(Registrieren)

EANS-Hauptversammlung: Frauenthal Holding AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

Geschrieben am 07-05-2020

------------------

07.05.2020

Frauenthal Holding AG Wien FN 83990 s, ISIN AT0000762406 Einberufung der 31. ordentlichen Hauptversammlung der Frauenthal Holding AG ("Gesellschaft") für Freitag, den 5. Juni 2020 um 14:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Gesellschaft am Rooseveltplatz 10, 1090 Wien

I. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG OHNE PHYSISCHE PRÄSENZ DER AKTIONÄRE

1. Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und Gesell­schaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV)

Der Vorstand beschloss nach sorgfältiger Abwägung zum Schutz der Aktionäre und sons­tigen Teilnehmer die neue gesetzliche Regelung einer virtuellen Hauptversammlung in Anspruch zu nehmen.

Die Hauptversammlung der Frauenthal Holding AG am 5. Juni 2020 wird auf Grundlage von § 1 Abs 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 24/ 2020 und der COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020) unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmer als "virtuelle Hauptversammlung" durchge­führt.

Dies bedeutet nach der Entscheidung des Vorstands, dass aus Gründen des Gesundheits­schutzes bei der Hauptversammlung der Frauenthal Holding AG am 5. Juni 2020 Aktio­näre und deren Vertreter (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV) nicht physisch anwesend sein können.

Die Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des Vorsitzenden des Auf­sichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands und weiterer Mitglieder des Vorstands, des beurkundenden Notars und der vier von der Gesellschaft bestimmten besonderen Stimm­rechtsvertreter in den Räumlichkeiten der Gesellschaft am Rooseveltplatz 10, 1090 Wien, statt.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im sonst gewohnten Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre.

Die Stimmrechtsausübung, das Recht Anträge zu stellen und das Recht Widerspruch zu erheben erfolgen ausschließlich durch Vollmachtserteilung und Weisung an einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV. Das Auskunftsrecht kann auch bei der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar durch Übermittlung der Fragen in Textform per E-Mail direkt an den Vorstand.

2. Übertragung der Hauptversammlung im Internet Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4 AktG vollständig in Bild und Ton in Echtzeit im Internet übertragen.

Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage von § 3 Abs 4 COVID-19-GesV und § 102 Abs 4 AktG und § 13 der Satzung.

Alle Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung am 5. Juni 2020 ab ca. 14:00 Uhr unter Verwendung entsprechender technischer Hilfsmittel im Internet unter www.frauenthal.at als virtuelle Hauptversammlung verfolgen.

Durch die Übertragung der Hauptversammlung im Internet haben alle Aktionäre, die dies wünschen, die Möglichkeit durch diese akustische und optische Verbindung in Echtzeit dem Verlauf der Hauptversammlung zu folgen und die Präsentation des Vorstands und die Beantwortung der Fragen der Aktionäre zu verfolgen.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Liveübertragung als virtuelle Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die Übertragung im Internet keine Zweiwege-Verbindung ist.

Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese ihrer Sphäre zuzurech­nen sind.

Im Übrigen wird auf die in dieser Einberufung enthaltenen organisatorischen und techni­schen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 2 Abs 4 COVID-19-GesV und auf die WEITERGEHENDE INFORMATION ÜBER DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG, INSBESONDERE IM SINNE DER GESELLSCHAFTSRECHTLICHEN COVID-19-VERORDNUNG, DEN ABLAUF DER HAUPTVERSAMMLUNG UND INFORMA­TIONEN ZUM DATENSCHUTZ DER AKTIONÄRE, die auf der Internetseite der Ge­sellschaft unter www.frauenthal.at/ InvestorRelati­ons/Hauptversammlung2020 zu­gänglich sind, hingewiesen.

Wir bitten die Aktionärinnen und Aktionäre in diesem Jahr um besondere Beachtung der folgenden Punkte dieser Einberufung, und zwar Punkt V. zur Bestellung eines besonde­ren Stimmrechtsvertreters und Punkt VI., Unterpunkt 4. zur Ausübung des Auskunfts­rechts von Aktionären und Punkt VI., Unterpunkt 5. zur Ausübung des Antragsrechts von Aktionären.

