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EANS-News: Bank für Tirol und Vorarlberg AG / Veröffentlichung von Hauptversammlungsbeschlüssen gemäß § 119 Abs 9 BörseG 2018 iVm § 2 Abs 2 VMV 2018

Geschrieben am 10-06-2020

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(Gemäß § 119 Abs 10 BörseG 2018 wird hierdurch die Veröffentlichungspflicht gemäß § 65 Abs 1a AktG mit erfüllt.)

Aktienrückkauf

Innsbruck - In der am 10. Juni 2020 abgehaltenen 102. ordentlichen Hauptversammlung der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft wurde insbesondere Folgendes beschlossen: Die in der 100. ordentlichen Hauptversammlung vom 08.05.2018 erteilte Ermächtigung des Vorstands, eigene Aktien zum Zweck der Veräußerung an eigene Arbeitnehmer, leitende Angestellte, Mitglieder des Vorstandes sowie des Aufsichtsrates mit der Maßgabe zu erwerben, dass der Anteil der zu diesem Zweck zu erwerbenden Aktien mit fünf von Hundert des Grundkapitals begrenzt ist, wird im nicht ausgenützten Umfang widerrufen und gleichzeitig wird die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft ermächtigt, eigene Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG zum Zweck der Veräußerung an eigene Arbeitnehmer, leitende Angestellte, Mitglieder des Vorstandes sowie des Aufsichtsrates mit der Maßgabe zu erwerben, dass der Anteil der zu diesem Zweck zu erwerbenden Aktien mit fünf von Hundert des Grundkapitals begrenzt ist. Die in der 100. ordentlichen Hauptversammlung vom 08.05.2018 erteilte Ermächtigung des Vorstands, eigene Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG mit der Maßgabe zu erwerben, dass der Anteil der zu diesem Zweck zu erwerbenden Aktien mit zehn von Hundert des Grundkapitals begrenzt ist, wird im nicht ausgenützten Umfang widerrufen und gleichzeitig wird die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft ermächtigt, eigene Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG (zweckfreier Erwerb) mit der Maßgabe zu erwerben, dass der Anteil der zu diesem Zweck zu erwerbenden Aktien mit zehn von Hundert des Grundkapitals begrenzt ist. Der Handel in eigenen Aktien als Erwerbszweck wird dabei ausdrücklich ausgeschlossen. Auf Grund dieser Beschlüsse dürfen Aktien nur erworben werden, wenn der Gegenwert je Aktie den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Aktien der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20 % übersteigt oder unterschreitet. Der Vorstand ist ermächtigt, gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG erworbene eigene Aktien wieder zu veräußern. Der Vorstand ist verpflichtet, das jeweilige Rückkaufprogramm sowie dessen Dauer und ein allfälliges Wiederverkaufsprogramm unmittelbar vor Durchführung entsprechend den Bestimmungen des Börsegesetzes zu veröffentlichen. Jedes Rückkauf- und gegebenenfalls Wiederverkaufsprogramm muss den Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre gemäß § 47a AktG entsprechen. Der mit den von der Gesellschaft gemäß § 65 Abs 1 Z 1, 4, 7 und 8 AktG erworbenen eigenen Aktien verbundene Anteil am Grundkapital darf zusammen mit den anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10 von 100 des Grundkapitals nicht übersteigen. Diese Ermächtigungen gelten jeweils bis zum 19. November 2022.

Innsbruck, im Juni 2020 Der Vorstand



Rückfragehinweis: Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft Bereich Recht und Beteiligungen Dr. Stefan Heidinger +43-505333-1500 stefan.heidinger@btv.at

Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------

Emittent: Bank für Tirol und Vorarlberg AG Stadtforum 1 A-6020 Innsbruck Telefon: +43(0)5 05 333 FAX: +43(0)5 05 333- 1408 Email: info@btv.at WWW: www.btv.at ISIN: AT0000625504, AT0000625538 Indizes: WBI Börsen: Wien Sprache: Deutsch

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/71012/4620200 OTS: Bank für Tirol und Vorarlberg AG

Original-Content von: Bank für Tirol und Vorarlberg AG, übermittelt durch news aktuell


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