführungsventil steuernde Software des Motorsteuerungsgeräts erkannte, ob sich das Fahrzeug auf einem Prüfstand im Testbetrieb befindet, und schaltete in diesem Falle in einen Stickoxid-optimierten Modus. Es ergaben sich dadurch auf dem Prüfstand geringere Stickoxid-Emissionswerte als im normalen Fahrbetrieb. Die Stickoxidgrenzwerte der Euro 5-Norm wurden nur auf dem Prüfstand eingehalten. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erkannte in der genannten Software eine unzulässige Abschalteinrichtung und ordnete Mitte Oktober 2015 einen Rückruf an, der auch das Fahrzeug des Klägers betraf. Die Beklagte entwickelte daraufhin ein Software-Update, das das KBA als geeignet zur Herstellung der Vorschriftsmäßigkeit auch des hier streitgegenständlichen Fahrzeugtyps ansah. Der Kläger ließ das Software-Update im Februar 2017 durchführen", schreibt das Gericht.

Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ( http://www.hartung-rechtsanwaelte.de/ ) erklärt den Hintergrund. "Das Landgericht Braunschweig hatte die Klage abgewiesen. Die Berufung des Klägers zum Oberlandesgericht Braunschweig hatte auch keinen Erfolg. Nach Auffassung des Berufungsgerichts stehen dem Kläger Schadensersatzansprüche gegen die Beklagte nicht zu. Ansprüche seien ausgeschlossen, weil der Kläger nicht schlüssig dargelegt habe, welche konkrete Person aus dem in Betracht kommenden Täterkreis den Betrugstatbestand verwirklicht beziehungsweise den Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe. Abgesehen davon fehle es an einem Schaden des Klägers." Die Kanzlei Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des gesamten Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als "Dieselanwalt" der ersten Stunde.

Der unter anderem für das Recht der unerlaubten Handlungen zuständige VI. Zivilsenat des BGH hat das angefochtene Urteil unter Anwendung der Grundsätze seines Urteils vom 25. Mai 2020 (VI ZR 252/19) aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Rechtsfehlerhaft habe das Berufungsgericht vom Kläger laut Dr. Gerrit W. Hartung einen näheren Vortrag dazu verlangt, welche konkrete bei der Beklagten tätige Person für den Einsatz der illegalen Abschalteinrichtung verantwortlich sei. "Das von der Volkswagen AG im Dieselskandal angebotene und aufgespielte Software-Update für den Motor EA189 hat den Schaden der Verbraucher nicht behoben. Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts ist der für einen Anspruch aus § 826 BGB erforderliche Schaden des Klägers nicht dadurch entfallen, dass dieser das von der Beklagten entwickelte Software-Update durchgeführt hat. Der Schaden des Verbrauchers ist damit in dem Moment entstanden, als er den Kaufvertrag abgeschlossen hat", betont Dr. Gerrit W. Hartung.

Mit Urteil vom 30. Juli 2020 (Az.: VI ZR 5/20) hat der BGH Schadensersatzansprüche verneint, wenn ein Käufer einen mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Gebrauchtwagen erst nach Bekanntwerden des sogenannten Dieselskandals gekauft hat. Aufgrund der Mitteilung der Volkswagen AG am 22. September 2015 und der Medienberichterstattung sei klar gewesen, dass bei nach diesem Zeitpunkt gekauften gebrauchten VW-Dieseln keine vorschriftsgemäße Abgastechnik vorliege. "Es ist dabei äußerst wichtig zu verstehen, dass die Kenntnis-Problematik ab 2016 ausschließlich für den VW-Motorentyp EA189 gilt. Es wird nun schwierig, für nach Bekanntwerden des Dieselskandals gekaufte EA189-Gebrauchtwagen Schadensersatz zu erhalten. Viele Gerichte sehen es aber als erwiesen an, dass auch der vermeintlich saubere VW-Nachfolge-Dieselmotor EA288 der Abgasnorm Euro 6 unzulässige Abschalteinrichtungen enthält. Im EA288 sind unter anderem zudem auch sogenannte Thermofenster verbaut, die der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am 30. April 2020 in einem Gutachten als temperaturabhängige Abschalteinrichtung als eindeutig unzulässig eingestuft hat", stellt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung heraus.

"Beim aktuellen Dieselgate 2.0 sprechen wir von vielen Millionen Fahrzeugen. Motoren mit dem Kürzel EA 288 finden sich in zahlreichen Baureihen aller Marken des Volkswagen-Konzerns. Die Dieselmotoren sind nahezu in jedem Dieselfahrzeug als 1.4 TDI, 1.6 TDI oder 2.0 TDI seit dem Jahr 2015 flächendeckend verbaut worden. Der Schaden geht in die Milliarden und kann die Ausmaße, die wir vom ersten Skandalmotor EA189 kennen, noch weit in den Schatten stellen", sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft hat eine spezielle Website zur neuen EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die sehr wahrscheinlich vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die Liste ist unter http://www.hartung-rechtsanwaelte.de/vw-dieselskandal-ea288 frei zugänglich.

Pressekontakt:

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 68456-0
E-Mail: kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
Internet: http://www.hartung-rechtsanwaelte.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/135256/4668681
OTS: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Original-Content von: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell


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