(Registrieren)

Insolvenzverwalter Bierbach prüft Rechtsmittel gegen OLG-Urteil zur Musterfeststellungsklage im Insolvenzverfahren BEV

Geschrieben am 21-07-2020

München (ots) - Der Insolvenzverwalter der BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH, Axel W. Bierbach, will die heute vom Oberlandesgericht (OLG) München getroffene Entscheidung zur Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) genau prüfen und dann in Revision gehen. "Mit dem heutigen Urteil ist der Weg frei für eine höchstrichterliche Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof", sagte Axel Bierbach von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen (München) am Dienstag in München. "Das OLG hat die Revision zugelassen und bereits selber zu erkennen gegeben, dass die Entscheidung vom BGH getroffen wird", so der Insolvenzverwalter weiter.

Bierbach betonte, dass er bei seiner bisher vertretenen Rechtsauffassung bleibe, was den umstrittenen Anspruch des Neukundenbonus von BEV-Kunden betrifft. "Die heutige Entscheidung bringt daher noch keine Rechtssicherheit für die betroffenen Verbraucher. Wir setzen uns in diesem Verfahren für die Gleichbehandlung aller Kunden ein", sagte er.

Der vzbv will mit Hilfe der Musterfeststellungsklage im Insolvenzverfahren BEV die strittige Frage klären, ob der von der BEV versprochene Neukundenbonus auch dann zu gewähren ist, wenn die Kunden aufgrund der Insolvenz der BEV kein volles Jahr lang mit Strom oder Gas beliefert wurden. Es soll außerdem geklärt werden, ob der Neukundenbonus von der Nachforderung des Insolvenzverwalters abzuziehen ist. Die BEV hatte die Berechtigung eines Neukundenbonus in ihren vertraglichen Regelungen an den Jahresumsatz eines jeden Kunden geknüpft, während die Mindestvertragslaufzeit zumindest zwölf Monate beträgt. Soweit Kunden nicht zumindest zwölf volle Monate in Belieferung standen, besteht daher nach der Rechtsauffassung von Insolvenzverwalter Bierbach kein Anspruch auf die Anrechnung eines Neukundenbonus. Bei den seit Mai 2019 erstellten Endabrechnungen wurde der Neukundenbonus von allen Kunden, die unter einem Jahr beliefert wurden, deshalb nicht berücksichtigt.

Bierbach wies nach der mündlichen Verhandlung am Dienstag darauf hin, dass er die Musterfeststellungsklage zwar generell für ein sinnvolles Klageverfahren für geschädigte Verbraucher, im Fall von Insolvenzverfahren aber für ungeeignet und unzulässig hält. "Der Gesetzgeber hat es bisher versäumt, die beiden Rechtssysteme Insolvenzverfahren und Musterfeststellungsklage aufeinander abzustimmen. Deshalb gibt es hier noch sehr viele grundlegende rechtliche Unklarheiten", sagte er. Strittig ist unter anderem die Frage, ob ein Insolvenzverwalter überhaupt in einer Musterfeststellungsklage beklagt werden kann. Nach der bisherigen Regelung ist die Musterfeststellungsklage nur gegen einen Unternehmer zulässig. Ob der Insolvenzverwalter ein Unternehmer ist, ist nach bisheriger Rechtsprechung nicht geklärt.

Bierbach stellte klar, dass das OLG, betreffend den Neukundenbonus, nur eine allgemeine Entscheidung getroffen hat. "Sollte die Verbraucherzentrale Bundesverband am Ende Recht bekommen, dann gilt die Entscheidung nur für diejenigen BEV-Kunden, die sich ins Klageregister eingetragen haben", sagte er. Wie sich die Entscheidung in jedem Einzelfall auswirke, ob also der ehemalige Kunde weniger nachzahlen müsse oder Anspruch auf eine Forderung in der Insolvenztabelle habe, müsse dann jeweils individuell geprüft werden. Bis zum gestrigen Ablauf der Frist haben sich ca. 3.700 ehemalige BEV-Kunden in das Klageregister eingetragen.

Zum aktuellen Verfahrensstand sagte Bierbach, dass bisher insgesamt rund 717.000 Endabrechnungen für BEV-Kunden erstellt worden seien. Davon seien rund 515.000 Abrechnungen solche mit Guthaben-Forderungen von Kunden. Die Forderungen von Kunden beliefen sich bisher auf rund 138 Mio. Euro. Das entspreche einer durchschnittlichen Forderung von 268 Euro pro Kunde. Bei circa 202.000 Abrechnungen hätten sich Forderungen der BEV gegen Kunden ergeben. Das entspreche einer Forderungssumme von rund 32 Mio. Euro. Nach Angaben von Bierbach hat die überwiegende Anzahl der von der Neukundenbonus-Frage betroffenen Kunden ihre Endabrechnung akzeptiert und den ausstehenden Betrag bereits beglichen oder den Betrag der Endabrechnung ohne Änderung zur Insolvenztabelle angemeldet. "Die hohe Zahlungsquote der Kunden spricht eindeutig für die allgemeine Akzeptanz der Endabrechnungen", sagte der Insolvenzverwalter.

Über Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen

Die Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen ( http://www.mhbk.de ) ist eine seit vielen Jahren auf Insolvenzverwaltung spezialisierte Sozietät von Rechtsanwälten in München und anderen bayerischen Städten. Insgesamt sechs Verwalter bearbeiten Insolvenzverfahren an mehreren Amtsgerichten in Bayern und Thüringen. Zu den besonderen Stärken der Kanzlei zählen neben der übertragenden Sanierung auch das Insolvenzplanverfahren, die Eigenverwaltung sowie Konzern- und Gruppeninsolvenzen.

Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Axel W. Bierbach (50) ist spezialisiert auf Betriebsfortführungen und Sanierungen in einem breiten Branchenspektrum. Er hat bereits eine Vielzahl von Insolvenzen betreut. Bierbach ist zudem Vorstand im Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. ( http://www.vid.de ) sowie Mitglied im Gravenbrucher Kreis, dem Zusammenschluss der führenden, überregional tätigen Insolvenzverwalter und Sanierungsexperten Deutschlands, die gemäß dem exklusiven Standard InsO Excellence handeln ( http://www.gravenbrucher-kreis.de ).

Pressekontakt:

Nicole Huss
Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen
Tel.: +49 89 130 125 22
E-Mail: presse@mhbk.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/105581/4658151
OTS: MHBK Rechtsanwälte Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen

Original-Content von: MHBK Rechtsanwälte Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen, übermittelt durch news aktuell


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

741651

weitere Artikel:
  • "Sea Spray Green"- Die PALMERS Trendfarbe der Saison Wien (ots) - PALMERS weiß, warum derzeit kein Weg an der Trendfarbe "Sea Spray Green" vorbeiführt Auch wenn das Jahr 2020 jede Menge Überraschungen bereithält, eines ist klar: die neue Saison wird grün. Eva Renk-Klenkhart, Head of Product bei PALMERS erklärt dazu: "Grün dominiert in der aktuellen Saison die Modewelt. Im Fokus steht mit der Pantone-Farbe 'Sea Spray Green' eine ganz besondere Grün-Schattierung, die durch zeitlose Eleganz überzeugt und zeitgleich voll im Trend liegt." Und so zieht sich die Farbe "Sea Spray Green" auch wie ein grüner mehr...

  • Corona - und der Datenschutz hat Pause? / Vertrauliche Informationen werden aktuell vermehrt per Mail verschickt - Spezialisten von REDDOXX warnen vor erheblichen Sicherheitsrisiken Kirchheim (ots) - Die Corona-Pandemie hat auch auf die E-Mail-Kommunikation erhebliche Auswirkungen. Die IT-Sicherheitsspezialisten von REDDOXX warnen - denn vielfach werden derzeit vertrauliche Informationen völlig unverschlüsselt per E-Mail verschickt. Selbst Behörden sind nicht gefeit: So wurden in Mecklenburg-Vorpommern Listen mit bekannten Corona-Infizierten per E-Mail an die Polizeibehörden des Landes übermittelt. Was zum Selbstschutz der Beamten gedacht war, hat bei Datenschützern für Entsetzen gesorgt. Und in Brandenburg werden mögliche mehr...

  • Deutsche Unternehmen kommen im internationalen Vergleich am besten durch COVID 19-Krise Düsseldorf (ots) - Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Bewältigung der COVID19-Krise scheinen deutsche Unternehmen vergleichsweise gut durch die Krise zu bringen. Wie eine groß angelegte Umfrage von HSBC zeigt, ist der Anteil der Unternehmen, die durch die Pandemie stark beeinträchtig sind, in Deutschland mit 53 Prozent am geringsten. Zum Vergleich: Weltweit gaben 72 Prozent der Teilnehmer an, die Auswirkungen der Krise stark zu spüren. Im Rahmen der Studie wurden 2600 Firmen in 14 Staaten mit einem Umsatz von mehr als 5 Millionen Dollar befragt, mehr...

  • Produktionsjubiläum: SKODA AUTO produziert dreimillionstes Fahrzeug in China (FOTO) Mladá Boleslav (ots) - - Jubiläumsfahrzeug ist das populäre Kompakt-SUV SKODA KAROQ - SKODA produziert in China in vier Werken mit Joint-Venture-Partner SAIC Volkswagen - Attraktive Produktpalette besteht aus neun Modellen, darunter fünf SUV - Seit zehn Jahren ist China der weltweit größte Einzelmarkt von SKODA - Video zum Produktionsjubiläum (https://vimeo.com/440085498) : Statement von Dr. Michael Oeljeklaus, SKODA AUTO Vorstand für Produktion und Logistik. SKODA AUTO hat in China einen weiteren Meilenstein erreicht: Im Werk Ningbo mehr...

  • Ford und Mobileye erweitern Kooperation für kamerabasierte Fahrzeug-Funktionen (FOTO) Köln (ots) - - EyeQ®-Sensor-Technologie von Mobileye, ein Unternehmen der Intel-Gruppe, unterstützt zahlreiche Ford Co-Pilot360-Fahrer-Assistenzsysteme - Ford sichert sich die Mobileye-Technologie erstmals für den gesamten Lebenszyklus künftiger Baureihen - Ford prüft die Verwendung der Roadbook-Technologie von Mobileye Ford und Mobileye, eine 1999 gegründete israelische Tochtergesellschaft des Intel-Konzerns, arbeiten gemeinsam an modernsten Fahrer-Assistenzsystemen für die globale Produktpalette von Ford: Mobileye wird als ausgewählter mehr...

Mehr zu dem Thema Aktuelle Wirtschaftsnews

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

DBV löst Berechtigungsscheine von knapp 344 Mio. EUR ein

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht