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Weiteres verbraucherfreundliches Urteil im Dieselskandal: VW-Kundin bekommt zusätzlich Zinsen zugesprochen

Geschrieben am 30-06-2020

Berlin (ots) - In einem Verfahren gegen die Volkswagen AG hat das Brandenburgische Oberlandesgericht einer Klägerin nicht nur die Teilerstattung des Pkw-Kaufpreises, sondern auch sogenannte deliktische Zinsen zugesprochen. Bisher gab es hierzu eine unsichere Rechtslage, aber immer mehr deutsche Gerichte sprechen Urteile in diese Richtung aus. Dadurch sehen Rechtsexperten auch eine reelle Chance, dass der Bundesgerichtshof (BGH) im Juli 2020 in einem ähnlichen Fall ein verbraucherfreundliches Urteil fällen und somit als oberste Instanz für Klarheit sorgen wird.

Eine Frau aus Potsdam hatte sich im Januar 2015 einen VW Touran Comfortline 1,6 l TDI als Neufahrzeug gekauft. Der Pkw ist mit dem VW-Motor der Baureihe EA189 ausgestattet, den VW mit einer Motorsteuerungssoftware ausgerüstet hat. Diese "Schummelsoftware" erkennt, ob ein Fahrzeug auf dem Prüfstand steht. Um die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte einzuhalten, hat die Software die Emission von Stickoxiden bei der Prüfung reduziert. Somit lagen die Angaben während dieser Laborsituation weit unter den tatsächlichen Fahrwerten auf der Straße im Alltag.

Da das Fahrzeug so nicht mehr zulassungsfähig war, musste die Käuferin sogar mit einer Stilllegung des Autos rechnen. Die Frau klagte und ließ sich von der Baumeister Rosing Verbraucherkanzlei ( http://www.diesel-gate.com/ ) vertreten - mit Erfolg. Das Brandenburgische Oberlandesgericht sprach der Klägerin nicht nur die Teilerstattung des Kaufpreises unter Rückgabe des Fahrzeugs zu, sondern gewährte ihr auch den sogenannten deliktischen Zinsanspruch.

In der Regel wird bei der Rückerstattung des Kaufpreises ebenjene Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer abgezogen. Da der Klägerin aber durch den Verkauf eines wissentlich fehlerhaften Pkws ein Nachteil entstand, entschied das Gericht im Punkt der deliktischen Zinsen zugunsten der Verbraucherin. Der Urteilsspruch basiert auf §849 BGB, der der Frau 4% Zinsen seit Kauf, also seit schädigendem Ereignis, zusagt. Zu verzinsen ist der gesamte gezahlte Kaufpreis ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung.

In diesem Punkt hatte es von höherer Instanz noch kein Urteil gegeben, daher haben die Gerichte in Deutschland bisher immer unterschiedlich geurteilt. Dies kann sich aber am 28. Juli 2020 ändern, wenn ein ähnlicher Fall vorm BGH verhandelt wird. Die Experten von der Baumeister Rosing Verbraucherkanzlei gehen davon aus, dass der BGH hier für Klarheit sorgen wird.

"Immer mehr Oberlandesgerichte urteilen in diesem Punkt verbraucherfreundlich" , heißt es seitens Baumeister Rosing. "OLG-Urteile haben zwar keinen direkten Einfluss auf den BGH. Aber wenn sich viele OLG-Richter von einer Rechtsauffassung überzeugen lassen, macht es das wahrscheinlicher, dass dies auch beim BGH gelingt. Besonders Besitzer älterer Fahrzeuge litten bisher unter dem Nutzungsersatz, da sie am Ende nur eine sehr geringe Teilerstattung bekamen. Durch den Zuspruch deliktischer Zinsen kann der Nutzungsersatz weitestgehend ausgeglichen werden. Daher ist es für Geschädigte durchaus ein interessanter Aspekt."

Die BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing bietet auf ihrer Webseite die Möglichkeit, die Voraussetzungen für den Schadensersatzanspruch online prüfen zu lassen. Zudem gibt sie kostenlos und unverbindlich eine erste Einschätzung zur Anspruchshöhe auf http://www.diesel-gate.com/ .

Pressekontakt:

Baumeister Rosing Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Welserstr. 10-12, 10777 Berlin
Dagmar Cyrklaff
Zentrale Pressestelle
Tel. +49 1522 6 200 200
Mail: cyrklaff@baumeister-rosing.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/136235/4638107
OTS: BRR Baumeister Rosing Rechtsanwälte

Original-Content von: BRR Baumeister Rosing Rechtsanwälte, übermittelt durch news aktuell


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