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Höher, schneller, leichter - Das ändert sich beim Kurzarbeitergeld (AUDIO)

Geschrieben am 07-05-2020

Neustadt a. d. W. (ots) - Anmoderationsvorschlag: Das Corona-Virus hat unser Land ganz schön lahm gelegt. Geschäfte mussten schließen, Aufträge wurden weniger oder blieben ganz aus und Produktionen mussten heruntergefahren werden. Zwar gibt es erste Lockerungen, aber bis wieder Normalität herrscht, wird es noch eine ganze Weile dauern. Für Unternehmer und ihre Mitarbeiter sind das knallharte Zeiten. Viele mussten auf Kurzarbeit umstellen. Aber auch hier versucht die Bundesregierung unter die Arme zu greifen und hat aufgrund der Corona-Pandemie das Kurzarbeitergeld verbessert. Was genau dahinter steckt und was sich verändert hat, weiß mein Kollege Mario Hattwig.

Sprecher: Es gibt jetzt leichter, schneller und auch mehr Kurzarbeitergeld, erklärt Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., kurz VLH. O-Ton 1 (Christina Georgiadis, 26 Sek.): "Bislang war es so, dass 30 Prozent der Beschäftigten in einem Betrieb von Arbeitsausfall betroffen sein mussten, bevor Kurzarbeit möglich war - jetzt sind das nur noch zehn Prozent. Außerdem muss man jetzt nicht mehr die ausgefallene Arbeitszeit erst auf einem Arbeitszeitkonto sammeln, bevor Kurzarbeit möglich ist. Und noch eine entscheidende Erleichterung ist, dass den Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe erstattet werden, denn die müssen auch bei Kurzarbeit gezahlt werden."

Sprecher: Für Arbeitnehmer bedeutet Kurzarbeitergeld zwar, dass sie weniger Gehalt bekommen. Aber auch hier gibt's gute Neuigkeiten. Bisher gab es für ein Jahr lang nur 60 Prozent des entgangenen Lohns beziehungsweise für Arbeitnehmer mit Kindern 67 Prozent. Jetzt ist das Kurzarbeitergeld aber gestaffelt angehoben.

O-Ton 2 (Christina Georgiadis, 16 Sek.): "Heißt: Wer Kurzarbeitergeld bekommt, erhält von der Arbeitsagentur ab dem vierten Monat 70 Prozent des entgangenen Lohns und ab dem siebten Monat 80 Prozent. Für Arbeitnehmer mit Kindern sind es jeweils sieben Prozent mehr. Bis Ende diesen Jahres soll das Ganze gelten."

Sprecher: Und wem das Geld nicht reicht, der kann jetzt einen Nebenjob anfangen ohne dass das zusätzlich verdiente Geld auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird. Übrigens: Das Kurzarbeitergeld gehört zu den sogenannten Lohnersatzleistungen, und die sind steuerfrei.

O-Ton 3 (Christina Georgiadis, 29 Sek.): "Aber es gibt zwei Dinge, die man bei Kurzarbeitergeld beachten muss: Erstens, wer in einem Jahr Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro erhält, der muss eine Steuererklärung abgeben. Und zweitens erhöht sich durch den Bezug von Kurzarbeitergeld der Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Wenn ich Kurzarbeitergeld bekomme, wird dieses Geld am Ende des Jahres auf mein Einkommen hinzugerechnet, das ich dann versteuern muss. Obwohl das Kurzarbeitergeld steuerfrei ist, zahle ich also doch mehr Steuern, als ich dachte."

Abmoderationsvorschlag: Sie und auch alle anderen, die aktuell Hilfe bei der Steuererklärung brauchen, um das Beste rauszuholen, klicken einfach im Netz auf vlh.de.

Pressekontakt:

Christina Georgiadis
Mail:christina.georgiadis@vlh.de
Tel.:06321/49010

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/69585/4590735
OTS: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH

Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH, übermittelt durch news aktuell


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