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Dieselgate 2.0: Dr. Stoll & Sauer erstreitet erstes Urteil zum Motor EA 288 / LG Offenburg sieht Audi A3 2,0 TDI Quattro manipuliert

Geschrieben am 26-06-2020

Lahr (ots) - Dieselgate 2.0 hat für den Volkswagenkonzern begonnen - und zwar in Form des Motors EA 288. Das Landgericht Offenburg verurteilte am 23. Juni 2020 die VW-Tochter Audi und ein Autohaus aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Täuschung nach § 826 BGB (Az. 3 O 38/18). Der Audi A3 2,0 TDI Quattro mit dem Motor EA 288 Euro 6 enthält nach Ansicht des Gerichts eine unzulässige Abschalteinrichtung.

Beim EA 288 geht es wie beim EA 189 darum, dass der Motor die EU-Grenzwerte für Stickoxid nur auf dem Prüfstand einhält. Das Gericht bezieht sich im Urteil auf ein EuGH-Gutachten und kritisiert das lange Leugnen von Audi. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die das Urteil erstritten hat, hält die Vorgehensweise von Audi für skandalöse. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen VW vertreten, einen 830-Millionen-Euro- Vergleich (https://www.vw-schaden.de/aktuelles/diesel-abgasskandal-vw-zahlt-teilnehmer-der -musterfeststellungsklage-insgesamt-830) ausverhandelt und damit Rechtsgeschichte geschrieben.

Chancen gegen VW vor Gericht zu gewinnen sind enorm gestiegen

Die Rechtsprechung hat sich im Fall Volkswagen seit Beginn des Diesel-Abgasskandals 2015 erheblich zugunsten der Verbraucher gedreht. Am 25. Mai 2020 verurteilte der Bundesgerichtshof VW erstmals in letzter Instanz wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung (Az.: VI ZR 252/19 (https://www.vw-s chaden.de/aktuelles/diesel-abgasskandal-bundesgerichtshof-terminiert-fuenftes-vw -verfahren) ). Die Chancen, sich gegen den VW-Konzern vor Gericht durchzusetzen, steigen auch im Hinblick auf die neue Motorengeneration - beispielsweise den EA 288. Am Europäischen Gerichtshof EuGH (https://www.vw-schaden.de/aktuelles/diese lgate-20-nach-eugh-gutachten-sind-vw-motor-ea-288-und-diesel-der-daimler-ag-ille gal) in Luxemburg sind am 30. April 2020 in einem Gutachten temperaturabhängige Abschalteinrichtungen als unzulässig eingestuft worden. Und im EA 288 ist unter anderem ein sogenanntes Thermofenster verbaut. Das hat VW bereits am Landgericht Duisburg (https://www.vw-schaden.de/aktuelles/ea-288-mitten-im-diesel-abgasskand al-vw-gibt-vor-lg-duisburg-abschalteinrichtung-beim) zugegeben. Daher geht die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer davon aus, dass betroffene Verbraucher erneut geschädigt worden sind und rät zur anwaltlichen Beratung. Im kostenfreien Online-Check (https://www.vw-schaden.de/klageweg-pruefen) der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden.

Kanzlei Dr. Stoll & Sauer erstreitet Urteil am Landgericht Offenburg

Im vorliegenden Fall sah das Landgericht Offenburg die vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung des Verbrauchers als erwiesen an. Der streitgegenständliche Audi A3 2.0 TDI Quattro Euro muss zurückgenommen und im Gegenzug müssen 40.259,22 Euro nebst Zinsen bezahlt werden. Eine Nutzungsentschädigung von 12.229,78 Euro wird angerechnet, da durch die Benutzung des Fahrzeugs ein Vorteil entstanden ist. Das von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer erstrittene Urteil hat folgende wichtige Eckpunkte:

- Der Kläger leaste am 8. Dezember 2015 von der Volkswagen Leasing GmbH einen Audi A3 2.0 TDI 3.0 Quattro. Der Kläger erklärte mit anwaltlichem Schreiben vom 26. September 2017 aufgrund arglistiger Täuschung den Rücktritt vom Vertrag. Er vermutete mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen in dem Fahrzeug, die das Abgaskontrollsystem manipulieren. - Das Gericht verurteilte Audi wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB. Für das Gericht galt als sicher, dass das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist. Im normalen Verkehr unterbleibt damit die Schadstoffminderung. Ein Fahrzeug ist nicht frei von Sachmängeln, wenn es eine Abschalteinrichtung im Sinne von Art. 3 Nr. 10 VO 715/2007/EG enthält. - Das Gericht kritisiert das Prozessverhalten von Audi als "Leugnen". Die sogenannte Teststandserkennung oder Prüfstandserkennung in dem Audi, in der die EU-Grenzwerte für Stickoxide eingehalten werden, hat Audi am Anfang des Verfahrens nicht eingeräumt, sondern den Vorwurf nur als "unzutreffend" bezeichnet. Daraufhin wollte das Gericht Beweise erheben. In neuer Gerichtsbesetzung und nach schriftlichem Nachfragen wurde der Einbau einer als "Umschaltlogik" bezeichnete Abschalteinrichtung verneint. Eine Teststandserkennung räumte Audi dann nach erneutem Nachfragen mit dem Hinweis ein, dass zum Normalbetrieb auf der Straße jedoch kein Unterschied bestehe. Beim nächsten schriftlichen Nachfassen und der Frage des Gerichts, wozu es dann eine solche Erkennung gebe, tat Audi dann so, als ob es selbstverständlich sei, dass der Teststandsbetrieb auch Auswirkungen auf den Katalysator und somit die Abgaskontrolle habe. - Das Gericht bezog sich in seinem Urteil explizit auf das Gutachten der Generalanwältin am EuGH, Eleanor Sharpston. Die hatte am 30. April 2020 in einem VW-Verfahren temperaturabhängige Abgaskontrollsysteme, wie ein Thermofenster eines darstellt, als unzulässig bezeichnet (Az. C 693/18 (https: //www.vw-schaden.de/aktuelles/eugh-generalanwaeltin-vw-hat-eu-recht-gebrochen- kanzlei-dr-stoll-sauer-sieht-beim) ). Die Vorschriften, so Sharpston, seien sehr eng auszulegen. Auch der Offenburger Richter schloss sich dieser Ansicht an. - Zum Schutz des Motors ist laut Sharpston zwar eine Abschalteinrichtung durchaus zulässig. Dabei erfasst diese Ausnahme nach Ansicht der Generalanwältin nur den Schutz des Motors vor dem Eintreten von unmittelbaren und plötzlichen Schäden (und nicht vor langfristigeren Auswirkungen wie Abnutzung oder Wertverlust). Die Generalanwältin ist der Ansicht, "dass nur unmittelbare Beschädigungsrisiken, die die Zuverlässigkeit des Motors beeinträchtigen und eine konkrete Gefahr bei der Lenkung des Fahrzeugs darstellen, das Vorhandensein einer Abschalteinrichtung rechtfertigen können." Aus Sicht der Generalanwältin rechtfertigt das Ziel, den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors zu verzögern, nicht den Einsatz einer Abschalteinrichtung. Gerade damit haben die meisten Hersteller bisher vor Gericht argumentiert. Dieser Begründung dürfte nun ein Riegel vorgeschoben werden. In Offenburg folgte der Richter den Argumenten aus Luxemburg. - Dass kein Rückruf vom Kraftfahrt-Bundesamt bisher gegen den EA 288 vorliegt, war für den Richter unmaßgeblich. Dafür könne es viele Gründe geben - wie etwa "politischen Einfluss". - Für das Landgericht Offenburg ist der Schaden für den Kläger durch das Zustandekommen des Leasingvertrags eingetreten. Zum einen wollte er ein solches mangelhaftes Fahrzeug nicht. Zum anderen besteht durch die Abschalteinrichtung für den Halter immer die Gefahr, dass eine Behörde das Fahrzeug stilllegen lässt. - Das Gericht entschied sich für eine Nutzungsentschädigung und gegen Zinszahlungen ab dem Kaufdatum. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und verhandelten einen 830-Millionen-Euro-Vergleich aus. Damit haben die beiden Inhaber Rechtsgeschichte geschrieben. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Pressekontakt:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
Mobil für Presseanfragen: 0160/5369307
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
christoph.rigling@dr-stoll-kollegen.de https://www.dr-stoll-kollegen.de/
https://www.dieselskandal-anwalt.de/
https://www.vw-schaden.de/
https://www.staatshaftung.eu/

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/105254/4635247
OTS: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell


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