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In 35 % der überschuldeten Haushalte lebte 2019 mindestens ein / Interaktiver Atlas zeigt die Erreichbarkeit von Schuldnerberatungsstellen für die gesamte Bevölkerung Deutschlands

Geschrieben am 25-05-2020

Wiesbaden (ots) - Über ein Drittel (35 %) der überschuldeten Personen, die im Jahr 2019 die Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle in Anspruch nahmen, lebten mit mindestens einem unterhaltspflichtigen Kind im eigenen Haushalt. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis der Ergebnisse der Überschuldungsstatistik 2019 anlässlich der Aktionswoche Schuldnerberatung vom 25. bis 29. Mai 2020 unter dem diesjährigen Motto "Chancenlose Kinder? Gutes Aufwachsen trotz Überschuldung!" mit. Weitere knapp 10 % dieser Überschuldeten hatten mindestens ein Kind, das außerhalb des eigenen Haushalts wohnte. Insgesamt haben 2019 über 580 000 Personen aufgrund von finanziellen Problemen die Hilfe von Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Anspruch genommen.

Hauptauslöser der Überschuldung war für jede(n) fünfte(n) Schuldnerin oder Schuldner (20 %) im Jahr 2019 der Verlust des Arbeitsplatzes. Dies ist damit der meistgenannte Überschuldungsauslöser und zwar unabhängig davon, ob die beratene Person Kinder hat oder nicht. Einer der größten Unterschiede zwischen den Beratenen mit und ohne Kinder lag beim Hauptauslöser "Trennung/Scheidung/Tod des Partners beziehungsweise der Partnerin" vor: Insgesamt 17 % aller Überschuldeten mit Kindern gerieten im Jahr 2019 aus diesem Grund in die Überschuldung, wohingegen dies nur für 9 % der Ratsuchenden ohne Kinder der Fall war.

Neues interaktives Kartenangebot: Schuldnerberatungsatlas Der interaktive Schuldnerberatungsatlas des Statistischen Bundesamtes zeigt die Erreichbarkeit der nächsten Beratungsstelle von verschiedenen Standorten in ganz Deutschland. Dadurch lässt sich erkennen, wie dicht das Netz der Schuldnerberatungsstellen in verschiedenen Gegenden Deutschlands ist und wie gut die Verfügbarkeit der Angebote im Verhältnis zur Bevölkerungsdichte ist. Dies lässt sich am Beispiel von Fahrtzeiten bis zur nächsten Beratungsstelle ausdrücken: So erreichen mehr als 99 % der Bevölkerung in Großstädten innerhalb von 20 Minuten Fahrtzeit (per Pkw ohne Verkehrsstörung) eine Beratungsstelle, während dies nur für 76 % der Bevölkerung in dünn besiedelten ländlichen Gebieten möglich ist. Nach spätestens einer Dreiviertelstunde Fahrtzeit sind nahezu 100 % aller Bewohnerinnen und Bewohner in Deutschland durch das Angebot von mindestens einer Schuldner- oder Insolvenzberatungsstelle versorgt.

Methodischer Hinweis:

Die Ergebnisse der Überschuldungsstatistik 2019 beruhen auf Angaben von 577 der insgesamt rund 1 450 Schuldnerberatungsstellen in Deutschland. Sie haben anonymisierte Daten von rund 142 000 beratenen Personen mit deren Einverständnis bereitgestellt. Die Teilnahme an dieser Statistik ist sowohl für die Beratungsstellen als auch für die Ratsuchenden freiwillig; es gibt keine Auskunftspflicht. Die gemeldeten Daten werden anschließend auf die Grundgesamtheit aller durch Schuldnerberatungsstellen beratenen Personen hochgerechnet. Zu den Ergebnissen der Überschuldungsstatistik können detaillierte Daten und Zeitreihen in der Datenbank GENESIS-Online (63511) sowie in der Fachserie 15, Reihe 5 abgerufen werden.

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

Weitere Auskünfte: Überschuldung, Telefon: +49 (0) 611/75 41 49, www.destatis.de/kontakt

Pressekontakt:

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt

Pressestelle

Telefon: +49 611-75 34 44
www.destatis.de/kontakt

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/32102/4604754
OTS: Statistisches Bundesamt

Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell


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