(Registrieren)

Diesel-Abgasskandal: Schadensersatz trotz Kauf nach Kenntnis (FOTO)

Geschrieben am 15-07-2020

Mönchengladbach (ots) - Auch Käufer, die nach Bekanntwerden des VW-Abgasskandals der ersten Generation mit dem Schummeldiesel des Motorentyps EA189 ihre Fahrzeuge in Treu und Glauben erworben haben, sollten ihre Schadensersatzansprüche auf dem Wege der Betrugshaftungsklage gegen die Volkswagen AG und ihre Tochtermarken prüfen lassen. Mittlerweile haben mehrere Gerichte bestätigt, dass der Kauf nach Kenntnis eine Betrugshaftung nicht ausschließt.

Es ist mittlerweile fast fünf Jahre her, dass die Volkswagen AG in einer Ad-hoc-Mitteilung bekanntgegeben hatte, dass in den millionenfach eingesetzten Motoren EA189 eine Software zur Prüfstandserkennung verbaut worden ist. Damit hatte der Autobauer die Abgasmanipulation zugegeben, denn auf Prüfstand wurden dadurch die Grenzwerte für Stickoxid eingehalten, im normalen Straßenverkehr allerdings nicht. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ging dementsprechend vom Vorliegen unzulässiger Abschalteinrichtungen aus und erließ am 15. Oktober 2015 als Konsequenz einen diesbezüglichen Rückruf: Fahrzeuge mit EA189-Motoren mussten demnach mit einem Software-Update nachgerüstet werden.

"Das hat aber zu weiteren Problemen für die Fahrzeugbesitzer geführt, denn das Software-Update behob die Schäden nicht, sondern sorgte für weitere Schwierigkeiten, beispielsweise einen höheren Kraftstoffverbrauch. Das hat dazu geführt, dass am 6. Oktober 2015 die erste Klage gegen VW im Diesel-Abgasskandal in Deutschland eingereicht worden ist und seither eine gigantische Welle von Betrugshaftungsklagen auf Schadensersatz gegen Volkswagen und andere Hersteller wegen der Abgasmanipulation eingesetzt hat", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ( http://www.hartung-rechtsanwaelte.de ). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als "Dieselanwalt" der ersten Stunde.

Er weist auch auf eine fundamentale Veränderung im Sinne betroffener Fahrzeughalter hin, die ihren Diesel mit manipuliertem Motor erst nach Bekanntwerden des Skandals gekauft hatten. Bislang hätten sich erfolgreiche Betrugshaftungsklagen auf Fahrzeuge mit EA189-Motoren, die bis September 2015 gekauft wurden, beschränkt. "Dabei geht es um den sogenannten Sachverhalt 'Kauf in Kenntnis'. Käufer, die nach dem Bekanntwerden des Diesel-Abgasskandals ihr Fahrzeug erworben und Kenntnis von der Manipulation hatten, gingen in der Vergangenheit hin und wieder leer aus. Dies wurde damit begründet, dass sie nach der Ad-hoc-Mitteilung der Volkswagen AG am 22. September 2015 schließlich von der Manipulation gewusst hätten und daher keine Haftung begründet sei. Käufer mussten regelmäßig nachweisen, dass sie bei einem Erwerb nach Bekanntwerden des Dieselskandals keine Kenntnis von der Manipulation des konkreten Fahrzeugs hatten und das Fahrzeug ansonsten nicht erworben hätten", beschreibt Dr. Gerrit W. Hartung den Sachverhalt.

Jetzt haben zuletzt nochmals zwei Gerichte verbraucherfreundliche Klarheit geschaffen und damit womöglich einen neuen Trend begründet. Das Landgericht Paderborn (Urteil vom 19.02.2020, Az.: VI ZR 5/20) hat VW wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung am 19. Februar 2020 verurteilt, obwohl der Kläger sein Fahrzeug erst 2016 - also nach Bekanntgabe des Abgasskandals - erworben hatte. Dieser hatte am 25. April 2016 von einem Gebrauchtwagenhändler einen Audi A5 Sportpack TDI Quattro mit dem in Frage stehenden Skandalmotor EA189 für 32.700 Euro gekauft und erhält jetzt Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB. Das sittenwidrige Verhalten habe auch noch beim Kauf des Audi im April 2016 vorgelegen und sei weder durch das Aufspielen von Software-Updates noch durch die Ad-hoc-Mitteilung vom 22. September 2015 entfallen.

"Das Landgericht Paderborn bezieht sich in seiner Urteilsbegründung vor allem darauf, dass VW in seiner Mitteilung weder klargestellt habe, dass die Betriebserlaubnis der Fahrzeuge hätte entzogen werden können, noch dass tatsächlich eine Manipulation vorliege. Dazu kommt, dass der Käufer nicht damit rechnen konnte, dass ihm noch im April 2016 ein vom Diesel-Abgasskandal betroffenes Fahrzeug ohne jeglichen Kommentar zur Problematik verkauft wurde. Es ist für das Gericht klar, dass der Kläger beim Kauf des Audi keine ausreichenden Kenntnisse von der Manipulation am Motor hatte, um die Auswirkungen zu bewerten", erläutert Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Es ist in letzter Zeit das zweite Urteil in diese verbraucherfreundliche Richtung. Kürzlich hat ebenfalls das Oberlandesgericht Koblenz (Urteil vom 05.06.2020, Az.: 8 U 1295/19) herausgestellt, dass auch Käufern, die nach Bekanntwerden des VW-Abgasskandals Dieselfahrzeuge der Marken des Volkswagenkonzerns gekauft haben, Schadensersatz zusteht. Für Diesel-Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung sind diese Urteile echte Meilensteine in der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung im Diesel-Abgasskandal. "Mehr und mehr wird jetzt deutlich, dass das Dieselgate um den Skandalmotor EA189 längst nicht beendet ist. Auch Käufer, die nach Bekanntwerden des VW-Abgasskandals ihre Fahrzeuge mit dem Motorentyp EA189 in Treu und Glauben erworben haben, sollten ihre Schadensersatzansprüche unbedingt auf dem Wege der Betrugshaftungsklage gegen die Volkswagen AG und die Tochtermarken prüfen lassen."

Pressekontakt:

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 68456-0
E-Mail: kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
Internet: http://www.hartung-rechtsanwaelte.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/135256/4652251
OTS: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Original-Content von: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

740962

weitere Artikel:
  • Mindtree veröffentlicht Ergebnisse des ersten Quartals 2020/21 mit einem EBITDA von 18,2 % und einem gesundem Auftragsbestand von 391 Mio. US-Dollar Warren, New Jersey und Bangalore, Indien (ots/PRNewswire) - Mindtree (http://www.mindtree.com/) , ein globales Unternehmen für Technologiedienstleistungen und digitale Transformation, das seinen Kunden hilft, schnellere Geschäftsresultate zu erzielen, gab heute seine konsolidierten Ergebnisse für das erste Quartal bekannt, das zum 30. Juni 2020 endete. Diese Zahlen wurden vom Vorstand genehmigt. "Wir haben das Quartal mit einem gesunden Auftragsbestand von 391 Mio. US-Dollar abgeschlossen, trotz weltweit schwieriger Marktbedingungen aufgrund mehr...

  • Quantron implements hydrogen drive in the transporter market (FOTO) Augsburg (ots) - Quantron AG uses the technology of AE Driven Solutions GmbH (AEDS) to implement hydrogen drive solutions for vans from 3.49 tonnes upwards - initially for platform and box body vehicles based on the IVECO Daily, such as the Quantron Q-LIH2. The company is working on expanding its product range for vans with fuel cells in order to be able to offer hydrogen vehicles with different bodies and other models from other manufacturers in the future. Hydrogen-powered vehicles and electric vehicles complement each other to create a wide mehr...

  • Quantron realisiert Wasserstoff-Antrieb im Segment der Transporter (FOTO) Augsburg (ots) - Die Quantron AG realisiert, mit der Technik der AE Driven Solutions GmbH (AEDS), Wasserstoff-Antriebslösungen für Transporter ab 3,49 Tonnen. Das Angebot umfasst zu Beginn Pritschenfahrzeuge und Kastenfahrzeuge auf Basis des IVECO Daily, wie den Quantron Q-LIH2. Am Ausbau der Product Range für Transporter mit Brennstoffzelle wird mit Nachdruck gearbeitet, um zukünftig auch Wasserstoff-Fahrzeuge mit unterschiedlichen Aufbauten sowie weitere Modelle anderer Hersteller anbieten zu können. Die international vereinbarten Klimaziele mehr...

  • Studierendenprojekte zeigen, wie Unternehmen den digitalen Wandel verantwortungsvoll gestalten können: Finalprojekte der Digital Future Challenge 2020 in Publikation veröffentlicht München/ Berlin (ots) - Mit der Leitfrage, was Unternehmensverantwortung im und durch den digitalen Wandel bedeutet, startete 2019 der Wettbewerb "Digital Future Challenge" . Über 230 Studierende an knapp 70 Lehrstühlen nahmen teil. Dafür lieferten Unternehmen, NGOs und Forschungseinrichtungen konkrete Fallbeispiele aus der Praxis, die die Studierenden frei zur Bearbeitung wählten. Im Ergebnis entstanden u. a. Lösungsansätze, die den Datenschutz transparenter und verständlicher machen sollen, eine Lernumgebung, die schon Kindern und Jugendlichen mehr...

  • Nintex zeichnet Top-Partner mit dem Nintex Partner Award 2020 aus London (ots/PRNewswire) - 18 Vertriebspartner werden für ihre Unterstützung von Unternehmen bei der digitalen Transformation mit der benutzerfreundlichen und leistungsstarken Nintex-Prozessplattform ausgezeichnet. Nintex, globales Vorbild im Prozessmanagement und der Automatisierung, gab heute die 18 Gewinner des Nintex Partner Award 2020 für die Regionen Amerika (AMER), Asien-Pazifik (APAC) und Europa (EMEA) bekannt. Sie wurden für Ihre Arbeit gewürdigt, unter dem Einsatz der Nintex-Prozessplattform, die digitale Transformation in Unternehmen, mehr...

Mehr zu dem Thema Aktuelle Wirtschaftsnews

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

DBV löst Berechtigungsscheine von knapp 344 Mio. EUR ein

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht