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Korrektur: ZDK drängt auf Anpassung der Förderrichtlinie für E-Fahrzeuge / 23.07.2020, 16:44 Uhr

Geschrieben am 24-07-2020

Bonn (ots) - Sehr geehrte Damen und Herren,

in der gestern Nachmittag versandten Pressemeldung "ZDK drängt auf Anpassung der Förderrichtlinie für E-Fahrzeuge" ist uns ein Fehler unterlaufen. Im letzten Absatz muss es heißen:

Ein weiterer Kritikpunkt ist der in der Förderrichtlinie festgelegte Mindestnachlass von 20 Prozent zuzüglich des Herstelleranteils bei der Förderung eines jungen Gebrauchtfahrzeugs.

Wir bitten den Fehler zu entschuldigen. Anbei erhalten Sie die korrigierte Fassung:

Probleme im Automobilhandel bei der Vermarktung von bereits zugelassenen E- Fahrzeugen haben den Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) auf den Plan gerufen. In einem Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier drängt ZDK-Präsident Jürgen Karpinski darauf, die Förderrichtlinie entsprechend anzupassen.

Demnach sollte auch für Neufahrzeuge, die nach dem 4. November 2019 und bis zum 3. Juni 2020 auf ein Autohaus zugelassen worden sind, nachträglich die erhöhte Innovationsprämie beantragt werden können. Die Antragsstellung sollte auch dann möglich sein, wenn der im genannten Zeitraum geltende Umweltbonus bereits beantragt wurde oder das Fahrzeug als junges Gebrauchtfahrzeug weiterverkauft werden soll.

"Im Zuge der aktuellen Förderrichtlinie entstehen für unsere Autohäuser Probleme bei der Vermarktung von bereits zugelassenen E-Fahrzeugen, weil sie durch die Innovationsprämie schlagartig abgewertet werden", begründet ZDK-Präsident Jürgen Karpinski die Forderung des ZDK. Dies stelle für die ohnehin stark gebeutelten mittelständisch geprägten Vertragshändler eine erhebliche Belastung dar. Das betroffene Volumen beziffert der ZDK nach einer ersten eigenen Erhebung auf mindestens 15.000 Fahrzeuge im unverkauften Handelsbestand.

Ein weiterer Kritikpunkt ist der in der Förderrichtlinie festgelegte Mindestnachlass von 20 Prozent zuzüglich des Herstelleranteils bei der Förderung eines jungen Gebrauchtfahrzeugs. "Dieser vorgeschriebene Mindestnachlass ist ein massiver Eingriff in die Preishoheit der Autohäuser", so Jürgen Karpinski. Der Mindestnachlass zuzüglich des Herstelleranteils, der bei einigen Marken vollständig auf den Handel abgewälzt werde, übersteige im Falle eines jungen Vorführwagens deutlich die branchenübliche Gesamtmarge. "Der Handel kann derartige Geschäfte nur mit einem erheblichen Verlust abschließen. Es bedarf keiner weiteren Erläuterung, dass das nicht akzeptabel sein kann", so der ZDK-Präsident in dem Schreiben an Bundesminister Altmaier.

Pressekontakt:

Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher
Tel.: 0228/ 91 27 270
E-Mail: koester@kfzgewerbe.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/7865/4660804
OTS: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe

Original-Content von: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe, übermittelt durch news aktuell


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