II. TAGESORDNUNG

1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance- Be­richt, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des vom Auf­sichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2019 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.12.2019 ausgewiesenen Bilanzgewinns 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Ge­schäftsjahr 2019 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Ge­schäftsjahr 2019 5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäfts­jahr 2020 6. Wahlen in den Aufsichtsrat 7. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik hinsichtlich der Grundsätze für die Bezüge der Mitglieder des Vorstands 8. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik hinsichtlich der Grundsätze für die Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats

III. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 15. Mai 2020 auf der Internetseite der Gesell­schaft unter www.frauenthal.at/InvestorRelati­ons/Hauptversammlung2020 zugänglich:

* Jahresabschluss mit Lagebericht, * Corporate-Governance-Bericht, * Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, * gesonderter nichtfinanzieller Bericht, * Bericht des Aufsichtsrats,

jeweils für das Geschäftsjahr 2019;

* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8, * Erklärungen der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf, * Vergütungspolitik hinsichtlich der Grundsätze für die Bezüge der Mitglieder des Vor­stands * Vergütungspolitik hinsichtlich der Grundsätze für die Bezüge der Mitglieder des Auf­sichtsrats * Vollmachtsformular Stossier, * Vollmachtsformular Oberhammer, * Vollmachtsformular Wilfling, * Vollmachtsformular Nauer, * Frageformular, * Formulare für den Widerruf einer Vollmacht, * vollständiger Text dieser Einberufung.

IV. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEIL­NAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen dieser virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV gel­tend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 26. Mai 2020 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an dieser virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19- GesG und der COVID-19-GesV ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am 2. Juni 2020 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:

(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gem § 13 genügen lässt: Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 81 Per E-Mail: anmeldung.frauenthal@hauptversammlung.at (Depotbestätigungen bitte im Format PDF) (ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform: Per Post oder Boten Frauenthal Holding AG c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 Per SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000762406 im Text angeben)

Ohne rechtzeitig bei der Gesellschaft einlangende Depotbestätigung kann die Bestel­lung eines besonderen Stimmrechtsvertreters und die Ausübung des Auskunfts­rechts durch Aktionäre nicht wirksam erfolgen.

Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitglied­staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD aus­zustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

* Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes, * Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und Nummer unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird, * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000762406 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer), * Depotnummer andernfalls eine sonstige Bezeichnung, * Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptver­sammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 26. Mai 2020 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) bezie­hen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegen­ge­nommen.

V. BESTELLUNG EINES BESONDEREN STIMMRECHTSVERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in Punkt IV. dieser Einberufung nachgewiesen hat, hat das Recht einen besonderen Stimmrechtsvertreter zu bestellen.

Die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe und die Erhebung eines Wider­spruchs in dieser virtuellen Hauptversammlung der Frauenthal Holding AG am 5. Juni 2020 kann gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV nur durch einen der besonderen Stimm­rechtsvertreter erfolgen.

Als besondere Stimmrechtsvertreter werden die folgenden Personen, die geeignet und von der Gesellschaft unabhängig sind, vorgeschlagen:

(i) Mag. Philipp Stossier, c/o Stossier Heitzinger Rechtsanwälte 4600 Wels, Dragonerstraße 54 Tel +43 (7242) 42605 E-Mail stossier.frauenthal@hauptversammlung.at

(ii)Rechtsanwalt Mag. Ewald Oberhammer, c/o Oberhammer Rechtsanwälte GmbH 1010 Wien, Karlsplatz 3/1 Tel +43 1 5033000 E-Mail oberhammer.frauenthal@hauptversammlung.at

(iii)Rechtsanwalt Mag. Gernot Wilfling, c/o Müller Partner Rechtsanwälte GmbH 1010 Wien, Rockhgasse 6 Tel +43 1 535 8008 E-Mail wilfling.frauenthal@hauptversammlung.at

(iv)Rechtsanwalt Dr. Christoph Nauer, LL.M., c/o bpv Hügel Rechtsanwälte GmbH 2340 Mödling, Enzersdorferstraße 4 Tel +43 2236 893377 E-Mail nauer.frauenthal@hauptversammlung.at

Jeder Aktionär kann eine der vier oben genannten Personen als seinen besonderen Stimm­rechtsvertreter auswählen und dieser Vollmacht erteilen.

Die Erteilung einer Vollmacht an eine andere Person ist im Sinne der COVID-19- GesV nicht zulässig und daher unwirksam.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass der vom Aktionär bevollmächtigte beson­dere Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zum Stellen von Fragen und Verlesen von Redebeiträgen entgegennimmt. Das Auskunftsrecht kann von Aktionären vielmehr selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar durch Über­mittlung der Fragen in Textform per E-Mail direkt an den Vorstand gemäß Punkt VI., Unterpunkt 4.

Es wird eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem vom Aktionär bevollmächtig­ten, besonderen Stimmrechtsvertreter empfohlen, wenn dem vom Aktionär bevoll­mächtigten, besonderen Stimmrechtsvertreter Aufträge zur Stellung von Be­schluss­anträgen und zur Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversamm­lung zu einem oder mehreren Punkt/en der Tagesordnung erteilt werden.

