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Transatlantische Störungen / Kommentar zum EU-Datenschutz von Andreas Heitker

Geschrieben am 16-07-2020

Frankfurt (ots) - Das ist ein Paukenschlag aus Luxemburg: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat dem personenbezogenen Datenverkehr zwischen der EU und den USA erneut die Rechtsgrundlage entzogen. Viele Datentransfers sind so mit einem Schlag illegal. Unternehmen, die sich auf den zwischen Brüssel und Washington 2016 vereinbarten "Privacy Shield" verlassen und sich nicht (wie etwa Facebook) noch über Standardverträge abgesichert haben, stehen jetzt dumm da. Die Wirtschaft - nicht nur die digitale - ist im transatlantischen Austausch mit massiven neuen datenschutzrechtlichen Risiken konfrontiert, die teuer werden könnten.

2015 hatten EU-Richter bereits die sogenannte Safe-Harbor-Regelung für nichtig erklärt, weil sie die Daten nicht ausreichend vor dem Zugriff von US-Behörden geschützt sahen. Nun fliegt der EU-Kommission zum zweiten Mal innerhalb weniger Jahre ein Datenschutzabkommen mit den USA um die Ohren. Es ist jetzt die Brüsseler Behörde, die schnellstmöglich wieder für Rechtssicherheit sorgen muss. Sie darf die Unternehmen nicht mit Hilfe der Standardverträge vertrösten und die Verantwortung auch nicht einfach an die Aufsicht in den (nationalen) Datenschutzbehörden weiterreichen.

Optimisten mögen in dem EuGH-Urteil auch eine Chance auf einen besseren Datenschutz für europäische Bürger und Firmen sehen und zudem auf eine Verlagerung von Datenverarbeitung nach Europa setzen. Dies ist aber pure Spekulation. Stand jetzt muss man eher von einem massiven Wettbewerbsnachteil für Europas Unternehmen ausgehen, die zumindest im KMU-Sektor oft mit der jetzigen Situation überfordert sein dürften.

Viele Geschäfte sind gerade im digitalen Zeitalter auf einen personenbezogenen Datenaustausch angewiesen. Allein dies erfordert stabile rechtliche Rahmenbedingungen und damit jetzt ein rasches Handeln. Dass die Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks gerade in den aktuellen Krisenzeiten andere Sorgen haben, unterstreicht dies nur zusätzlich noch.

Der Richterspruch aus Luxemburg zeigt aber auch ein ganz grundsätzliches Problem: Offenbar sind die europäischen Datenschutzregeln und die Überwachungspraxis in den USA nur sehr schwer in Einklang zu bringen. Handlungsbedarf gäbe es dabei durchaus auf beiden Seiten. Die Frage ist nur, ob die USA bereit sind, hier weitere Zugeständnisse zu machen. Die bisherige Politik des amerikanischen Präsidenten macht hier nicht unbedingt viel Hoffnung.

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