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VW-Verfahren im Abgasskandal - BGH gewährt möglicherweise keine deliktischen Zinsen sowie keinen Schadensersatz bei Kauf nach Bekanntwerden des Abgasskandals

Geschrieben am 29-07-2020

Köln (ots) - Wer sein Fahrzeug erst nach der Aufdeckung des Abgasskandals erworben hat, geht möglicherweise leer aus. Bei begründeten Ansprüchen gibt es zwar Schadensersatz, aber je nach Sachlage keine deliktischen Zinsen. Verbraucherschutzanwalt Dr. Marco Rogert erläutert, was die jüngsten Äußerungen des BGH bedeuten - und weshalb der Dieselskandal noch lange nicht vorbei ist.

Muss Volkswagen auch dann Schadensersatz wegen unerlaubter Abschalteinrichtungen zahlen, wenn der erst nach Auffliegen des Abgasskandals erworben wurde? Im gestrigen Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ging es um den Fall eines VW-Kunden, der seinen Touran erst gekauft hatte, nachdem die Softwaremanipulationen ans Licht gekommen waren. Die Vorinstanzen, das Landgericht Trier und das Oberlandesgericht Koblenz, hatten seine Klage zurückgewiesen. Dieser Haltung hat sich der BGH angeschlossen (Az. VI ZR 5/20). Aufgrund einer Ad-hoc-Mitteilung, die Volkswagen am 22. September 2015 herausgegeben hatte, und der nachfolgenden umfangreichen Medienberichterstattung ging der Senat nicht davon aus, dass der Käufer das Fahrzeug völlig arglos erworben habe. Schadensersatz steht ihm somit offenbar nicht zu. Allerdings steht hier noch die Urteilsbegründung aus. Schlussendlich wird es hier auf den Einzelfall ankommen.

Deliktzinsen sind "nicht gerechtfertigte Überkompensation"

Im zweiten VW-Verfahren erteilte das Gericht dem Anspruch auf deliktische Zinsen eine Absage (Az. VI ZR 397/19). In der Vergangenheit hatten etliche Gerichte Klägern im Abgasskandal zusätzlich zum Schadensersatz Zinsen in Höhe von vier bis fünf Prozent seit dem Autokauf zugesprochen - eine Summe, die sich leicht auf mehrere tausend Euro belaufen kann. Bereits bei einer Verhandlung am 21. Juli hatte der Senat angedeutet, dass er die Deliktzinsen für eine "nicht gerechtfertigte Überkompensation" halte. Diese Auffassung hat der Vorsitzende Richter im gestrigen Verfahren noch einmal bekräftigt.

Es kommt auf den Einzelfall an

"Die Entscheidungen, die sich hier abzeichnen, klingen erst einmal nicht sehr verbraucherfreundlich", erklärt Verbraucherschutzanwalt Dr. Marco Rogert. "Doch diese Messe ist noch nicht gelesen. Bei beiden Themen wird es im Einzelfall auf die Details ankommen. Ob eine Ad-hoc-Mitteilung Dieselkäufer wirklich in die Lage versetzt, zu beurteilen, ob in dem konkreten, von ihnen gewählten Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung wirkt, kann man durchaus bezweifeln. Und bei den deliktischen Zinsen stellt sich die Frage, ob man die Nutzung des Fahrzeugs nach Eingang der Klage für legal hält, oder nicht. In letzterem Fall sind deliktische Zinsen sehr wohl begründet."

Der Abgasskandal ist lange nicht vorbei

"Auch wenn bei Volkswagen nun vielleicht die Sektkorken knallen, ist der Abgasskandal für den Konzern noch lange nicht vorbei", unterstreicht der Abgasskandal-Experte. "Zu viele Fragen sind noch ungeklärt - nicht zuletzt aufgrund der VW-Verschleierungstaktik. Was ist zum Beispiel mit dem T5? Auch der 'Bulli' ist mit dem Skandalmotor EA 189 und illegalen Abgaseinrichtungen ausgestattet. Nur bestreitet Volkswagen das bis heute und der T5 stand auch nie auf der offiziellen Liste der betroffenen Fahrzeuge. Überdies steht zur Rechtmäßigkeit von Abschalteinrichtungen noch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus. Diese kann durchaus ergeben, dass auch die Software-Updates, die Volkswagen aufgespielt hat, illegal sind. Und was ist mit Dieseln der Konzernmarken Audi, Seat und Skoda? Wann sollen Käufer dieser Fahrzeuge gewusst haben, dass auch hier das Abgassystem manipuliert wurde? Ganz zu schweigen von weiteren betroffenen Motoren wie dem EA 288, dem EA 897 und dem EA 898. Und dann sind da auch noch BMW, Daimler, Volvo und viele andere Autobauer, die ihre Kunden getäuscht haben. Der Abgasskandal wird uns noch eine ganze Weile beschäftigen."

Über Rogert & Ulbrich

Die Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich ist eine renommierte Wirtschaftskanzlei mit besonderer Expertise im Verbraucherschutz. Die Wirtschaftskanzlei hat sich im Abgasskandal als erfolgreiche Sozietät einen Namen gemacht. Die Rechtsanwälte beraten und vertreten bundesweit geschädigte Fahrzeugkäufer - darunter Einzelpersonen, Unternehmen und Kommunen. Im Rahmen der R|U|S|S Litigation haben die Rechtsanwälte Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich die Interessen des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) in der Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG vertreten. Mehrere hundert Urteile wurden bislang gegen Automobilkonzerne erfolgreich bestritten.

Kontakt:

Dirk Fuhrhop Rechtsanwalt

Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB Ottostr. 12 50859 Köln

Telefon: (0049) (0)2234/219 48-0 E-Mail: fuhrhop@ru-law.de Homepage: http://www.rogertulbrich.de http://www.auto-rueckabwicklung.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/119896/4665345 OTS: Rogert & Ulbrich

Original-Content von: Rogert & Ulbrich, übermittelt durch news aktuell


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