Es wird ausdrücklich ersucht, bei Vollmachtserteilung das Vollmachtsformular hinsicht­lich der "Angaben zum Aktionär/zu den Aktionären" vollständig auszufüllen und ins­besondere die E-Mail Adresse und ein Kenn­wort anzugeben, um dem besonderen Stimmrechtsvertreter bei Kommunikation zu einem späteren Zeitpunkt, insbesondere während der Hauptversammlung per E-Mail, auf geeig­nete Weise die Prüfung der Iden­tität des betreffenden Aktionärs zu ermöglichen bzw zu erleichtern.

Für die Vollmachtserteilung ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.frauenthal.at/InvestorRelati­ons/Hauptversammlung2020 jeweils ein eigenes Vollmachtsformular abrufbar. Bitte lesen dieses Vollmachtsformular genau durch und beachten Sie auch die WEITERGEHENDE INFORMATION ÜBER DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG, INSBESONDERE IM SINNE DER GESELLSCHAFTSRECHTLICHEN COVID-19-VERORDNUNG, DEN ABLAUF DER HAUPTVERSAMMLUNG UND INFORMATIONEN ZUM DATEN­SCHUTZ DER AKTIONÄRE, die im Internet unter www.frauenthal.at/InvestorRelati­ons/Hauptversammlung2020 zur Verfügung steht.

Die Vollmachten sollten in Ihrem Interesse spätestens am 2. Juni 2020 bei der entspre­chenden unten genannten E-Mail-Adresse Ihres Stimmrechtsvertreters einlangen:

(i) stossier.frauenthal@hauptversammlung.at (ii) oberhammer.frauenthal@hauptversammlung.at (iii) wilfling.frauenthal@hauptversammlung.at (iv) nauer.frauenthal@hauptversammlung.at

Durch diese Art der Übermittlung hat ausschließlich der von Ihnen ausgewählte und be­vollmächtigte besondere Stimmrechtsvertreter, nicht hingegen einer der übrigen Stimm­rechtsvertreter, unmittelbar Zugriff auf die Vollmacht.

Eine persönliche Übergabe der Vollmacht an den besonderen Stimmrechtsvertreter am Versammlungsort ist jedoch zum Zweck der Wahrung der besonderen Maßnahmen auf­grund von COVID-19 ausdrücklich ausgeschlossen.

Im Übrigen stehen folgende Kommunikationswege und Adressen für die Übermittlung der Vollmachten zur Verfügung:

Per Post oder Boten Frauenthal Holding AG c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60 Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 81 Per SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599,unbedingt ISIN AT0000762406 im Text angeben)

Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten Formu­lare zu verwenden. Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Voll­macht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformu­lar. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

VI. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptver­sammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätestens am 15. Mai 2020 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1090 Wien, Rooseveltplatz 10, Abteilung In­vestor Relations, Mag. Erika Hochrieser, zugeht. Jedem so bean­tragten Tagesordnungs­punkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begrün­dung beiliegen. Der Tagesordnungs­punkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die an­tragstellenden Ak­tionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstel­lung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sie­ben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteili­gungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbe­stätigung wird auf die Ausfüh­rungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. dieser Einberufung) verwiesen.

2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, kön­nen zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG Vor­schläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 26. Mai 2020 (24:00 Uhr MESZ, Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1 505 42 06 - 33 oder in Textform an 1090 Wien, Rooseveltplatz 10, Abteilung Investor Relations, Mag. Erika Hochrieser, oder per E-Mail: e.hochrieser@frauenthal.at, wobei das Verlangen in Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Sofern für Erklä­rungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, so muss die Er­klärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzei­chen geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkenn­bar gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss je­denfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.

Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Be­gründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.

Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhr­zeit) beziehen.

Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausfüh­rungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. dieser Einberufung) verwiesen.

3. Angaben gemäß § 110 Abs 2 Satz 2 iVm § 86 Abs 7 und 9 AktG Zum Tagesordnungspunkt 6. "Wahlen in den Aufsichtsrat" und der allfälligen Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch Aktionäre gemäß § 110 AktG macht die Ge­sellschaft folgende Angaben: Die Frauenthal Holding AG unterliegt nicht dem Anwendungsbereich von § 86 Abs 7 AktG und hat daher nicht das Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG zu erfüllen.

4. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegen­heiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tages­ordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die recht­lichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht gemäß § 118 AktG auch bei der virtuellen Hauptversammlung während der Hauptversammlung von den Aktionären selbst ausgeübt werden kann. Bitte beachten Sie, dass während der Hauptver­sammlung vom Vorsitzenden angemessene zeitliche Beschränkungen festgelegt wer­den können.

Dessen ungeachtet werden die Aktionäre gebeten alle Fragen in Textform per E- Mail an die Adresse vorstand@frauenthal.at zu übermitteln und zwar so rechtzeitig, dass diese spätestens am 3. Werktag vor der Hauptversammlung, das ist Dienstag, der 2. Juni 2020, bei der Gesellschaft einlangen. Damit ermöglichen Sie dem Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung und rasche Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen in der Hauptversammlung. Bitte bedienen Sie sich des Frageformulars, welches auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.frauenthal.at/InvestorRelati­ons/Hauptversammlung2020 abrufbar ist.

Es wird ausdrücklich ersucht, das Frageformular hinsichtlich der "Angaben zum Ak­tionär" vollständig auszufüllen bzw im einfachen E-Mail diese Angaben zum Aktionär zu machen, und in jeden Fall insbesondere die E-Mail Adresse, das Geburtsdatum bzw die Firmenbuchnummer und ein Kennwort anzugeben, um dem Vorstand bei Kommu­nikation zu einem späteren Zeitpunkt, insbe­sondere während der Hauptversammlung per E-Mail, auf geeignete Weise die Prüfung der Identität des betreffenden Aktionärs zu er­möglichen bzw zu erleichtern.

Voraussetzung für die Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionäre ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung gemäß Punkt IV. dieser Einberufung und die Erteilung ei­ner entsprechenden Vollmacht an den besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. dieser Einberufung.

Auf die WEITERGEHENDE INFORMATION ÜBER DIE RECHTE DER AKTIO­NÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG, INSBESONDERE IM SINNE DER GESELLSCHAFTSRECHTLICHEN COVID-19-VERORDNUNG, DEN ABLAUF DER HAUPTVERSAMMLUNG UND INFORMATIONEN ZUM DATEN­SCHUTZ DER AKTIONÄRE, die auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.frauenthal.at/InvestorRelati­ons/Hauptversammlung2020 zugänglich sind, wird hingewiesen.

5. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID- 19-GesV durch seinen besonderen Stimmrechtsvertreter zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.

Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung gemäß Punkt IV. dieser Einberufung und die Erteilung einer entsprechenden Vollmacht an den besonde­ren Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. dieser Einberufung.

Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus: Perso­nen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 6 der Tagesord­nung) können nur von Aktionä­ren, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 26. Mai 2020 in der oben angeführten Weise (Punkt VI Abs 2) der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvor­schlag ist die Erklä­rung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifika­tion, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Um­stände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen. Widrigenfalls darf der Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds bei der Ab­stimmung nicht berücksichtigt werden. Hinsichtlich der Angaben gemäß § 110 Abs 2 Satz 2 iVm § 86 Abs 7 und 9 AktG wird auf die Ausführungen zu Punkt VI Unterpunkt 3 verwiesen.

Auf die WEITERGEHENDE INFORMATION ÜBER DIE RECHTE DER AKTIO­NÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG, INSBESONDERE IM SINNE DER GESELLSCHAFTSRECHTLICHEN COVID-19-VERORDNUNG, DEN ABLAUF DER HAUPTVERSAMMLUNG UND INFORMATIONEN ZUM DATEN­SCHUTZ DER AKTIONÄRE, die auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.frauenthal.at/InvestorRelati­ons/Hauptversammlung2020 zugänglich sind, wird hingewiesen.

6. Informationen auf der Internetseite Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG iSd COVID-19-GesG und COVID-19-GesV und zum Ablauf der Haupt­versammlung sind auf der Internetseite der Gesellschaft www.frauenthal.at/ InvestorRelati­ons/Hauptversammlung2020 zugänglich.

7. Information für Aktionäre zur Datenverarbeitung Die Frauenthal Holding AG nimmt Datenschutz sehr ernst. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.frauenthal.at.

VII. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Ge­sellschaft EUR 9.434.990,-- und ist zerlegt in 9.434.990 auf Inhaber lautende Stück­ak­tien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt dem­zu­folge zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 9.434.990 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 783.499 ei­gene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu, auch nicht das Stimmrecht.

Keine physische Anwesenheit Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass bei der Durchführung der kommen­den Hauptversammlung am Veranstaltungsort weder Aktionäre noch Gäste persönlich zugelassen sind.

Wien, im Mai 2020

Der Vorstand



Rückfragehinweis: Frau Mag. Erika Hochrieser

Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------

Emittent: Frauenthal Holding AG Rooseveltplatz 10 A-1090 Wien Telefon: +43 1 505 42 06 -35 FAX: +43 1 505 42 06 -33 Email: e.hochrieser@frauenthal.at WWW: www.frauenthal.at ISIN: AT0000762406, AT0000492749 Indizes: Börsen: Wien Sprache: Deutsch

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/66340/4590997 OTS: Frauenthal Holding AG

Original-Content von: Frauenthal Holding AG, übermittelt durch news aktuell


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

732185

weitere Artikel:
  • Bauzinsen bewegen sich seitwärts, Trendwende aktuell unwahrscheinlich München (ots) - - Experten-Umfrage von Interhyp: im Kontext der Corona-Auswirkungen auf Halbjahres- und Jahressicht keine nachhaltige Zinswende erwartet - Immobilienkäufer und Anschlussfinanzierer können Kredite zu niedrigen Zinsen aufnehmen Immobilienkäufer und Eigenheimbesitzer mit Finanzierungsbedarf finden Anfang Mai im Zuge der Corona-Krise weiterhin günstige Zinsen bei Immobilienkrediten vor. Laut Interhyp, Deutschlands größtem Vermittler privater Baufinanzierungen, liegen die Konditionen für zehnjährige Darlehen aktuell unter einem mehr...

  • Haspa vergibt 400 Millionen Euro Corona-Hilfe / Fördermittel auf historischem Hoch (FOTO) Hamburg (ots) - Die Hamburger Sparkasse (Haspa) vergibt zur Unterstützung ihrer Privat- und Firmenkunden in der Corona-Krise deutlich mehr Kredite. Bis heute hat sie mehr als 400 Millionen Euro als Corona-Hilfe zum Abruf für ihre Kunden bereitgestellt. Rund die Hälfte davon in Form eigener Kreditmittel. Darüber hinaus ermöglichte die Haspa rund 4.000 von der Krise betroffenen Kunden, Kreditraten und Tilgungen auszusetzen. In vielen Tausend Beratungsgesprächen haben die Haspa-Berater mit den Kunden individuelle Lösungen für finanzielle Engpässe mehr...

  • Kautionsversicherer: Preissteigerungen von 10 Prozent und mehr zu erwarten Trier (ots) - Exklusive Marktbefragung durch Deutschlands führenden Kredit- und Kautionsmakler Gracher // Einschränkungen im Neugeschäft mit Branchenausschlüssen // Alfons-Maria Gracher: "Kautionsversicherer stehen zu ihren Zusagen" Obwohl die Kautionsversicherer bislang noch keine Corona-bedingten Bürgschaftsausfälle verzeichnen, prüfen sie bereits deutlich kritischer und rechnen mit Preiserhöhungen im Neugeschäft. Dies ergab eine Befragung unter den wichtigsten Kautionsversicherern in Deutschland durch Deutschlands führenden Kautionsversicherungsmakler mehr...

  • Jungheinrich startet trotz schwierigen Marktumfeldes mit ordentlichem 1. Quartal ins Geschäftsjahr 2020 (FOTO) Hamburg (ots) - - Auftragseingangswert auf Vorjahresniveau - Umsatz sinkt leicht auf 920 Mio. Euro - EBIT erreicht 54 Mio. Euro - Produktion in allen Werken läuft - Liquidität sichergestellt - Prognose 2020 aufgrund COVID-19-Pandemie zurückgenommen Jungheinrich hat sich in einem schwierigen Marktumfeld gut behauptet und erreicht in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres 2020 ein ordentliches Quartalsergebnis. In den ersten drei Monaten des Jahres lag der Auftragseingang im Wert auf Vorjahresniveau. Der Auftragseingang in Stück fiel im mehr...

  • YouGov-Umfrage: Das Geld der Deutschen liegt meist auf dem Girokonto (FOTO) München (ots) - - Repräsentative Umfrage: 19 Prozent der Deutschen horten Bargeld - Knapp ein Drittel der Befragten legt derzeit kein Geld an - CHECK24 Tages- und Festgeldkonten bieten Sparern attraktive Zinserträge bis 1,2 Prozent Eine repräsentative YouGov-Umfrage im Auftrag von CHECK24 zeigt Einblicke in das deutsche Sparverhalten: 43 Prozent der Befragten gaben an, ihre Ersparnisse auf ihrem Girokonto angelegt zu haben. 29 Prozent legen derzeit kein Geld an und 19 Prozent halten ihr Vermögen unter anderem in Form von Bargeld. Auf mehr...

Mehr zu dem Thema Finanzen

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

Century Casinos wurde in Russell 2000 Index aufgenommen

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht