(Registrieren)

VW Abgasskandal 2.0 bei Motoren des Typs EA288: Vorsicht bei sogenannten freiwilligen Servicemaßnahmen!

Geschrieben am 15-05-2020

Nürnberg (ots) - Zahlreiche VW Golf-Besitzer bekommen derzeit Schreiben des Volkswagenkonzerns, die ihnen über das Kraftfahrt-Bundesamt übermittelt werden. Darin wird den Haltern unter dem Aktionscode 23X4 "nahegelegt", ein Software-Update an ihren Fahrzeugen vornehmen zu lassen, um eine Reduzierung der Stickoxidemissionen zu bewirken. "Betroffene sollten im Zusammenhang mit der Durchführung derartiger Service-Maßnahmen äußerst vorsichtig sein und sich unbedingt rechtlichen Rat einholen", warnen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg.

Die mehr als vier Millionen Besitzer von neueren Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit der Abgasnorm Euro 6, in welchen der Nachfolge-Motor des berüchtigten EA189 mit der Bezeichnung EA288 verbaut worden ist, hofften oftmals noch, dass sie von dem VW-Dieselskandal verschont geblieben sind. Die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner hatte indessen bereits Anfang diesen Jahres darauf aufmerksam gemacht, dass sich die Hinweise mehr und mehr verdichten, dass VW auch bei dem Nachfolgemodell EA288 erneut "getrickst" hat. "In zahlreichen durch unsere Kanzlei gegen die Volkswagen AG geführten Gerichtsverfahren wurde unser Vortrag zu einer dem Grunde nach bereits aus den EA189-Motoren bekannten und nach dem gleichen Muster arbeitenden Zykluserkennung durch VW gar nicht in Abrede gestellt", weiß Rechtsanwalt Dr. Hoffmann aus der Praxis zu berichten.

Dieser Verdacht hat sich nunmehr erhärtet. Unter dem Aktionscode 23X4 bittet VW derzeit viele Golf-Fahrer ihre Fahrzeuge zu einem autorisierten Volkswagen-Partner zu bringen, um im Rahmen einer freiwilligen und kostenlosen Service-Maßnahme ein Software-Update des Motorsteuergeräts vornehmen zu lassen. Dass Hintergrund für die aktuellen Schreiben das rund eineinhalb Jahre zuvor durch die Bundesregierung beschlossene "Konzept für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten" vom 24.10.2018 oder der "Diesel-Gipfel" aus dem Jahr 2017 sein sollen, ist nach dem Dafürhalten der Nürnberger Rechtsanwälte nicht so wirklich nachvollziehbar.

Wie bereits den Anschreiben des Kraftfahrt-Bundesamts und dem dort jeweils genannten Ansprechpartner "Bereich Marktüberwachung" zu entnehmen ist, werden die Maßnahmen durch das KBA überwacht. "Daher liegt der Verdacht nahe, dass VW einen verpflichtenden Rückruf vermeiden will und in Abstimmung mit dem Kraftfahrt-Bundesamt zunächst freiwillige Servicemaßnahmen durchführt. Falls es VW nicht gelingt, einen bestimmten Prozentsatz ihrer Fahrzeuge im Rahmen der "Aktion 23X4" mit einem Software-Update zu versehen, kann aus dem "freiwilligen Rückruf" sodann auch schnell ein verpflichtender Rückruf werden", meint Rechtsanwalt Göpfert.

Auch ansonsten lauern in den zunächst harmlos klingenden Schreiben erhebliche Gefahren. So berichteten viele Besitzer von Fahrzeugen mit dem Vorgängermotor EA189 von negativen Auswirkungen nach dem Software-Update, wie etwa nachlassender Leistung, einem erhöhten Spritverbrauch bis hin zu einer Versottung des Motors. Hinzu kommt, dass das Kraftfahrt-Bundesamt bei den - derzeit - "nur" von einer freiwilligen Servicemaßnahme betroffenen Modellen - jedenfalls bislang - keine unzulässige Abschalteinrichtung festgestellt hat. Anders als bei VW-Motoren des Typs EA 189 wäre bei den neueren Motoren des Typs EA288 im Zweifel durch eine Beweisaufnahme zu klären, ob und ggf. welche Manipulationen vorgenommen worden sind. Wenn das Software-Update bereits aufgespielt worden ist, dürfte es ungleich schwieriger werden, den Beweis zu erbringen.

Nachdem die Manipulationen bei Dieselfahrzeugen mit Motoren des Typs EA288 erst unlängst aufgedeckt worden sind, kann es natürlich noch nicht die "Urteilsflut" wie gegen die Volkswagen AG in Bezug auf EA189-Motoren geben. "Die haftungsbegründenden Tatsachen sind indessen hier wie dort die gleichen", stellt Rechtsanwalt Dr. Hoffmann klar. So stellte das OLG Köln bereits im Rahmen eines Verhandlungstermins am 12.09.2019 zum Az.: 15 U 234/18, heraus, dass die Implementierung einer Software zur Zykluserkennung in dem dort verfahrensgegenständlichen Motor EA288 zwischen den Parteien unstreitig sei. Vor diesem Hintergrund äußerte der Senat, dass nach seiner vorläufigen Rechtsauffassung eine Haftung von VW an sich nicht von der Hand zu weisen sei. Ebenso verhielt es sich in einem Verfahren vor dem LG Duisburg. In dem weitgehend unbekannten Urteil des LG Duisburg vom 30.10.2018, 1 O 231/18, wurde die Volkswagen AG im Hinblick auf ein ebenfalls mit einem EA288-Motor ausgestattetes Kfz, welches keinem offiziellen Rückruf unterlag, vollumfänglich zu Schadensersatz verurteilt.

Es zeigt sich also, dass sich Autobesitzer an freiwilligen Kundendienstmaßnahmen nicht vorschnell beteiligen, sondern unbedingt rechtlichen Rat einholen sollten. Nachdem auch hier Verjährungsfristen zu beachten sind, empfiehlt sich rasches Handeln. Gerade wenn Betroffene über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen, die bereits vor dem Kauf abgeschlossen worden ist, besteht vielfach ohnehin so gut wie kein Kostenrisiko.

Pressekontakt:

Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann
Virchowstraße 20d
90409 Nürnberg

Tel:+49 (0) 911 567 94 00
Fax:+49 (0) 911 657 94 01
E-Mail:presse@drhoffmann-partner.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/133537/4597829
OTS: Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte

Original-Content von: Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, übermittelt durch news aktuell


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

733267

weitere Artikel:
  • Tipps für die Batteriepflege von Varta: Woran muss ich denken, wenn ich mein Fahrzeug während der Coronavirus-Pandemie nur für Kurzstrecken oder gar nicht nutze? / Besser nachladen als ausbauen (VIDEO Hannover (ots) - Home-Office statt täglichem Pendeln, keine Familienbesuche während der Osterferien. Der Straßenverkehr ist europaweit massiv zurückgegangen und durch Kontaktbeschränkungen aufgrund der Coronavirus-Pandemie an einigen Orten sogar fast komplett zum Erliegen gekommen. Laut einiger Navigationsdatenanbieter ist in Städten wie Madrid, Mailand, Bergamo und Paris das Verkehrsaufkommen um 80 bis 90 Prozent gesunken. Auch in Deutschland ist das Verkehrsaufkommen zeitweise um 40 Prozent zurückgegangen. Daher stellen sich einige Autofahrer mehr...

  • Benchmarks in stürmischen Zeiten: 24 mittelständische Unternehmen erhalten "Axia Best Managed Companies Award" München/Düsseldorf (ots) - - Deloitte, WirtschaftsWoche, Credit Suisse und BDI zeichnen hervorragend geführte mittelständische Unternehmen aus - Preisträger erzielen kontinuierlich Top-Leistungen in zentralen Feldern der Unternehmensführung - Globales Netzwerk exzellenter Mittelstandsunternehmen wächst: Award in mehr als 20 Ländern etabliert Liquiditätsengpässe, unterbrochene Lieferketten, Umstellung auf Notbetrieb und Kurzarbeit - die aktuelle Situation rund um das Coronavirus stellt auch den deutschen Mittelstand vor bislang ungeahnte mehr...

  • Veröffentlichungstermine des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) vom 18.05.2020 bis 22.05.2020 Wiesbaden (ots) - (die Veröffentlichungen erfolgen in der Regel um 8.00 Uhr) Montag, 18.05.2020 (Nr. 170) Verarbeitendes Gewerbe (Beschäftigte), März 2020 Dienstag, 19.05.2020 (Nr. 171) Vierteljährliche Arbeitsmarktstatistik, tiefer gegliederte Ergebnisse (Erwerbstätigenzahl, Arbeitszeit und -volumen, nach Wirtschaftszweigen), 1. Quartal 2020 (Nr. 172) Verarbeitendes Gewerbe (Auftragsbestandsindex und Reichweiten), März 2020 (Nr. 173) Deutschlandstipendium, Jahr 2019 (Nr. 21) Zahl der Woche: Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss am Vatertag, mehr...

  • Bruttoinlandsprodukt im 1. Quartal 2020 um 2,2 % niedriger als im Vorquartal / Auswirkungen der Corona-Pandemie führen zu stärkstem Rückgang seit 1. Quartal 2009 Wiesbaden (ots) - Bruttoinlandsprodukt, 1. Quartal 2020 -2,2 % zum Vorquartal (preis-, saison- und kalenderbereinigt) -1,9 % zum Vorjahresquartal (preisbereinigt) -2,3 % zum Vorjahresquartal (preis- und kalenderbereinigt) Die Corona-Pandemie trifft die deutsche Wirtschaft stark. Obwohl die Ausbreitung des Coronavirus die Wirtschaftsleistung im Januar und Februar nicht wesentlich beeinträchtigte, sind die Auswirkungen der Pandemie bereits für das 1. Quartal 2020 gravierend: Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist gegenüber dem 4. Quartal 2019 - mehr...

  • Deutschlands Nummer 1 bei Obst und Gemüse: Lidl erhält zum vierten Mal "Fruchthandel Magazin Retail Award" / Verbraucher sind von Frische, Qualität und Preis bei Lidl überzeugt (FOTO) Neckarsulm (ots) - Verbraucher in Deutschland haben ihren Frische-Discounter Nummer 1 gewählt: Lidl gewinnt zum vierten Mal den "Fruchthandel Magazin Retail Award" in der Kategorie "Discounter". Ob knackige Salate, frische Kräuter oder regionales Obst - der Lebensmitteleinzelhändler überzeugt bei seinen rund 130 Obst- und Gemüseartikeln mit Qualität, Frische und natürlich seinem Lidl-Preis. Die Auszeichnung nahm Alexander Doll, Geschäftsführer Einkauf Lidl Deutschland, stellvertretend für das Unternehmen entgegen. Kundenliebling seit Jahren mehr...

Mehr zu dem Thema Aktuelle Wirtschaftsnews

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

DBV löst Berechtigungsscheine von knapp 344 Mio. EUR ein

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht