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Knapp zwei Millionen Jobs profitieren von Mindestlohnerhöhung 2019

Geschrieben am 29-06-2020

Wiesbaden (ots) - Im April 2019 wurden deutschlandweit 1,4 Millionen Jobs mit dem gesetzlichen Mindestlohn bezahlt. Das entspricht 3,5 % aller Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hatten 527 000 Jobs beziehungsweise 1,3 % aller Beschäftigungsverhältnisse einen rechnerischen Stundenverdienst unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns von 9,19 Euro. Verglichen mit dem April 2018 haben knapp 2,0 Millionen Jobs von der Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro profitiert: Im April 2018 lagen 2 491 000 Jobs rechnerisch unterhalb des im Jahr 2019 geltenden Mindestlohnes, 2019 waren es 527 000. Dies geht aus Daten der Verdiensterhebung und der Verdienststrukturerhebung hervor, die sich jeweils auf den Berichtsmonat April beziehen.

Ostdeutschland vom Mindestlohn stärker betroffen

Wie bereits in den vergangenen Jahren sind auch 2019 in Ostdeutschland (5,2 %) anteilig mehr Beschäftigungsverhältnisse mit dem jeweils geltenden Mindestlohn bezahlt worden als in Westdeutschland (3,2 %).

Die unterschiedliche potenzielle Betroffenheit beider Regionen vom Mindestlohn spiegelt sich auch im Kaitz-Index wider. Im April 2018 betrug dieser für Westdeutschland 39,2 %und für Ostdeutschland 50,3 Prozent.

Der Kaitz-Index gibt das Verhältnis zwischen dem gesetzlichen Mindestlohn und dem durchschnittlichen Bruttomonatsverdienst bei Vollzeitbeschäftigung an. Läge er bei 100 %, würde in dem betroffenen Gebiet durchschnittlich genau der Mindestlohn verdient werden. Der Kaitz-Index gilt als Maß der potenziellen Betroffenheit vom Mindestlohn: je höher er in einer Region ist, desto stärker könnte die Auswirkung des Mindestlohns dort sein.

Im Jahr 2018 betrug der gesetzliche Mindestlohn 8,84 Euro. Im Rahmen der zweiten Anpassung wurde er im Jahr 2019 auf 9,19 Euro und 2020 in einer zweiten Stufe auf 9,35 Euro angehoben. Gleichwohl hat sich der Kaitz-Index sowohl für Gesamtdeutschland als auch Ost- und Westdeutschland kaum verändert.

In einzelnen Arbeitsmarktregionen stellte sich die potenzielle Betroffenheit von der Mindestlohnerhöhung unterschiedlich dar. Dies ist in der Karte "Relative Höhe des Mindestlohns nach Arbeitsmarktregionen (2018)" im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes ersichtlich.

Methodische Hinweise:

Die ausgewiesenen Beschäftigungsverhältnisse unterhalb des gesetzlichen Mindestlohnes können nicht 1:1 mit Verstößen gegen das Mindestlohngesetz (sogenannte Non-Compliance) gleichgesetzt werden. Nicht alle Regelungen des Gesetzes (bspw. bei Praktikumsverhältnissen bzw. der Altersgrenze 18-Jährige) können trennscharf in der Statistik abgegrenzt werden.

Bei der Verdienststrukturerhebung (VSE) handelt es sich um eine vierjährlich durchgeführte Erhebung auf Basis einer geschichteten Zufallsstichprobe bei 60 000 Betrieben mit Auskunftspflicht zu Verdiensten und Arbeitszeiten. Aktuell liegen Ergebnisse für das Berichtsjahr 2018 vor. Verdiensterhebung (VE) 2015 bis 2017 sowie 2019: Diese Sondererhebungen wurden von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durchgeführt, um Daten zur Wirkung des Mindestlohns zu gewinnen. Auf freiwilliger Basis berichteten dazu repräsentativ ausgewählte Betriebe über Bruttoverdienste und Arbeitszeiten im April der Berichtsjahre. Mit diesen Angaben wurden durchschnittliche Bruttostundenlöhne für jedes Beschäftigungsverhältnis berechnet und mit dem geltenden Mindestlohn verglichen. Methodische Erläuterungen und weitere Ergebnisse zur Verdiensterhebung 2015, 2016, 2017 beziehungsweise 2019 finden sich im jeweiligen Methodenbericht.

Weitere Informationen zur Konzeption der VE in den Berichtsjahren 2016 und 2017 sowie eine Untersuchung der Wirkung des Mindestlohns auf die Verdienstsituation bietet zudem der Artikel "Der Einfluss des Mindestlohns auf die Verdienststrukturen" in der Zeitschrift "WISTA - Wirtschaft und Statistik", Ausgabe 5/2018.

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

Weitere Auskünfte:

Verdienste und Arbeitskosten, Telefon: +49 (0) 611 / 75 46 93 www.destatis.de/kontakt

Pressekontakt:

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt

Pressestelle

Telefon: +49 611-75 34 44
www.destatis.de/kontakt

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/32102/4636647
OTS: Statistisches Bundesamt

Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell


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