(Registrieren)

BGH: Software-Update behebt Schaden der Verbraucher im Diesel-Abgasskandal von VW nicht / Dr. Stoll & Sauer: Klagen sind weiter möglich

Geschrieben am 30-07-2020

Lahr (ots) - Das von der Volkswagen AG im Diesel-Abgasskandal angebotene und aufgespielte Software-Update für den Motor EA189 hat den Schaden der Verbraucher nicht behoben. Daran ließ der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 30. Juli 2020 keine Zweifel ( Az. VI ZR 367/19 (https://www.bundesgerichtshof.de/Sha redDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/2020099.html?nn=10690868) ) aufkommen. Damit können weiterhin betroffene VW-Kunden, die sich das Update haben aufspielen lassen, immer noch Schadensersatz von VW vor Gericht einfordern. VW hat die Verbraucher arglistig betrogen. Der BGH hat das bereits am 25. Mai 2020 festgestellt (VI ZR 252/19) (https://www.vw-schaden.de/aktuelles/bundesgerichtsh of-verurteilt-vw-im-diesel-abgasskandal-kanzlei-dr-stoll-sauer-erwartet) . Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH rät betroffenen VW-Kunden mit Software-Update dazu, sich im kostenfreien Online-Check (https://www.dieselskandal-anwalt.de/klageweg-pruefen) anwaltlich beraten zu lassen. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband in der VW-Musterfeststellungsklage vertreten, einen 830-Millionen-Vergleich ausgehandelt und deutsche Rechtsgeschichte (https://www.vw-schaden.de/aktuelles/ende-der-musterklage-27000 -verbraucher-lehnen-vw-vergleich-ab-kanzlei-dr-stoll-sauer) geschrieben.

BGH sieht im Software-Update von VW keine Schadensbehebung

Im vorliegenden Verfahren (Az. 7 U 352/18) hatte das Oberlandesgericht Braunschweig die Ansicht vertreten, dass dem Kläger kein Schaden entstanden sei, da er die abgasbeeinflussende Software schon vor der erstmaligen Geltendmachung seines Anspruchs durch das Software-Update habe beseitigen lassen. Dem widersprach der BGH mit deutlichen Worten:

"Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts ist der für einen Anspruch aus § 826 BGB erforderliche Schaden des Klägers nicht dadurch entfallen, dass dieser das von der Beklagten entwickelte Software-Update durchgeführt hat. Liegt der Schaden - wie das Berufungsgericht unterstellt hat - in einem unter Verletzung des wirtschaftlichen Selbstbestimmungsrechts des Klägers sittenwidrig herbeigeführten ungewollten Vertragsschluss, so entfällt dieser Schaden nicht dadurch, dass sich der Wert oder Zustand des Vertragsgegenstandes nachträglich verändern. Ein solcher Schaden fällt auch unter den Schutzzweck des § 826 BGB."

Heißt: Der Schaden des Verbrauchers ist in dem Moment entstanden, als er den Kaufvertrag abgeschlossen hat. Niemals hätte er das Fahrzeug erworben, wenn er gewusst hätte, dass die Abgasreinigung auf illegaler Art und Weise manipuliert und das Auto von einer behördlichen Stilllegung bedroht war. Damit ist für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer klar, dass VW-Kunden mit einem Software-Update in ihrem EA189-Diesel betrogen worden sind und auch weiterhin ihre Ansprüche gegenüber VW vor Gericht geltend machen können. VW ist in solchen Fällen nach Ansicht des BGH haftbar und zu Schadensersatz verpflichtet. Die Kanzlei berät Betroffene im kostenlosen Online-Check (https://www.dieselskandal-anwalt.de/klageweg-pruefen) . Gemeinsam werden die Möglichkeiten und Chancen gegen VW ausgelotet.

Die Lage im Diesel-Abgasskandal nach den BGH-Urteilen

Im Diesel-Abgasskandal von VW sind durch den BGH in fünf Urteilen die Themen Haftung, Laufleistung, Nutzungsentschädigung, deliktischer Zins, Software-Update und Kauf ab 2015 entschieden. Was ist jetzt im Skandal um den Diesel-Motor EA189 klar? Was bedeuten die Entscheidungen des BGH? Und wie geht es weiter?

- VW hat Kunden vorsätzlich und arglistig getäuscht. - VW ist gegenüber den Käufern haftbar. - VW schuldet den klagenden Kunden Schadensersatz. - Software-Update ändert nichts am Schaden der Verbraucher. VW ist zu Schadensersatz verpflichtet. Letztlich bedeutet das, dass jeder VW-Besitzer, der sich das Software-Update hat aufspielen lassen, noch heute gegen VW klagen kann. - Der Schadensersatz wird jedoch begrenzt. Die vom Verbraucher gefahrenen Kilometer werden durch das sogenannte Nutzungsentgelt vom Schadensersatz abgezogen. Das bedeutet: Vielfahrer können leer ausgehen, obwohl sie grundsätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz haben. - Die Festlegung der Laufleistung ist Sache der Instanzgerichte. Hier versucht VW vor Gericht, die Laufleistung ihrer Motoren kleinzurechnen, um so das Nutzungsentgelt in die Höhe zu treiben. VW vertritt mittlerweile die Meinung, dass beim EA189 nach 200.000 Kilometer die Lebensleistung zu Ende ist. Gerichte haben hingegen die Laufleistung schon bei 350.000 Kilometer festgesetzt. - Es wird keinen Zins ab Kaufdatum geben (deliktischer Zins), weil der Kläger aus Sicht des BGH ein "voll nutzbares Fahrzeug" erhalten hatte. - Beim Kauf nach dem Auffliegen des Diesel-Betrugs durch VW gehen die Geschädigten leer aus. Der BGH hat zwar moniert, dass die Informationspolitik von VW nach Bekanntwerden des Diesel-Abgasskandals nicht optimal war, aber nach der medialen Verbreitung war für das Gericht nicht mehr davon auszugehen, dass der Käufer nichts von dem Betrug gewusst hat. Eine höchst verbraucherunfreundliche Argumentation. Zumal VW seine Kunden teilweise erst 2016 oder 2017 schriftlich darüber informiert hat, ob sie vom Skandal betroffen waren. Aus der Ad-hoc-Mitteilung vom 22. September 2020 ging auch nicht hervor, dass die Tochterunternehmen von VW in dem Skandal verwickelt waren. - Gerade mit der Gewährung eines Nutzungsentgelts und dem Verzicht auf den sogenannten deliktischen Zins wird VW über Gebühr bevorteilt. Durch die Verzögerungstaktik vor Gericht kann VW den Schadensersatz nun ungeniert mit Hilfe des Nutzungsentgelts minimieren. Der festgestellte Betrug lässt sich nun vor Gericht für VW weiter optimieren. - Ungeklärt bleibt die Frage, wann die Verjährung des Diesel-Abgasskandals rund um den Motor EA189 eintritt. Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist klar, dass noch nichts verjährt ist. Der von VW erschlichene finanzielle Vorteil muss an Geschädigte zurückgegeben werden. Dabei tritt die Verjährung frühestens in 10 Jahren ab Kauf ein (§ 852 BGB). Also: Klagen sind weiter möglich. Im kostenfreien Online-Check (https://www.vw-schaden.de/klageweg-pruefen) berät die Kanzlei weiter betroffene Verbraucher. - Der Diesel-Abgasskandal um den EA189 ist aufgrund der Verjährungsproblematik noch nicht zu Ende. Zudem rollt auf VW derzeit Dieselgate 2.0 zu. Gerichte haben festgestellt, dass VW in der neuen Motorengeneration (EA288) die Abgasreinigung ebenfalls unzulässig manipuliert hat. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat dazu eines der ersten verbraucherfreundlichen Urteile erstritten.

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und verhandelten einen 830-Millionen-Euro-Vergleich aus. Damit haben die beiden Inhaber Rechtsgeschichte geschrieben. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt

Pressekontakt:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
Mobil für Presseanfragen: 0160/5369307
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
christoph.rigling@dr-stoll-kollegen.de https://www.dr-stoll-kollegen.de/
https://www.dieselskandal-anwalt.de/
https://www.vw-schaden.de/
https://www.staatshaftung.eu/

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/105254/4666417
OTS: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

742695

weitere Artikel:
  • Aufregung bei Payback-Kunden / Dubioser Punkteklau Düsseldorf (ots) - VZ NRW... Die Aufregung unter Payback-Kunden ist groß. "Abzocke", "Betrug" und "Punkteklau" lauten die Vorwürfe, die derzeit die Verbraucherzentrale NRW, Facebook und Bewertungsportale wie Google und Trustpilot erreichen. In großer Zahl ärgern sie sich über verschwundene Punkte - oftmals im Wert von 50 oder 100 Euro, teilweise sogar weit darüber. Eingelöst wurden sie von Unbekannten zumeist in Supermärkten und Discountern, vornehmlich bei Rewe, wie eine Umfrage in der Facebook-Gruppe "Payback-Geschädigte" (rund 700 Mitglieder) mehr...

  • PlasticsEurope Deutschland unterstützt eREC - Neue Digitalmesse mit Impulsen für die Kreislaufwirtschaft (FOTO) Frankfurt am Main (ots) - EU-Verbote von einzelnen Einwegartikeln, pandemie-bedingter Kostendruck auf Rezyklate, Pläne für Abgaben auf nicht recycelten Plastikverpackungsabfall: Der Zeitpunkt für eine digitale Messe rund um die Chancen und Herausforderungen von Kreislaufwirtschaft und Recycling könnte kaum besser gewählt sein. Die Abkehr vom linearen Verbrauch von Ressourcen ist längst als Ziel bei Politik, Industrie und Gesellschaft angekommen. Bei der Kaufentscheidung an der Ladentheke spielen Kriterien wie klimafreundlich und ressourcenschonend mehr...

  • SHIFT Mobilty 2020 in Berlin | Die Stadt der Zukunft hat den Menschen im Mittelpunkt - nicht das Auto! Berlin (ots) - Luxemburgs Vizepremier und Verkehrsminister François Bausch diskutiert am 3. September gemeinsam mit anderen Top-Speakern aus den Bereichen Architektur, Mobilität, Industrie und Politik darüber, wie die Städte der Zukunft aussehen werden. " Smart Environments - Urban Future and Mobility Infrastructures": So lautet der Titel der zweiten Session des internationalen Mobilitäts-Events SHIFT Mobility 2020, bei dem am 3. und 4. September im Rahmen der IFA internationale Top-Experten die Mobilitätskonzepte der Zukunft präsentieren werden. mehr...

  • Schweizer JUWELIS Digital Systems AG revolutioniert Markt für digitale Währungen Zürich (ots) - Dezentraler JUWELIS HUB01 ist ab 1. August 2020 verfügbar und ermöglicht den sicheren und benutzerfreundlichen Einstieg in die Welt der Krypto-Währungen Die Schweizer JUWELIS Digital Systems AG mischt den Markt für digitale Währungen auf: Noch nie war es so einfach und vor allem sicher, digitale Vermögenswerte zu generieren, speichern und damit zu handeln. "Vertrauen ist die wichtigste Währung der Welt. Aber gerade dieses anfängliche Vertrauen in neue digitale Währungen hat zuletzt massiv gelitten", sagt Erwin Dokter, MBA, Chief mehr...

  • Führender Anbieter der Cloud-Buchhaltung CANDIS erhält 12 Millionen Euro in der Series B Finanzierungsrunde, um europäischer Marktführer bei automatisierten Finanzprozessen für KMUs zu werden Berlin (ots/PRNewswire) - CANDIS, die Plattform zur Automatisierung manueller Buchhaltungs- und Zahlungsprozesse, hat in einer Finanzierungsrunde unter der Leitung von Viola Ventures und Rabo Frontier Ventures, dem Investitionsfonds der Rabobank, 12 Millionen Euro erhalten. Bestehende Investoren Lightspeed Venture Partners, Point Nine Capital, Speedinvest, der wichtigste Inkubator der Commerzbank und 42CAP investierten ebenfalls erneut in das Berliner Start-up. CANDIS nutzt das neu gewonnene Kapital, um die Entwicklung seiner auf Machine Learning mehr...

Mehr zu dem Thema Aktuelle Wirtschaftsnews

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

DBV löst Berechtigungsscheine von knapp 344 Mio. EUR ein

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht